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Strommarktreform

Die groß angelegte Invasion der Ukraine durch Russland hat 2022 EU-weit zu einem starken Anstieg der Energiepreise geführt. 2024 hat die EU ihren Strommarkt umgestaltet, um künftige Preisschocks zu vermeiden.

Warum hat die EU den Strommarkt reformiert?

Die Strommarktreform ist die langfristige Reaktion der EU auf die Energiekrise von 2022.

Trotz des hohen Anteils Erneuerbarer an der Energieerzeugung hat der starke Anstieg der Preise bei fossilen Brennstoffen (vor allem Erdgas) zu einem starken Anstieg der Strompreise geführt.

Das liegt daran, dass der Strompreis auf dem Strommarkt der EU von den Kosten der bei der Stromerzeugung eingesetzten fossilen Brennstoffe abhängig ist. Dieser Mechanismus wird als Merit-Order-Prinzip bezeichnet. Als Verbraucher im Sommer 2022 von hohen Preisen betroffen waren, griffen EU-Länder sofort ein, um die Belastung der Bürger mit Maßnahmen wie Beihilfen und der Aussetzung der MwSt zu mindern.

Bei der Reform geht es um langfristige Lösungen, die dazu beitragen, ähnliche Situationen in der Zukunft zu vermeiden.

Die Infografik zeigt, aus welchen Quellen in der EU Strom erzeugt wird und wie der Preis zustande kommt.
Wie wird Strom in der EU erzeugt und verkauft? (Infografik)

Wie wird Strom in der EU erzeugt und verkauft? (Infografik)

Was hat sich durch die Strommarktreform geändert?

Die neuen Vorschriften haben dafür gesorgt, dass die Strompreise weniger vom Preis fossiler Brennstoffe abhängen. Dadurch wird ein Puffer zwischen den Märkten und den Stromrechnungen der Verbraucher geschaffen.

Ziele

Verbesserter Verbraucherschutz

Mehr Stabilität für Unternehmen

Mehr Öko-Strom

Verbesserter Verbraucherschutz

Die Bürger haben nun beim Abschluss eines Stromversorgungsvertrags mehr Wahlmöglichkeiten. Das heißt:

  • Es wird mehr Festpreisverträge mit fester Laufzeit geben,
  • Kunden können sich flexibel für eine dynamische Preisbildung entscheiden, da mehrere Verträge oder Vertragskombinationen möglich sind, und
  • sie werden vor Vertragsabschluss genauer informiert.

Durch den Handel mit vor Ort erzeugtem Strom aus erneuerbaren Quellen (wie die Möglichkeit, mit Solarpanelen erzeugte Energie an Nachbarn zu verkaufen) wurde der Zugang zu Energie aus erneuerbaren Quellen erleichtert.

Schutzbedürftige Verbraucher werden besser geschützt:

  • Regierungen müssen für genügend Versorger letzter Instanz sorgen, sodass kein Verbraucher ohne Strom bleibt.
  • Regierungen können nun Endkundenpreise für Privathaushalte und KMU besser regulieren.

Es besteht mehr Stabilität und eine bessere Wettbewerbsfähigkeit für Unternehmen.

Unternehmen können sich auf stabilere Preise verlassen, indem sie langfristige Verträge abschließen (z. B. Strombezugsverträge, bei denen der Stromerzeuger zusagt, Energie zu einem bestimmten Preis direkt an die Verbraucher zu verkaufen).

Die Einnahmen der Stromerzeuger sind stabiler. In Form von zweiseitigen Differenzverträgen werden Investitionen in neue Anlagen zur Stromerzeugung durch Windenergie, Solarenergie, geothermische Energie, Wasserkraft (ohne Speicher) und Kernenergie getätigt. Dadurch ist einerseits eine Mindestrendite aus diesen Investitionen gesichert, andererseits werden exzessive Kosten in einem weiteren Krisenfall verhindert.

Wie funktioniert ein zweiseitiger Differenzvertrag?

Der Erzeuger verkauft Strom auf dem Markt, begleicht jedoch die Differenz zwischen dem Marktpreis und dem vorab mit der öffentlichen Hand vereinbarten Ausübungspreis. Etwaige Mehreinnahmen kommen den Endkunden zugute, wobei die Mitgliedstaaten eine gewisse Flexibilität haben.

Ein Kurvendiagramm veranschaulicht, wie ein Differenzvertrag funktioniert: Zwischen Marktpreis und Ausübungspreis liegt die Differenz, die der Erzeuger entweder erhält oder zurückzahlt, wenn die festgelegten Preisgrenzen unter- oder überschritten werden.

