Skip to content

Vernetzung der Energieinfrastruktur in der EU

Die EU will ihre Energieinfrastruktur und ihre grenzüberschreitenden Verbindungsleitungen stärken, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und ihre Klimaziele zu erreichen.

Maßnahmen der EU zur Stärkung der Energieinfrastruktur

Um den ökologischen Wandel Realität werden zu lassen, die Energieversorgungssicherheit der EU zu verbessern und dazu beizutragen, stabile Energiepreise zu gewährleisten, sollte Energie ungehindert und über gut vernetzte Energienetze, insbesondere Stromnetze, zwischen den EU-Ländern fließen können.

Die EU ergreift Maßnahmen im Rahmen ihrer transeuropäischen Energienetze, dem politischen Rahmen zur Unterstützung grenzüberschreitender Energieprojekte. Sie trägt auch dem sich abzeichnenden Energiebedarf Rechnung, indem neue Rechtsvorschriften wie das Paket „Europäische Netze“ angenommen werden, und stellt die Finanzierung von Energieprojekten im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ sicher.

Abbildung eines Strommastens mit einer hellgrünen Sonne im Hintergrund und mit Stromleitungen neben einigen miteinander verbundenen grünen Punkten, die ein Energienetz darstellen.

TEN-E: Europas Energiekorridore

Seit 2013 verfügt die EU über einen politischen Rahmen namens Transeuropäische Energienetze (TEN-E), um die Energieinfrastruktur der EU-Länder besser miteinander zu verbinden.

In diesem Rahmen entscheidet sie über vorrangige Korridore und thematische Gebiete und unterhält eine Liste grenzüberschreitender Vorhaben für diese Korridore und Gebiete.

Die derzeitige TEN-E-Verordnung umfasst elf vorrangige geografische Korridore und drei vorrangige Themenbereiche. Die Liste der vorrangigen Korridore beinhaltet beispielsweise Nord-Süd-Stromverbindungsleitungen in Westeuropa („NSI West Electricity“), Wasserstoffverbindungsleitungen in Mittelost- und Südosteuropa („HI East“) und atlantische Offshore-Netze im Nordatlantik („Atlantic Offshore“). Die drei vorranigen Themenbereiche umfassen intelligente Stromnetze, intelligente Gasnetze und CO2-Netze.

TEN-E-Vorhaben

Zwei Arten von TEN-E-Vorhaben können in die EU-Liste aufgenommen werden:

  • Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI): grenzüberschreitende Infrastrukturprojekte in den EU-Mitgliedstaaten
  • Vorhaben von gegenseitigem Interesse (PMI): Vorhaben in Zusammenarbeit mit Ländern außerhalb der EU

Um für eine Aufnahme in Betracht zu kommen, müssen diese Vorhaben bestimmte Kriterien erfüllen. Sie müssen sich unter anderem in einen vorrangigen Korridor oder Themenbereich einfügen und einen erheblichen Nutzen für die Energiemärkte und die Marktintegration darstellen.

TEN-E-Vorhaben können EU-Mittel in Anspruch nehmen und von anderen Vorteilen, wie z. B. beschleunigten Genehmigungsverfahren und einer erhöhten Sichtbarkeit für Investoren, profitieren.

Beispiele für TEN-E-Vorhaben

Derzeit stehen über 200 grenzüberschreitende Projekte auf der EU-Liste der TEN-E-Vorhaben. Knapp die Hälfte davon betreffen Strom, Offshore-Anlagen und intelligente Stromnetze. Die nachstehende Karte zeigt einige Beispiele für diese Vorhaben.

