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Informelle Videokonferenz auf Ministerebene „Europäische Angelegenheiten“, 23. Februar 2021
Wichtigste Ergebnisse
Videokonferenz der Mitglieder des Europäischen Rates
Die Ministerinnen und Minister für europäische Angelegenheiten haben die informelle Videokonferenz der Mitglieder des Europäischen Rates am 25./26. Februar 2021 vorbereitet. Die EU-Führungsspitzen werden über die aktuelle Lage in Bezug auf die COVID-19-Pandemie, über die Vorsorge gegen Gesundheitsgefahren, über Sicherheit und Verteidigung sowie über die Beziehungen zur südlichen Nachbarschaft beraten.
COVID‑19 und Gesundheit
Die EU-Führungsspitzen werden sich einen Überblick über die epidemiologische Lage verschaffen. Sie werden ihre Koordinierungsbemühungen bei der Reaktion auf die COVID-19-Pandemie fortsetzen, auch in Bezug auf die Zulassung, Herstellung und Bereitstellung von Impfstoffen sowie den Personenverkehr.
Die Führungsspitzen werden einen Gedankenaustausch über die Stärkung der Resilienz der EU gegenüber Gesundheitsgefahren führen.
Ferner werden sie darüber beraten, wie die internationale Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich gestärkt werden kann.
Sicherheit und Verteidigung
Die Führungsspitzen werden eine strategische Aussprache über die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik führen.
Die Führungsspitzen der EU werden die laufenden Initiativen in den Bereichen Verteidigungsinvestitionen, Fähigkeitenentwicklung und Einsatzbereitschaft überprüfen. Ferner werden sie die Arbeiten zur Stärkung der Resilienz der EU, insbesondere gegenüber Cyberangriffen und hybriden Bedrohungen, erörtern.
Südliche Nachbarschaft
Die Führungsspitzen werden eine strategische Aussprache über die Beziehungen der EU zur südlichen Nachbarschaft führen. Im Dezember 2020 hat der Europäische Rat Schlussfolgerungen zu dieser Partnerschaft angenommen. Die Führungsspitzen betonten zum damaligen Zeitpunkt, dass eine demokratische, stabilere, grünere und wohlhabendere südliche Nachbarschaft eine strategische Priorität für die EU ist.
Die Ministerinnen und Minister der EU haben eine Bilanz der interinstitutionellen Beratungen über die Konferenz zur Zukunft Europas gezogen.
Wir brauchen die Konferenz zur Zukunft Europas, um eine inklusive Debatte zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Bürgerinnen und -Bürgern darüber zu führen, was für den gemeinsamen Aufbau unserer Union erforderlich ist. In den Mittelpunkt der Konferenz müssen wir die Wünsche und Ängste der Bürgerinnen und Bürger und nicht die EU-Institutionen stellen. Als Ratsvorsitz werden wir alles in unserer Macht Stehende tun, damit die Konferenz so bald wie möglich beginnen kann.
Ana Paula Zacarias, portugiesische Staatssekretärin für europäische Angelegenheiten
Der Vorsitz unterrichtete die Ministerinnen und Minister über die jüngsten Gespräche mit den anderen EU-Organen, nachdem am 3. Februar ein überarbeiteter Standpunkt des Rates vereinbart wurde.
Dieser überarbeitete Standpunkt umfasst einen Vorschlag für einen kollegialen Vorsitz der drei Organe, die auf höchster Ebene durch den Ratsvorsitz, den Präsidenten der Kommission und den Präsidenten des Parlaments, die als gemeinsam Vorsitzende handeln, vertreten würden.
Der Vorschlag sieht außerdem einen Exekutivausschuss vor, der sich aus gleichberechtigten Vertretern des Europäischen Parlaments, des Rates und der Europäischen Kommission zusammensetzen würde.
Es wird erwartet, dass die Konferenz in diesem Jahr ihre Arbeit aufnehmen und im Frühjahr 2022 zu einem Abschluss führen und Ergebnisse liefern wird.
Die Ministerinnen und Minister führten nach einer ersten Vorstellung durch die Europäische Kommission vom 8. Dezember 2020 einen Gedankenaustausch über den Aktionsplan für Demokratie in Europa.
Die Kommission hat diese Initiative am 3. Dezember 2020 angenommen, um sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger durch fundierte Entscheidungen ohne unrechtmäßige Eingriffe und Manipulationen am demokratischen System teilhaben können.
Die Ministerinnen und Minister für europäische Angelegenheiten haben den Stand der Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich erstmals seit der Unterzeichnung des Handels- und Kooperationsabkommens im Dezember 2020 bewertet.
Die EU und das Vereinigte Königreich haben am 24. Dezember 2020 vereinbart, das Handels- und Kooperationsabkommen und das Geheimschutzabkommen ab dem 1. Januar 2021 vorläufig anzuwenden, bis das Ratifizierungsverfahren der EU abgeschlossen und die Abkommen offiziell in Kraft getreten sind.
Die EU hat in der vergangenen Woche beschlossen, eine Verlängerung bis zum 30. April 2021 zu beantragen, damit genügend Zeit bleibt, um die Überarbeitung des Abkommens durch die Rechts- und Sprachsachverständigen in allen 24 Sprachen abzuschließen, bevor es vom Rat und vom Europäischen Parlament geprüft wird. Um das Enddatum der vorläufigen Anwendung zu ändern, muss im Partnerschaftsrat EU-Vereinigtes Königreich ein gemeinsamer Beschluss gefasst werden. Sobald der neue Termin vereinbart ist, wird der Rat das Europäische Parlament um seine Zustimmung ersuchen. Wenn dieser erteilt wurde, kann der Rat dann als letzten Schritt den Beschluss über den Abschluss des Handels- und Kooperationsabkommens annehmen.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.