- Rat (Allgemeine Angelegenheiten)
Rat "Allgemeine Angelegenheiten", 19.03.2019, 19. März 2019
Wichtigste Ergebnisse
Nächster mehrjähriger Finanzrahmen
Die Ministerinnen und Minister führten eine Orientierungsaussprache über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum 2021-2027. Sie äußerten sich zu den im MFR vorgesehenen Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz-Mainstreaming und Migration.
Sie waren sich einig, dass auf der Tagung des Europäischen Rates im Juni ein gestraffter Entwurf der Verhandlungsbox vorgelegt werden sollte, damit auf der Tagung des Europäischen Rates im Herbst 2019 eine Einigung erzielt werden kann. Dieser Entwurf einer Verhandlungsbox führt die Punkte zusammen, bei denen wahrscheinlich politische Orientierungen von den EU-Führungsspitzen erforderlich sind, damit der Rat seinen Standpunkt festlegen kann.
Der Vorsitz stellte dem Rat ferner einen Fortschrittsbericht vor, in dem die Entwicklungen bei den Verhandlungen über MFR-bezogene sektorale Vorschläge umrissen werden.
Die Arbeiten über den MFR gehen stetig voran. Bei den heutigen Beratungen über Klimaschutz-Mainstreaming und Migration wurden einige der zentralen Punkte des vorgeschlagenen MFR erörtert. Die Ergebnisse werden in die Beratungen der EU-Führungsspitzen im Juni einfließen. Gleichzeitig wird das übereinstimmende Verständnis über MFR-bezogene sektorale Programme, das der rumänische Vorsitz des Rates der EU mit dem derzeitigen Europäischen Parlament erreicht hat, später als Beitrag zur Vorbereitung und rechtzeitigen Durchführung der nächsten Programme dienen. George Ciamba, rumänischer beigeordneter Minister für europäische Angelegenheiten
- MFR – Fortschrittsbericht des Vorsitzes
- Mehrjähriger Finanzrahmen 2021-2027: Verhandlungen (Hintergrundinformationen)
Instrument für Heranführungshilfe
Die Ministerinnen und Minister einigten sich auf eine partielle allgemeine Ausrichtung zu der Verordnung zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA III).
Das IPA III ist Teil des mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2021-2027. Mit dem IPA III werden die begünstigten Länder bei der Annahme und Umsetzung entscheidender politischer, institutioneller, sozialer und wirtschaftlicher Reformen unterstützt, die zur Einhaltung der Werte der EU und zur schrittweisen Angleichung an ihre Vorschriften, Normen und Strategien erforderlich sind.
In dem vereinbarten Text wurden Haushalts- und horizontale Fragen ausgespart, die von der generellen Einigung über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen abhängen werden.
- Instrument für Heranführungshilfe (IPA III): Rat legt Standpunkt fest (Pressemitteilung, 19.03.2019)
Märztagung des Europäischen Rates
Der Rat beriet zum Abschluss der Vorbereitungen für die Tagung des Europäischen Rates am 21./22. März 2019 über einen Entwurf von Schlussfolgerungen.
Bei der Frühjahrstagung des Europäischen Rates soll die Stärkung der wirtschaftlichen Basis der EU im Mittelpunkt stehen. Die EU-Führungsspitzen werden auch über den Klimawandel, das bevorstehende Gipfeltreffen mit China und Möglichkeiten zur Bekämpfung von Desinformation beraten.
Zu Beginn der Tagung wird der Vertreter des Mitgliedstaats, der gegenwärtig den Vorsitz im Rat innehat, einen Überblick über die Fortschritte bei der Umsetzung von früheren Schlussfolgerungen des Europäischen Rates geben.
Europäisches Semester
Der Rat prüfte einen Bericht des Vorsitzes, in dem die Beiträge der verschiedenen Ratsformationen zum Paket des Europäischen Semesters 2019 zusammengefasst sind. Die europäische Wirtschaft wächst bereits das sechste Jahr in Folge. Weiteres Handeln ist jedoch erforderlich, um die Wirtschaft vor globaler Instabilität und mittel- bis langfristigen Herausforderungen zu schützen.
Der Rat hat sich überdies darauf verständigt, dem Europäischen Rat den Entwurf einer Empfehlung zuzuleiten, in der die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets aufgerufen werden, ihre wachstumsfördernde Politik 2019 und 2020 fortzusetzen.
Notfallmaßnahmen für den Brexit
Der Rat nahm ohne Aussprache eine Reihe von Rechtsakten als Teil seiner Notfallmaßnahmen für den Fall eines Brexits ohne Abkommen an.
Ziel dieser Rechtsakte ist eine größtmögliche Schadensbegrenzung im Falle eines ungeordneten Brexits in spezifischen Sektoren, in denen es zu erheblichen Störungen für Bürger und Unternehmen kommen würde, beispielsweise in den Bereichen soziale Sicherheit, Mobilität junger Menschen, Verkehr und Fischerei.
Diese Maßnahmen sind zeitlich befristet, von begrenzter Tragweite und werden einseitig von der EU erlassen. Sie sollen auf keinen Fall sämtliche Vorteile einer EU-Mitgliedschaft oder die in dem Austrittsabkommen vorgesehenen Bedingungen für einen Übergangszeitraum nachbilden. In einigen Bereichen sind sie an die Bedingung geknüpft, dass das Vereinigte Königreich auf der Grundlage der Gegenseitigkeit tätig wird.
Den Missbrauch personenbezogener Daten bei den Europawahlen verhindern
Der Rat nahm ohne Aussprache neue Vorschriften an, die den Missbrauch von personenbezogenen Daten durch die europäischen politischen Parteien bei der Europawahl verhindern sollen.
Sie ermöglichen es, finanzielle Sanktionen gegen europäische politische Parteien und Stiftungen zu verhängen, die Verstöße gegen die geltenden Datenschutzvorschriften nutzen, um bewusst auf das Ergebnis der Europawahl Einfluss zu nehmen, oder dies versuchen.
Dossiers
Vorbereitungsdokumente
- Vorläufige Tagesordnung
- Hintergrundinformationen
- Liste der A‑Punkte, nicht die Gesetzgebung betreffende Tätigkeiten
- Liste der A‑Punkte, nicht die Gesetzgebung betreffende Tätigkeiten – Addendum
- Liste der A-Punkte, Beratungen über Gesetzgebungsakte
- Liste der A-Punkte, Beratungen über Gesetzgebungsakte – Korrigendum
Pressemitteilungen
- Instrument für Heranführungshilfe (IPA III): Rat legt seinen Standpunkt fest
- 19.03.2019
- Brexit Rat nimmt eine Reihe von Notfallmaßnahmen für den Fall eines Brexits ohne Austrittsabkommen an
- 19.03.2019
- Gewährleistung der Fortführung der Erasmus+-Tätigkeiten im Falle eines Brexits ohne Abkommen: Rat billigt Notfallmaßnahmen
- 19.03.2019
- Europawahl: neue EU-Vorschriften sollen den Missbrauch personenbezogener Daten durch die europäischen Parteien verhindern
- 19.03.2019
Presseinfos
Ansprechpartner für Journalisten
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Dimosthenis Mammonas Press officer
- +32 477 61 20 77
- +32 2 281 2504
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Akkreditierung und Presseveranstaltungen
Allgemeine Informationen zur Akkreditierung finden Sie auf dieser Seite.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.
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