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Rat „Allgemeine Angelegenheiten“, 17. Dezember 2024
Wichtigste Ergebnisse
Dezember-Tagung des Europäischen Rates
Der Rat setzte die Vorbereitungen für die Tagung des Europäischen Rates am 19. Dezember 2024 mit der Erörterung des Entwurfs der Schlussfolgerungen fort.
Auf ihrer nächsten Tagung werden sich die EU-Führungsspitzen mit folgenden Themen befassen:
Ukraine
Naher Osten
Die EU in der Welt
Resilienz, Vorsorge, Krisenprävention und Krisenreaktion
Die Ministerinnen und Minister führten einen Gedankenaustausch über den EU-Erweiterungsprozess und billigten Schlussfolgerungen des Rates zur Erweiterung.
Die Schlussfolgerungen des Rates betreffen die sechs Partner im Westbalkan, die Türkei, die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien. In den Schlussfolgerungen wird die Situation der einzelnen Partner bewertet. Zudem werden Leitlinien zu Reformprioritäten dargelegt.
In den Schlussfolgerungen des Rates zur Erweiterung wird deutlich zum Ausdruck gebracht, dass wir die Bemühungen unserer Partner um Fortschritte auf dem Weg zum Beitritt auf Basis des Grundsatzes der Beurteilung nach der eigenen Leistung unterstützen. Eine ausgewogene und glaubwürdige Erweiterung war eine der wichtigsten Prioritäten des ungarischen Vorsitzes, und wir begrüßen die neue Dynamik in diesem Prozess sowie die erheblichen Fortschritte, die während unserer Amtszeit erzielt wurden. Diese Schlussfolgerungen werden dem Erweiterungsprozess auf dem Westbalkan und darüber hinaus einen starken Impuls für die kommenden Jahren geben.
János Bóka, ungarischer Minister für Angelegenheiten der Europäischen Union
Die Ministerinnen und Minister führten einen Gedankenaustausch über die Stärkung der Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Die Beratungen fanden im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten auf fachlicher Ebene statt, um die Möglichkeiten für eine Vertiefung der Beziehungen zum Vereinigten Königreich zu prüfen, wobei auch die roten Linien des Vereinigten Königreichs berücksichtigt wurden.
Während der Beratungen begrüßten die Ministerinnen und Minister den Wunsch des Vereinigten Königreichs, die strategische Zusammenarbeit mit der EU zu verbessern, und betonten, wie wichtig es insbesondere im derzeitigen geopolitischen Kontext sei, mit dem Vereinigten Königreich als gleichgesinntem Partner und Verbündeten zusammenzuarbeiten. Sie brachten ihre Bereitschaft zum Ausdruck, konkrete Vorschläge des Vereinigten Königreichs in Betracht zu ziehen, um auf der bestehenden Zusammenarbeit aufzubauen, im Rahmen eines Maßnahmenpakets pragmatisch vorzugehen und sich an den vom Europäischen Rat 2017 festgelegten Grundsätzen zu orientieren.
In diesem Zusammenhang machten sie insbesondere darauf aufmerksam, dass ein Gleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten hergestellt werden und zudem für Kohärenz im Vergleich zu den Beziehungen der EU zu anderen Drittländern gesorgt werden müsse; ferner müsse die Unteilbarkeit der vier Grundfreiheiten und die Autonomie der Beschlussfassung der EU gewährleistet werden. Sie erinnerten zudem daran, dass die bestehenden Abkommen vollständig und gewissenhaft umgesetzt werden müssten, da sie die erforderliche solide Grundlage für die künftige Agenda bilden, und dass die politische Steuerung in diesem Prozess durch den Rat erfolgen müsse.
Die Ministerinnen und Minister waren der Auffassung, dass die derzeitige geopolitische Lage eine enge Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik als Priorität erfordere. In den Beratungen wurden mehrere andere Prioritäten, wie etwa Jugendaustausch, Fischerei und Energie, genannt, die als Schlüsselbereiche für die Förderung der Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich gelten.
