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Rat „Justiz und Inneres“ (Justiz), 13. Dezember 2024
Wichtigste Ergebnisse
Bekämpfung der Migrantenschleusung
Der Rat ist zu einer allgemeinen Ausrichtung (Standpunkt der Mitgliedstaaten) zu einem Richtlinienvorschlag gelangt, in dem Mindestvorschriften zur Verhinderung von Schleuserkriminalität festgelegt werden. Das Gesetz würde den derzeitigen EU-Rechtsrahmen aus dem Jahr 2002 ersetzen. Ziel des Vorschlags ist es, das Strafrecht der Mitgliedstaaten in Fragen wie der Definition und Sanktionierung von Schleuserkriminalität anzunähern.
Mit der Schleusung von Migranten verdienen kriminelle Gruppen Millionen auf Kosten der Schwächsten. Die strafrechtliche Verfolgung dieses Verbrechens hat Priorität für die EU-Länder.
Bence Tuzson, ungarischer Minister der Justiz
Im Jahr 2023 wurden etwa 380 000 irreguläre Grenzübertritte an den EU-Außengrenzen festgestellt. Einer Schätzung von Europol zufolge nutzen mehr als 90 % der irregulären Migranten, die in die EU gelangen, die Dienste von Schleusern.
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern
Mit Blick auf die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern haben sich die Ministerinnen und Minister auf ihren Standpunkt geeinigt und eine allgemeine Ausrichtung zu einem Vorschlag zur Aktualisierung der Richtlinie von 2011 zur Stärkung des Strafrechts im Bereich des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern festgelegt. Durch den aktualisierten Rechtsakt, der im Februar 2024 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurde, würden die Definitionen der Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern ausgeweitet – und auch jene einschließen, die durch neue Online-Tools ermöglicht oder erleichtert werden – und eine wirksamere Ermittlung und Verfolgung dieser Straftaten gewährleistet. Außerdem werden höhere Strafen eingeführt und konkretere Anforderungen an die Prävention und die Unterstützung der Opfer gestellt.
Die heute vereinbarte partielle allgemeine Ausrichtung zu Schlüsselelementen eines Richtlinienvorschlags zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts ist ein entscheidender Schritt, um die EU für Anleger attraktiver zu machen.
Der Vorschlag ist eine der Initiativen des Aktionsplans 2020 für die Kapitalmarktunion. Sein Ziel ist es, grenzübergreifende Investitionen im Binnenmarkt durch eine gezielte Harmonisierung der Insolvenzverfahren zu fördern. Der Vorschlag zielt insbesondere darauf ab, sicherzustellen, dass Gläubiger den größtmöglichen Wert von einem liquidierten Unternehmen zurückerlangen können, die Effizienz der Insolvenzverfahren zu steigern und die Berechenbarkeit und gerechte Verteilung des zurückerlangten Werts unter den Gläubigern zu verbessern. Derzeit müssen grenzübergreifend tätige Anleger bei der Bewertung ihrer Investitionsmöglichkeiten 27 unterschiedliche Insolvenzregelungen berücksichtigen.
Während ihres Arbeitsessens erörterten die Ministerinnen und Minister das Potenzial für die gemeinsame Entwicklung von KI-Instrumenten für Justizsysteme. Sie befassten sich auch mit der Ermittlung von KI-Instrumenten, die für solche Initiativen am besten geeignet sein könnten. Die Entwicklung von KI-Instrumenten für heikle Bereiche wie die Justiz wird ressourcenintensiv sein, weswegen es von Vorteil sein kann, die Anstrengungen auf europäischer Ebene zu bündeln.
KI hat bereits Auswirkungen auf den Justizsektor, und diese werden sich in Zukunft noch verstärken. Solche Entwicklungen haben das Potenzial, die Verfahrensdauer zu verkürzen und Gerichtsverfahren effizienter und wirksamer zu gestalten. Es liegt auf der Hand, dass wir als EU zusammenarbeiten, um diese Entwicklung zu steuern und die Vorteile gemeinsam zu nutzen.
Bence Tuzson, ungarischer Minister der Justiz
Die Ministerinnen und Minister billigten auch Schlussfolgerungen zu diesem Thema.
Da sich das EU-Strafrecht in den letzten 20 Jahren erheblich weiterentwickelt hat, erörterten die Ministerinnen und Minister die künftigen Erfordernisse im Bereich des Strafrechts und insbesondere die Frage, ob eine mögliche Konsolidierung des Rechtsrahmens für die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen wünschenswert wäre. Die meisten Ministerinnen und Minister vertraten die Auffassung, dass der Schwerpunkt auf der Umsetzung der geltenden Vorschriften und – im Falle neuer Vorschläge – auf der Gewährleistung der Kohärenz mit dem bestehenden EU-Rahmen für das Strafrecht liegen sollte.
