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  • Rat (Wirtschaft und Finanzen)

Rat „Wirtschaft und Finanzen“, 10. Juli 2026

Wichtigste Ergebnisse

Spar- und Investitionsunion

<p>Simon Harris, Tánaiste und Minister der Finanzen Irlands<em></em></p>

Die heute von den Ministerinnen und Ministern einstimmig gegebene Zusage spiegelt den starken politischen Willen, in diesem Jahr eine Einigung über das Paket zur Marktintegration und -aufsicht zu erzielen, und die Erkenntnis wider, dass Kompromisse der Mitgliedstaaten erforderlich sein werden, um dies zu erreichen. Ich bin zuversichtlich, dass wir zu einer Einigung gelangen können, die ein positives Ergebnis für alle Mitgliedstaaten bedeutet und tiefere und effizientere Kapitalmärkte für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen in der EU schaffen wird.

<p>Simon Harris, Tánaiste und Minister der Finanzen Irlands<em></em></p>

Simon Harris, Tánaiste und Minister der Finanzen Irlands

Die Ministerinnen und Minister haben einen Gedankenaustausch über das Paket zur Marktintegration und -aufsicht – ein Schlüsselelement der Spar- und Investitionsunion – geführt. Die Einigung über dieses Paket gehört zu den Zielen des Fahrplans „Ein Europa, ein Markt“.

Auf der Grundlage eines Orientierungsvermerks des Vorsitzes haben die Ministerinnen und Minister die klare politische Entschlossenheit bekundet, bis Oktober eine solide und ehrgeizige Verhandlungsposition des Rates zu dem Paket zu erreichen. Sie haben auch eine weitgehende Einigung bei zentralen politischen Fragen erzielt, die zur Verwirklichung dieses Ziels gelöst werden müssen.

Die Mitgliedstaaten haben ihre Prioritäten für die bevorstehenden Verhandlungen dargelegt. Der Rat „Wirtschaft und Finanzen“ hat den Austausch zur Kenntnis genommen. Der Vorsitz wird sich mit den aufgeworfenen Fragen und mit dem von den Ministerinnen und Ministern gebilligten Zeitplan befassen.

Der Rat hat die Gruppen auf fachlicher Ebene zur Intensivierung ihrer Arbeit aufgefordert, um zur Verwirklichung der von den EU-Finanzministerinnen und -ministern festgelegten Ziele beizutragen.

Mit dem Gesetzgebungsentwurf zur Marktintegration und -aufsicht soll die Integration der EU-Kapitalmärkte vertieft werden, indem Hindernisse für die grenzüberschreitende Erbringung von Anlagetätigkeiten beseitigt und die Effizienz der Aufsicht gestärkt werden. Dies dürfte wiederum dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der EU durch die Mobilisierung privater Ersparnisse zu steigern.

Der Entwurf der Vorschriften umfasst insbesondere Maßnahmen zur Stärkung der Rolle der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), unter anderem durch die Stärkung ihrer Rolle bei der Aufsicht auf EU-Ebene von wichtigen Marktteilnehmern – wie bedeutenden zentralen Gegenparteien, Zentralverwahrern, Handelsplätzen und Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen – und durch eine Reform ihrer Governance.

Prioritäten des irischen Vorsitzes

Der irische Vorsitz hat sein Arbeitsprogramm im Bereich Wirtschaft und Finanzen für die zweite Jahreshälfte vorgestellt.

Insbesondere hat der irische Vorsitz angekündigt, dass er sich bei seiner Arbeit von drei übergeordneten Prioritäten leiten lassen wird: Wettbewerbsfähigkeit, Werte und Sicherheit – im Einklang mit der Strategischen Agenda der EU 2024-2029.

Im Bereich Wirtschaft und Finanzen wird Irland den Schwerpunkt auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, der Resilienz und der Fähigkeit der EU legen, auf ein zunehmend schwieriges geopolitisches und wirtschaftliches Umfeld zu reagieren.