Textfassung

Karte Europas mit Beispielen für TEN-E-Projekte:

  • „Celtic Interconnector“: Stromverbindungsleitung zwischen Irland und Frankreich, in Bau, Fertigstellung voraussichtlich 2028, vorrangiger Korridor bzw. vorrangiges Gebiet: „NSI West Electricity“ (Nord-Süd-Stromverbindungsleitungen in Westeuropa)
  • „SACOI 3“: Stromverbindungsleitung zwischen Italien, Korsika und Sardinien, in Bau, Fertigstellung voraussichtlich 2029, vorrangiger Korridor bzw. vorrangiges Gebiet: „NSI West Electricity“
  • „Estlink 3“: Stromverbindungsleitung zwischen Finnland und Estland, in Planung, Fertigstellung voraussichtlich 2035, vorrangiger Korridor bzw. vorrangiges Gebiet: „BEMIP Electricity“ (Stromverbundplan für den baltischen Energiemarkt)
  • „H2Med/CelZa“: Wasserstofffernleitung zwischen Portugal und Spanien, Genehmigungsverfahren läuft, Fertigstellung voraussichtlich 2030, vorrangiger Korridor bzw. vorrangiges Gebiet: „HI West“ (Wasserstoffverbindungsleitungen in Westeuropa)
  • „Delta-Rhine-Corridor“: Fernleitung zum Transport von CO2 aus Deutschland, den Niederlanden und potenziell Belgien zur Offshore-Speicherinfrastruktur vor der niederländischen Küste, in Planung, Fertigstellung voraussichtlich 2030, vorrangiger Korridor bzw. vorrangiges Gebiet: CO2-Netze
  • „EastMed-Pipeline“: Gasfernleitung von den Gasreserven des östlichen Mittelmeerraums über Zypern und Kreta nach Griechenland, Genehmigungsverfahren läuft, Fertigstellung voraussichtlich 2028, vorrangiger Korridor bzw. vorrangiges Gebiet: älteres PCI (Ausnahmeregelung nach Artikel 24)
  • „Carmen“: Modernisierung des Stromnetzes in Rumänien und Bulgarien durch intelligente Technologien, Genehmigungsverfahren läuft, Fertigstellung voraussichtlich 2030, vorrangiger Korridor bzw. vorrangiges Gebiet: intelligente Stromnetze

Paket „Europäische Netze“

Bessere grenzüberschreitende Verbindungen und eine widerstandsfähige und effiziente Energieinfrastruktur sind ein Schlüsselfaktor, um die EU autonomer zu machen, die Elektrifizierung zu beschleunigen und die Energiepreise für die Europäerinnen und Europäer zu senken. Gleichzeitig kämpft die EU mit unzureichenden Netzkapazitäten, um auf die steigende Nachfrage nach (sauberem) Strom zu reagieren, häufigen Verzögerungen bei Infrastrukturprojekten und neuen Sicherheitsbedrohungen.

Als Reaktion auf diese Herausforderungen und angesichts des Verbundziels von 15 % für 2030 hat die Europäische Kommission am 10. Dezember 2025 das Paket „Europäische Netze“ mit einer Reihe von Vorschlägen zur Aktualisierung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Energienetze vorgelegt.

Das Netzpaket umfasst zwei Gesetzgebungsvorschläge:

  • eine Überarbeitung der TEN-E-Verordnung
  • eine Richtlinie (zur Änderung von drei bestehenden Richtlinien: Erneuerbare-Energien-Richtlinie, Elektrizitätsrichtlinie und Gasmarktrichtlinie) zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren

Mit der Überarbeitung der TEN-E-Verordnung werden drei Hauptziele verfolgt.

Verbesserung der grenzüberschreitenden Infrastrukturplanung

Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für grenzüberschreitende Infrastrukturprojekte

Verbesserung der Widerstandsfähigkeit und des Schutzes der Energieinfrastruktur

Im Hinblick auf den Ausbau der Energieinfrastruktur wird die Kommission einen EU-weiten gemeinsamen Rahmen ausarbeiten, um langfristige Infrastrukturlücken und -engpässe zu ermitteln und zu beheben und so Klimaneutralität zu erreichen.