Andere Bereiche, wie die Verknüpfung des Emissionshandelssystems sowie gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, könnten im Rahmen der vom Europäischen Rat 2017 gebilligten Grundsätze ebenfalls erörtert werden.
Die Kommission unterrichtete die Ministerinnen und Minister über die Verhandlungen zu einem umfassenden Maßnahmenpaket zur Aktualisierung und Vertiefung der bilateralen Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz.
Zu den wichtigsten Elementen des Pakets gehören:
institutionelle Bestimmungen und Vorschriften über staatliche Beihilfen, die in bestehende und künftige binnenmarktbezogene Abkommen mit der Schweiz aufgenommen werden sollen,
ein Abkommen, das der Schweiz die Teilnahme an EU-Programmen (einschließlich „Horizont Europa“) ermöglicht,
ein Abkommen über den dauerhaften finanziellen Beitrag der Schweiz zum sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in der EU,
Abkommen über Elektrizität, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit.
Während der Beratungen begrüßten die Ministerinnen und Minister die in den Verhandlungen erzielten Fortschritte und ersuchten die Kommission, deren Abschluss bis Ende 2024 anzustreben.
Die Ministerinnen und Minister führten einen Gedankenaustausch über die Zukunft Europas und konzentrierten sich dabei auf das Kapitel „Stärkung der Governance“ aus Mario Draghis Bericht „Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit“. Dieses Kapitel enthält Erwägungen und spezifische Vorschläge zum institutionellen Aufbau der EU und zu ihrer Funktionsweise; Ziel ist es, den Schwerpunkt erneut auf jene Bereiche zu legen, in denen die Maßnahmen der EU den größten Mehrwert haben, die Arbeit in vorrangigen Bereichen zu beschleunigen sowie Regeln zu vereinfachen.
Während der Beratungen betonten die Ministerinnen und Minister die Notwendigkeit, die EU-Gesetzgebung zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, zu reduzieren. Sie befürworteten auch die Straffung und bessere Koordinierung der Prozesse der EU, um deren Wettbewerbsziele schneller zu verwirklichen.
Während man sich einig war, alle Optionen im Rahmen der Verträge zu prüfen, um die EU flexibler zu machen und mehrere Ministerinnen und Minister sich für die Ausweitung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit in einigen Bereichen aussprachen, äußerten andere Vorbehalte und betonten, wie wichtig es sei, die Einheit der EU zu wahren und die Bedenken der Mitgliedstaaten in sensiblen Bereichen zu berücksichtigen.
Der Vorsitz gab zudem einen Überblick über die Gespräche, die in den verschiedenen Ratsformationen im Zusammenhang mit der Zukunft einiger EU-Politikbereiche geführt wurden.
Der Rat billigte sein Achtzehnmonatsprogramm für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2026.
Das Programm wurde von dem künftigen polnischen, dem folgenden dänischen und dem darauffolgenden zyprischen Vorsitz sowie – in Bezug auf den Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ – von der Hohen Vertreterin in Zusammenarbeit mit der Kommission erstellt.
Die Minister führten einen Gedankenaustausch über die Prioritäten für die künftige legislative Arbeit unter der neuen Kommission.
Ziel des Austauschs war es, einen Beitrag zur Vorbereitung des Arbeitsprogramms der Kommission für 2025 sowie zur mehrjährigen Programmplanung zu leisten.
Unter „Sonstiges“ unterrichtete der Vorsitz die Ministerinnen und Minister über den Stand der Einsetzung des interinstitutionellen Gremiums für ethische Normen und über die Beratungen des Rates zum Bericht von Sauli Niinistö über die Stärkung der zivilen und militärischen Vorsorge und Bereitschaft Europas.
Die Kommission unterrichtete den Rat über den Stand der Verhandlungen zwischen der Kommission und dem Europäischen Parlament zur Überarbeitung der Rahmenvereinbarung von 2010 über die Beziehungen zwischen Parlament und Kommission.
Zudem nahm der Rat die Punkte in der Liste der die Gesetzgebung betreffenden A-Punkte und die Punkte in der Liste der nicht die Gesetzgebung betreffenden A‑Punkte ohne Aussprache an.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.