Die Prioritäten unseres Vorsitzes spiegeln die großen Herausforderungen der EU wider, aber auch die Chancen, die sich bieten, wenn Europa geschlossen auftritt. Ich habe im Einklang mit den Zielen des Fahrplans „Ein Europa, ein Markt“ ein ehrgeiziges Arbeitsprogramm für den Rest dieses Jahres aufgestellt. Für einen Erfolg müssen alle Mitgliedstaaten und alle Organe zusammenkommen und zu harter Arbeit und Kompromissen bereit sein. Irland ist seinerseits bereit, größtmögliche Anstrengungen zu unternehmen, um die laufenden Arbeiten für eine sichere und wettbewerbsfähige EU voranzutreiben, wobei die europäischen Werte im Mittelpunkt stehen werden.

Simon Harris, Tánaiste und Minister der Finanzen Irlands

Stabilitäts- und Wachstumspakt

Die Ministerinnen und Minister haben beschlossen, ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit gegen Bulgarien einzuleiten. Sie haben auch eine Empfehlung an Bulgarien angenommen, die den Nettoausgabenpfad und den Zeitplan enthält, die befolgt werden sollten, um das übermäßige Defizit bis 2029 zu beheben.

Mit dem Mechanismus zum Defizitverfahren soll sichergestellt werden, dass die EU-Mitgliedstaaten zur Haushaltsdisziplin zurückkehren bzw. diese aufrechterhalten. Die Verfahren werden gemäß Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eingeleitet, wenn das öffentliche Defizit eines Mitgliedstaats den Referenzwert von 3 % des BIP überschreitet.

Der Beschluss des Rates zur Einleitung eines Defizitverfahrens wurde heute angenommen, da für Bulgarien im Jahr 2026 ein öffentliches Defizit von 4,1 % des BIP prognostiziert wurde, das 2027 voraussichtlich weiterhin über 3 % des BIP liegen wird. Bulgarien hat zwar die nationale Ausweichklausel für Verteidigungsausgaben im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts in Anspruch genommen, dies kann jedoch das Überschreiten des Schwellenwerts von 3 % nicht vollständig erklären.

Der Empfehlung des Rates zufolge sollte Bulgarien daher wirksame Maßnahmen ergreifen und bis zum 15. Oktober 2026 das erforderliche Vorgehen zum Abbau seines Defizits übermitteln. Bulgarien sollte auch sicherstellen, dass sein kumuliertes nominales Nettoausgabenwachstum im Jahr 2026 4,2 %, im Jahr 2027 7,7 %, im Jahr 2028 11,4 % und im Jahr 2029 15 % nicht überschreitet.

Europäisches Semester 2026

Der Rat hat im Rahmen des Europäischen Semesters 2026 seine Empfehlungen zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik der einzelnen Mitgliedstaaten angenommen.

In diesem Jahr wird in den länderspezifischen Empfehlungen ein besonderer Schwerpunkt auf Wettbewerbsfähigkeit, Energieversorgungssicherheit, wirtschaftliche Sicherheit, Verteidigungsbereitschaft und soziale Gerechtigkeit gelegt.

In diesem Zusammenhang werden die Mitgliedstaaten angehalten, Fortschritte bei Schlüsselprioritäten zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit zu erzielen, eine rasche Durchführung der kohäsionspolitischen Fonds sicherzustellen und die im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Reformen und Investitionen fortzusetzen.

Bei anderen, eher haushaltspolitischen Empfehlungen geht es insbesondere darum, wie die Mitgliedstaaten gesunde öffentliche Finanzen erreichen bzw. aufrechterhalten können und wie energiebezogene Maßnahmen im Rahmen der EU-Vorschriften für die wirtschaftspolitische Steuerung umsichtig umgesetzt werden können.