Der zweite Teil des Pakets, die Genehmigungsrichtlinie, zielt darauf ab, Projektanträge und -verfahren einfacher, schneller und transparenter zu gestalten und Vorhaben in den Bereichen Strom und erneuerbare Energie Vorrang einzuräumen. Die Richtlinie fördert auch die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und die Weitergabe der Vorteile von Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energie an Gemeinschaften vor Ort.

Die EU-Mitgliedstaaten erörterten das Paket und einigten sich im Juni 2026 auf den Standpunkt des Rates („allgemeine Ausrichtung“). Gemäß dem vereinbarten Text werden die nationalen Energie- und Klimapläne und die regionalen Besonderheiten bei der Entwicklung der Planung für das EU-weite Netz berücksichtigt. Der Rat unterstützt zudem die Verbesserung des Schutzes und der Widerstandsfähigkeit grenzüberschreitender kritischer Infrastrukturen, einschließlich bestehender Strominfrastrukturen. Die Legislativtexte werden nun mit dem Europäischen Parlament ausgehandelt, damit im Laufe des Jahres 2026 eine Einigung erzielt werden kann.

Fazilität „Connecting Europe“

Die Fazilität „Connecting Europe“ – Energie („CEF-Energie“) ist das EU-Programm, mit dem die Finanzierung für die Umsetzung des TEN-E-Politikrahmens gewährleistet wird. Mit diesen Mitteln unterstützt die EU Investitionen in neue und bestehende grenzüberschreitende Energieinfrastruktur.

Für den Zeitraum 2021-2027 wurden Mittel in Höhe von 5,84 Mrd. € bereitgestellt, um den Übergang zu sauberer Energie zu unterstützen und die Energieunion zu vollenden, damit die Energiesysteme der EU stärker vernetzt, intelligenter und stärker digitalisiert werden. Der Schwerpunkt liegt auf grenzüberschreitenden Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien, der Interoperabilität der Netze und einer besseren Integration des Energiebinnenmarkts.

Programm 2028-2034

Die EU legt derzeit die Prioritäten für das Programm 2028-2034 fest. Im Dezember 2025 einigte sich der Rat auf eine partielle allgemeine Ausrichtung zu den operativen Aspekten des Programms. Über den Haushalt und einige andere Bestimmungen muss noch entschieden werden. Diese Entscheidungen hängen vom Ergebnis der Beratungen über den neuen langfristigen EU-Haushaltsplan, den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), ab.

Die Kommission hat für den Zeitraum 2028-2034 eine Verfünffachung der Mittel der CEF-Energie, von 5,8 Mrd. € auf 29,91 Mrd. €, vorgeschlagen. Sie hat zudem angeregt, inländische Netzprojekte für eine Finanzierung im Rahmen der Pläne für nationale und regionale Partnerschaft und des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit in Betracht zu ziehen.

Der Rat möchte die derzeitige Struktur der CEF beibehalten, aber auch mehr Flexibilität einführen, um die Investitionsprioritäten an die neue geopolitische Situation Europas anpassen zu können und der notwendigen Verstärkung kritischer Netze und der erforderlichen Integration des zunehmenden Anteils erneuerbarer Energien gerecht zu werden.

Siehe auch

Zwei Windkraftanlagen vor abstrakten Formen.
EU-Maßnahmen für mehr grüne Energie

EU-Maßnahmen für mehr grüne Energie

Die Infografik zeigt, aus welchen Quellen in der EU Strom erzeugt wird und wie der Preis zustande kommt.
Wie wird Strom in der EU erzeugt und verkauft?

Wie wird Strom in der EU erzeugt und verkauft?

Collage eines grünen Liniendiagramms mit Symbolen, die für Energie stehen, verschiedenen Preisangaben und einer Glühbirne mit einer 1-Euro-Münze als Symbol für sich verändernde Stromkosten.
Strommarktreform

Strommarktreform

Letzte Überprüfung: 26. Juni 2026