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Informelle Videokonferenz auf Ministerebene „Telekommunikation“, 14. Oktober 2021
Wichtigste Ergebnisse
Gesetz über künstliche Intelligenz
Die Ministerinnen und Minister für Telekommunikation führten ihre erste eingehende Orientierungsaussprache über das vorgeschlagene Gesetz über künstliche Intelligenz, um politische Leitlinien für die weiteren Beratungen über dieses komplexe Dossier vorzugeben.
Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Gestaltung des Gesetzes und die Herausforderungen im Zusammenhang mit seiner wirksamen Umsetzung.
Die Ministerinnen und Minister haben sich heute deutlich für ein einziges umfassendes Gesetz über künstliche Intelligenz ausgesprochen, das weltweit als Modell dienen soll – so wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten. Es liegt noch viel Arbeit vor uns, da wir sicherstellen wollen, dass die beiden Ziele des Gesetzes über künstliche Intelligenz erreicht werden, nämlich die Sicherung und Achtung der Grundrechte sowie die Entwicklung und Nutzung von KI-Technologien in allen Sektoren. Der slowenische Vorsitz wird die intensiven Beratungen über diesen Vorschlag, der im Bereich Digitales oberste Priorität genießt, fortsetzen.
Boštjan Koritnik, slowenischer Minister für öffentliche Verwaltung, Vorsitzender der Videokonferenz
Im Zuge der Beratungen betonten die Ministerinnen und Minister den beträchtlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen, den künstliche Intelligenz in zahlreichen Sektoren bieten kann, hoben aber auch hervor, dass die Privatsphäre geschützt sowie Sicherheit und Gefahrenabwehr gewährleistet werden muss, damit das notwendige Vertrauen in diese neuen Technologien aufgebaut werden kann.
Die Ministerrunde sprach sich nachdrücklich dafür aus, die Arbeit an der Schaffung eines horizontalen und auf den Menschen ausgerichteten Regelungsrahmens für KI fortzusetzen, wie von der Kommission vorgeschlagen. Damit soll Rechtssicherheit und Kohärenz für Entwickler und Nutzer gewährleistet werden. Einige Delegationen wiesen darauf hin, dass für Kohärenz mit bestehenden einschlägigen Vorschriften in anderen Rechtsakten gesorgt werden müsse.
Das neue Gesetz müsse die mit KI verbundenen Risiken angehen und sicherstellen, dass KI-Systeme die Werte der EU achten, aber es müsse auch zukunftssicher sein und Innovationen fördern. Deshalb sollten die Bestimmungen des Gesetzes flexibel genug sein, um eine Anpassung an die sich rasch entwickelnden Technologien zu ermöglichen.
Die Delegationen begrüßten den risikobasierten Ansatz des Vorschlags, wiesen aber auf zahlreiche Fragen hin, die weiter erörtert werden müssen. Dabei geht es insbesondere um den Geltungsbereich des Gesetzes, die Aspekte der Strafverfolgung und die Definitionen von Schlüsselbegriffen. Klarheit diesbezüglich wurde als unerlässliche Voraussetzung für Rechtssicherheit und eine reibungslose Umsetzung des Gesetzes erachtet.
Reallabore und Versuchseinrichtungen wurden als nützliche Instrumente für eine intelligente Rechtsetzung und Umsetzung angesehen. Die Standardisierung und Verfügbarkeit hochwertiger Daten sollten gefördert werden, und mehrere Minister bzw. Ministerinnen wiesen auf die wichtige Rolle hin, die derzeitigen und künftigen Vorschlägen über Daten hierbei zukommt.
Einige von ihnen erwähnten die Bedeutung einer wirksamen Durchsetzung und Überwachung, insbesondere der menschlichen Aufsicht. Die Lenkungsstruktur sollte leicht sein, und die Verwaltungslast und die Kosten für die Betreiber, insbesondere KMU und Start-ups, sollten so gering wie möglich gehalten werden. Für KMU sollte eine besondere Unterstützung angeboten werden, damit sie die neuen Vorschriften leicht einhalten können.
Die Beratungen über den Vorschlag werden in der Gruppe „Telekommunikation“ des Rates fortgesetzt. Der Vorsitz beabsichtigt, im November einen Kompromissvorschlag vorzulegen.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.