Der Rat hat darüber hinaus Schlussfolgerungen zu den eingehenden Überprüfungen 2026 im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht gebilligt. Mit diesem Verfahren soll das Entstehen potenziell schädlicher makroökonomischer Ungleichgewichte, die die wirtschaftliche Stabilität in einem bestimmten Mitgliedstaat, im Euro-Währungsgebiet oder in der EU insgesamt beeinträchtigen könnten, erkannt, verhindert und bekämpft werden.

Aufbau- und Resilienzfazilität

Der Rat hat heute einen neuen Aufbau- und Resilienzplan für Ungarn gebilligt. Der neue Plan sollte es ermöglichen, 10 Mrd. € an Ungarn auszuzahlen, die sich aus rund 6,5 Mrd. € an Finanzhilfen und rund 3,5 Mrd. € an Darlehen zusammensetzen.

Die heutige Billigung erfolgte, nachdem Ungarn kürzlich seinen neuen Plan vorgelegt hatte. Bei der Erfüllung der Super-Etappenziele seines vorherigen Plans hatten sich Verzögerungen ergeben, die zur Folge hatten, dass er aufgrund von Kostensteigerungen infolge von Energiepreisschwankungen, unerwarteten Veränderungen der geopolitischen Umstände, unvorhergesehenen Herausforderungen bei der Durchführung, Verzögerungen aufgrund von Zeitdruck oder Terminzwängen sowie anderen Entwicklungen nicht mehr erreichbar war.

Gleichzeitig hat die Ministerrunde gezielte Änderungen an den nationalen Plänen Deutschlands, Finnlands, Lettlands, Litauens, Luxemburgs, der Niederlande, Sloweniens und Zyperns gebilligt.

Die Aufbau- und Resilienzpläne enthalten nationale Reform- und Investitionsagenden im Zusammenhang mit der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), dem Kernstück von NextGenerationEU, dem befristeten Instrument der EU zur Erleichterung und Beschleunigung des grünen und des digitalen Wandels in den Mitgliedstaaten bei gleichzeitiger Stärkung der Resilienz, des Zusammenhalts und des nachhaltigen Wachstums.

Um die Fazilität in Anspruch nehmen zu können, müssen die Mitgliedstaaten der Kommission Aufbau- und Resilienzpläne übermitteln, in denen sie darlegen, welche Reformen und Investitionen sie bis Ende August 2026 durchführen wollen.

Bislang wurden rund 429 Mrd. € aus der Aufbau- und Resilienzfazilität ausgezahlt.

Wirtschaftspolitische Steuerung

Der Rat hat den maximalen Nettoausgabenpfad für die Niederlande – ein Schlüsselelement des mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans des Landes – festgelegt.

Gemäß dem EU-Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung, der seit Ende April 2024 in Kraft ist, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, je nach Wahlzyklus nationale mittelfristige finanzpolitisch-strukturelle Pläne für einen Zeitraum von vier bis fünf Jahren vorzulegen.

Die Pläne sind ein Eckpfeiler des neuen EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung, der die haushaltspolitischen Zielpfade der Mitgliedstaaten zusammen mit den geplanten Reformen und Investitionen enthält.

Die vom Rat festgelegten Nettoausgabenpfade sind der wichtigste operative Indikator für die haushaltspolitische Überwachung auf EU-Ebene. Diese Haushaltszwänge werden den Rahmen für die nationale Haushaltspolitik der Niederlande bis 2030 bilden und dazu beitragen, festzustellen, ob das Land weiterhin über gesunde Finanzen verfügt.

Russlands Aggression gegen die Ukraine

Die Ministerinnen und Minister haben auf der Grundlage aktueller Informationen der Kommission einen Gedankenaustausch über den derzeitigen Stand der wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Aggression Russlands gegen die Ukraine geführt. Dies ist ein wiederkehrender Punkt auf der Tagesordnung des Rates „Wirtschaft und Finanzen“.

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Letzte Überprüfung: 13. Juli 2026