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Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine: Bekämpfung der Straflosigkeit
Die Ministerinnen und Minister erörterten die Bekämpfung der Straflosigkeit im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen in der Ukraine. Vor dem Hintergrund des derzeitigen geopolitischen Kontexts gab der Vorsitz einen Überblick über die verschiedenen diesbezüglichen Initiativen der EU, ihrer Mitgliedstaaten und internationaler Gremien.
Wir haben in der Europäischen Union viel getan, um Beweise für die von Russland begangenen Verbrechen zu sammeln und zu sichern. Ich bin zuversichtlich, dass dies für die Arbeit des Sondergerichtshofs, der in Kürze eingerichtet wird, von entscheidender Bedeutung sein wird. Es wird Gerechtigkeit geben – Russland wird für die Kriegsverbrechen, die es in der Ukraine begangen hat, zur Rechenschaft gezogen werden.
Adam Bodnar, polnischer Minister der Justiz
Die Ministerrunde erörterte, wie die Arbeit des Sondergerichtshofs, der in Kürze eingerichtet und unter der Schirmherrschaft des Europarats stehen wird, bestmöglich unterstützt werden kann, insbesondere im Hinblick auf die Übermittlung von Beweismitteln, die von den Mitgliedstaaten gesammelt und in der Eurojust-Datenbank aufbewahrt werden.
Der Vorsitz führte eine Orientierungsaussprache über einen Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts. Die Richtlinie – eine Schlüsselinitiative des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion – befasst sich mit den Herausforderungen, mit denen grenzübergreifend tätige Anleger konfrontiert sind, wenn sie bei der Bewertung von Investitionsmöglichkeiten 27 unterschiedliche Insolvenzregelungen berücksichtigen müssen.
Im Mittelpunkt der Aussprache stand der Vorschlag, sogenannte „Pre-pack-Verfahren“ in allen EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen, und insbesondere der Aspekt der automatischen Übertragung von noch zu erfüllenden Verträgen. Ein Pre-pack-Verfahren, bei dem der Verkauf des Unternehmens des Schuldners vor der förmlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorbereitet und ausgehandelt wird, ermöglicht es, den Verkauf rasch durchzuführen und den Erlös dementsprechend zügig zu erzielen. In diesem Zusammenhang bedeutet die Übertragung von noch zu erfüllenden Verträgen, dass Verträge, die für die Weiterführung der Geschäftstätigkeit von wesentlicher Bedeutung sind, ohne Zustimmung der Gegenpartei des Schuldners automatisch vom Schuldner auf den Käufer des Unternehmens übertragen werden.
Die Ministerrunde erörterte, wie das Ziel der Pre-pack-Verfahren unter Wahrung des Grundsatzes der Vertragsfreiheit bestmöglich erreicht werden kann. Viele Ministerinnen und Minister erkannten an, dass die bestehenden Verträge in Kraft bleiben müssen, um die Geschäftstätigkeit nach der Insolvenz fortsetzen zu können. Die Aussprache ergab auch, dass weitere technische Arbeiten erforderlich sind, um Ausnahmen von der allgemeinen Regel der automatischen Vertragsübertragung festzulegen.
Der polnische Vorsitz möchte bis zum Ende seiner Amtszeit eine allgemeine Ausrichtung, d. h. den Standpunkt der Mitgliedstaaten, zu dem gesamten Vorschlag festlegen.
Der Rat billigte Schlussfolgerungen zur Anwendung der EU-Charta der Grundrechte. In den Schlussfolgerungen geht es vor allem darum, wie die Finanzierung die Grundrechte fördern, schützen und durchsetzen kann. Es wird darin betont, dass zivilgesellschaftliche Organisationen besonders wichtig sind, um sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU in den Genuss der in der Charta verankerten Grundrechte kommen, und dass EU-Mittel für die Wahrnehmung dieser Rechte von entscheidender Bedeutung sind. Ferner wird hervorgehoben, dass diese Finanzierung mit den einschlägigen Vorschriften und Verpflichtungen im Einklang stehen muss.
Im Rahmen des Gedankenaustauschs der Ministerinnen und Minister teilte Sirpa Rautio, die Direktorin der Agentur für Grundrechte, ihre Einschätzungen zum aktuellen Stand der Finanzlage zivilgesellschaftlicher Organisationen und zur Bedeutung einer angemessenen Finanzierung dieser Organisationen mit.
Diese Schlussfolgerungen wurden im Anschluss an den Jahresbericht 2024 der Kommission über die Umsetzung der Charta ausgearbeitet. Dieser gibt einen Überblick über die Entwicklungen auf dem Gebiet der Finanzierung zum Schutz der Grundrechte.
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Bei ihrem Arbeitsessen befassten sich die Justizministerinnen und ‐minister mit der Rechtsstaatlichkeit und insbesondere mit der Frage, wie die nationalen Justizsysteme im Falle einer drohenden Untergrabung ihrer Unabhängigkeit und Unparteilichkeit besser geschützt werden können. Außerdem war die Angemessenheit des EU-Instrumentariums zur Bewältigung aktueller und möglicher künftiger Herausforderungen für die Unabhängigkeit der Justiz Thema der Beratungen.
Die Kommission unterrichtete die Ministerrunde über den Sachstand in Bezug auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Cyberkriminalität. Der endgültige Wortlaut des Übereinkommens wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 24. Dezember 2024 angenommen. Damit die EU das Übereinkommen unterzeichnen kann, muss der Rat einen (noch zu fassenden) Beschluss annehmen. Dieser Beschluss des Rates bedarf auch der Zustimmung des Europäischen Parlaments.
Die Kommission unterrichtete die Ministerinnen und Minister zudem über die Entwicklung der Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein Abkommen über elektronische Beweismittel, und der Vorsitz informierte den Rat über die Folgemaßnahmen zu den unter belgischem Vorsitz gebilligten Schlussfolgerungen zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität.
Dossiers
Vorbereitungsdokumente
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Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.