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Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ (Kohäsion), 28. November 2024
Wichtigste Ergebnisse
Kohäsionspolitik und demografische Herausforderungen
Im Rahmen der laufenden Beratungen über die Zukunft der Kohäsionspolitik billigte der Rat Schlussfolgerungen zur Rolle der Kohäsionspolitik bei der Bewältigung demografischer Herausforderungen in der EU.
Die Schlussfolgerungen ergänzen die früheren Schlussfolgerungen des Rates zur Zukunft der Kohäsionspolitik und sollen als Grundlage für die Arbeit der Kommission am nächsten Rechtsrahmen für die Kohäsionspolitik dienen.
In seinen Schlussfolgerungen erkennt der Rat an, dass demografische Herausforderungen den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie die Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit der EU insgesamt erheblich beeinträchtigen können.
Der Rat unterstreicht, dass politische Maßnahmen zur Bewältigung demografischer Herausforderungen mit den strategischen Prioritäten der Europäischen Union im Einklang stehen müssen; gleichzeitig sollen sie unter Berücksichtigung der lokalen und regionalen Gegebenheiten und mit aktiver Beteiligung der nationalen, regionalen und lokalen Behörden konzipiert und umgesetzt werden. Daher sollte die Kohäsionspolitik eine wesentliche Rolle bei der Bewältigung des demografischen Wandels in der Zukunft spielen.
Um diesem Problem zu begegnen, wird die Kommission ersucht, verschiedene Unterstützungsbereiche zu prüfen und Synergien zwischen den kohäsionspolitischen Fonds nach 2027 auszubauen, unter anderem durch die Stärkung integrierter territorialer Ansätze.
Die Kohäsionspolitik ist eine der wichtigsten Prioritäten des ungarischen Ratsvorsitzes. Sie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der EU und trägt zur Bewältigung demografischer Herausforderungen wie Bevölkerungsrückgang und Abwanderung hochqualifizierter Kräfte bei, mit denen viele Regionen in Europa konfrontiert sind. Mit den heutigen Schlussfolgerungen fordern wir die Kommission nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die Kohäsionspolitik ihrer Rolle bei der Bewältigung der demografischen Herausforderungen in Zukunft in vollem Umfang gerecht wird.
Tibor Navracsics, ungarischer Minister für öffentliche Verwaltung und Regionalentwicklung
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Die Ministerinnen und Minister erörterten, wie die wichtigsten Vorteile der Kohäsionspolitik gestärkt werden können und die geteilte Verwaltung der Kohäsionsfonds im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip künftig verbessert werden kann. Dabei stützten sie sich auf ein Hintergrundpapier des Vorsitzes.
Während der Beratungen betonten die Ministerinnen und Minister die Bedeutung, die sie der geteilten Mittelverwaltung, der Multi-Level-Governance und dem Partnerschaftsprinzip für die Kohäsionspolitik beimessen. Sie betonten, dass lokale und regionale Interessenträger sowohl in die Gestaltung als auch in die Umsetzung der Politik einbezogen werden müssen, um Eigenverantwortung und Wirksamkeit der Politik zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang sprachen sich mehrere, die das Wort ergriffen, gegen eine mögliche Zentralisierung aus.
Es wurde auch betont, wie wichtig es ist, einen ortsbezogenen Ansatz zu wahren, die Kohäsionspolitik langfristig anzulegen und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den strategischen Prioritäten der EU und dem Entwicklungsbedarf aller Regionen – insbesondere der weniger entwickelten – zu finden.
Einige Ministerinnen und Minister zeigten sich offen dafür, starke Anreize für die Umsetzung von Strukturreformen in den Mitgliedstaaten zu schaffen und einen stärker leistungsbasierten Ansatz in der Kohäsionspolitik zu verfolgen, ohne jedoch deren regionale Dimension in Frage zu stellen.
Unter „Sonstiges“ informierte die deutsche Delegation die Ministerinnen und Minister über ein Non-Paper zur räumlichen Gestaltung und zur Durchführung von Strukturfondsprogrammen, das von fünf Mitgliedstaaten unterstützt wird.
Die litauische Delegation informierte die Ministerinnen und Minister über eine gemeinsame Erklärung von vier Mitgliedstaaten zu den an Russland und Belarus angrenzenden EU-Regionen.
Dossiers
Vorbereitungsdokumente
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Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.