Ein zweiter Aspekt der Beratungen über die Zukunft des EU-Strafrechts betraf die Ausarbeitung von Musterbestimmungen für diese Instrumente, die Mindestvorschriften im Bereich des materiellen Strafrechts enthalten. Es bestand Einvernehmen darüber, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen wollten, dass in den wichtigsten Bestimmungen des EU-Strafrechts zumindest einige standardisierte Textelemente verwendet werden. Die Ministerinnen und Minister brachten ferner ihre weitgehende Zustimmung dafür zum Ausdruck, dass die Arbeit an unverbindlichen Musterbestimmungen fortgesetzt werden sollte, um zu einem gemeinsamen Verständnis mit den anderen EU-Organen zu gelangen.
Der Vorsitz hat zwei Berichte über Musterbestimmungen und die Zukunft des EU-Strafrechts in einem allgemeinen Kontext vorgelegt.
Gegenseitige Begutachtung: Stärkung der Europäischen Ermittlungsanordnung
Der Vorsitz unterrichtete über den Abschlussbericht über die zehnte Runde der gegenseitigen Begutachtungen. Der Schwerpunkt dieser regelmäßigen Begutachtung lag auf der Umsetzung der Europäischen Ermittlungsanordnung.
Gegenseitige Begutachtungen sind Peer-Reviews, bei denen die Mitgliedstaaten gegenseitig die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften und ‑Instrumente und der internationalen Rechtsvorschriften und Instrumente zur Kriminalitätsbekämpfung bewerten. Ziele des Mechanismus sind
die Suche nach praktischen Lösungen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität in der EU,
die Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit in Europa,
der Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten.
Der Rat koordiniert den Begutachtungsprozess und erstellt Berichte, einschließlich Schlussfolgerungen und Empfehlungen.
Bekämpfung des Drogenhandels und der organisierten Kriminalität
Wie bereits auf der Tagung der Innenministerinnen und ‑minister informierte der Vorsitz die Justizministerinnen und ‑minister über die Fortschritte, die bei der Bekämpfung des Drogenhandels und der organisierten Kriminalität erzielt wurden. Der Vorsitz hob insbesondere die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Europäischen Justiziellen Netz für organisierte Kriminalität und der Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit mit vorrangigen Drittländern hervor.
Russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine: Bekämpfung der Straflosigkeit
Der Vorsitz informierte über den aktuellen Stand der EU-Maßnahmen zur Bekämpfung der Straflosigkeit in der Ukraine. Die Maßnahmen der EU, der Mitgliedstaaten und der internationalen Akteure reichten von der Entsendung forensischer Sachverständiger der Mitgliedstaaten in die Ukraine über die Einrichtung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe zur Untersuchung mutmaßlicher Verbrechen in der Ukraine bis zur Einrichtung eines Internationalen Zentrums für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression innerhalb von Eurojust.
Unter Berücksichtigung eines Aufrufs der internationalen Gemeinschaft, einschließlich des Rates, dem Römischen Statut beizutreten, hat die Ukraine am 25. Oktober die Ratifikationsurkunde zum Römischen Statut beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt. Das Römische Statut tritt in der Ukraine am 1. Januar 2025 in Kraft.
Gesetzgeberische und operative Programmplanung im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Der Vorsitz erläuterte den Sachstand in Bezug auf die strategischen Leitlinien für die gesetzgeberische und operative Planung im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, die der Rat am 12. Dezember gebilligt hat. Die Leitlinien werden die Ausrichtung der EU-Politik in diesem Bereich für die nächsten fünf Jahre vorgeben.
Die strategischen Leitlinien sind ein wichtiges Instrument zur Ausgestaltung der EU-Politik im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und schaffen den Rahmen für die Umsetzung der relevanten Aspekte der Strategischen Agenda 2024‑2029 der EU.
Der Vorsitz berichtete – auf der Grundlage des Abschlussberichts – über den aktuellen Stand der Arbeit der Hochrangigen Gruppe für den Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung.
Sonstiges
Wie bereits auf der Tagung der Innenministerinnen und ‑minister unterrichtete der Vorsitz die Delegationen über das Ministerforum EU-Westbalkan für Justiz und Inneres, das am 28./29. Oktober 2024 in Budva (Montenegro) stattgefunden hat. Gemeinsam mit der Kommission informierte er die Teilnehmenden über die Entwicklungen im Bereich der Bekämpfung von Antisemitismus. Die Kommission erläuterte auch den Stand der Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein Abkommen über elektronische Beweismittel.
Der kommende polnische Vorsitz des Rates der EU stellte sein Arbeitsprogramm vor.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.