Der EU-Erweiterungsprozess
Im Rahmen des Erweiterungsprozesses nimmt die EU neue Mitglieder auf, sobald diese bestimmte politische und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen. Jedes Bewerberland muss die gleichen Bedingungen erfüllen und die gleichen Schritte absolvieren.
Was ist die EU-Erweiterung?
Im Zuge des Erweiterungsprozesses treten Staaten der Europäischen Union bei, nachdem sie eine Reihe politischer und wirtschaftlicher Voraussetzungen erfüllt haben.
Jeder europäische Staat, der die demokratischen Werte der EU achtet und sich für ihre Förderung einsetzt, kann sich um eine EU‑Mitgliedschaft bewerben.
Beitrittskriterien
Die Beitrittskriterien oder „Kopenhagener Kriterien“ (nach der Tagung des Europäischen Rates von 1993 in Kopenhagen, auf der sie festgelegt wurden), sind die wesentlichen Voraussetzungen, die alle Bewerberländer erfüllen müssen, um ein EU-Mitgliedstaat zu werden. Sie umfassen:
- politische Kriterien: stabile Institutionen, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und die Achtung und den Schutz von Minderheiten garantieren
- wirtschaftliche Kriterien: eine funktionierende Marktwirtschaft und die Fähigkeit, mit dem Wettbewerb und den Marktkräften zurechtzukommen
- die administrative und institutionelle Fähigkeit, den Besitzstand der Union (Gesamtheit der EU-Rechtsakte) wirksam umzusetzen, und die Fähigkeit, die aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen
Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt ist die Fähigkeit der EU, neue Mitglieder aufzunehmen und gleichzeitig die Dynamik der europäischen Integration aufrechtzuerhalten.
Schritte im Beitrittsprozess
Nachdem ein Staat die EU-Mitgliedschaft beantragt hat und alle EU-Mitgliedstaaten dem Antrag zugestimmt haben, kann der Beitrittsprozess beginnen. Die Aufnahme der förmlichen Beitrittsverhandlungen erfordert die Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten. Diese Verhandlungen tragen zur Vorbereitung des Bewerberlands auf eine mögliche Mitgliedschaft bei und konzentrieren sich auf die Annahme des geltenden EU-Rechts und die Umsetzung der erforderlichen Rechts-, Verwaltungs- und Wirtschaftsreformen.
Wenn die Verhandlungen über alle Politikbereiche abgeschlossen sind und die EU selbst hinsichtlich ihrer Aufnahmekapazität auf die Erweiterung vorbereitet ist, dann werden die Bedingungen für den Beitritt – einschließlich etwaiger Schutzklauseln und Übergangsregelungen – in einen Beitrittsvertrag aufgenommen. Dieser Vertrag bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlaments und der einstimmigen Zustimmung des Rates, bevor alle EU-Mitgliedstaaten und das Bewerberland ihn unterzeichnen können.
Nachdem alle Vertragsparteien den Beitrittsvertrag im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert haben, wird das Bewerberland zu dem im Beitrittsvertrag festgelegten Zeitpunkt Mitgliedstaat der EU.
Rolle des Rates
Der Rat (in der Ratsformation „Allgemeine Angelegenheiten“) überwacht den Prozess zur Erweiterung der EU und die – von Natur aus zwischenstaatlichen – Beitrittsverhandlungen. Fragen im Zusammenhang mit der Erweiterungspolitik erfordern im Allgemeinen die einstimmige Zustimmung aller Mitgliedstaaten der EU im Rat.
Jedes Jahr zieht der Rat Bilanz über die Fortschritte beim Erweiterungsprozess und billigt in der Regel Schlussfolgerungen. Am 16. Dezember 2025 hat der dänische Ratsvorsitz Schlussfolgerungen veröffentlicht, die von 26 Mitgliedstaaten politisch unterstützt wurden. In diesen Schlussfolgerungen wurde die Lage in jedem einzelnen Partnerland der EU bewertet und es wurden politische Prioritäten und Leitlinien für weitere Reformen festgelegt.
Letzte Überprüfung: 4. November 2025