Mehr Öko-Strom

Durch neue Vorschriften wird auch die Integration erneuerbarer Energieträger in das Netz erleichtert. Darüber hinaus ist die Stromerzeugung aus Erneuerbaren berechenbarer (dank neuer Transparenzvorschriften für Netzbetreiber und verbesserte Möglichkeiten zur Überwachung des Strommarkts).

Dadurch können sowohl die Preise gesteuert als auch die ehrgeizigen Klimaziele erreicht werden, die sich die EU im Paket „Fit für 55“ gesetzt hat.

Weitere Zunahme der Erzeugung erneuerbarer Energien in der EU prognostiziert

Textfassung

Diagramm, das die Gesamtkapazität in Gigawatt (GW) in der EU für Solar-, Wind-, Bioenergie- und Wasserkraft von 2010 bis 2024 mit Prognosen für 2025-2030 zeigt.

  • Die Wasserkraftkapazität stieg von 143,2 GW im Jahr 2010 auf 152,7 GW im Jahr 2024 und verzeichnete somit nur ein begrenztes Wachstum. Sie wird voraussichtlich stabil bleiben und im Jahr 2030 159 GW erreichen.
  • Bioenergie macht nur einen kleinen Teil der Erzeugung erneuerbarer Energie in der EU aus. Die Bioenergiekapazität der EU ist von 25 GW im Jahr 2010 auf 37,2 GW im Jahr 2024 gestiegen und wird Prognosen zufolge mehr oder weniger auf diesem Niveau bleiben.
  • Die Windkraftkapazität verzeichnete ein stetiges Wachstum und stieg von 79,2 GW im Jahr 2010 auf 230,8 GW im Jahr 2024. Es wird erwartet, dass sie weiter wachsen und 2030 auf 368,6 GW steigen wird.
  • Unter den erneuerbaren Energiequellen wies die Solarenergie das größte Wachstum auf: ihre Kapazität stieg von 30 GW im Jahr 2010 auf 332,1 GW im Jahr 2024. Die Internationale Energie-Agentur (IEA) geht davon aus, dass die Solarenergiekapazität in der EU bis 2030 690,1 GW erreichen wird.

Welche Rolle hat der Rat dabei gespielt?

Die Strommarktreform wurde zuerst im März 2023 von der Europäischen Kommission vorgelegt. Sie betrifft die Stromverordnungen von 2019, die Stromrichtlinien von 2018 und 2019 sowie die Verordnung zum Schutz vor Marktmanipulation auf dem Energiegroßhandelsmarkt (REMIT).

Im Anschluss an die fachlichen Beratungen in der Gruppe „Energie“ hat sich der Rat am 17. Oktober 2023 auf eine allgemeine Ausrichtung zur Strommarktreform (mit Ausnahme der Vorschriften zur Marktmanipulation) geeinigt. Durch die Einigung der Mitgliedstaaten im Rat wurde der Weg für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die endgültige Gestaltung der Reform geebnet.

In seiner allgemeinen Ausrichtung hat der Rat einige Änderungen eingeführt; die wichtigsten sind:

  • Kundinnen und Kunden sollen ihren Energieversorger frei wählen können.
  • Bei öffentlich finanzierten Projekten – sowohl im Bereich der erneuerbaren als auch der emissionsarmen Kernenergie – sollen Differenzverträge obligatorisch sein.
  • Die Verteilung der Einnahmen aus Differenzverträgen an die Verbraucher soll flexibler sein.
  • Bei der Ausrufung EU-weiter Strompreiskrisen soll der Rat eine größere Rolle spielen.

Im Dezember 2023 erzielten der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung über die Reform. Anfang November 2023 erzielten der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung über die REMIT-Verordnung.

Der Rat nahm die REMIT-Verordnung im März 2024 und die Strommarktreform im Mai 2024 an.

Siehe auch

Collage aus einem Kilowattstundenzähler und einem Diagramm mit drei leicht aufsteigenden Linien und einer deutlich absteigenden Linie.
Wie hat die EU auf die Energiekrise 2022 reagiert?

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Die Infografik zeigt, aus welchen Quellen in der EU Strom erzeugt wird und wie der Preis zustande kommt.
Wie wird Strom in der EU erzeugt und verkauft?

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Zwei Windkraftanlagen vor abstrakten Formen.
EU-Maßnahmen für mehr grüne Energie

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Letzte Überprüfung: 4. März 2026