Der EU-Erweiterungsprozess
Im Rahmen des Erweiterungsprozesses nimmt die EU neue Mitglieder auf, sobald diese bestimmte politische und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen. Jedes Bewerberland muss die gleichen Bedingungen erfüllen und die gleichen Schritte absolvieren.
Was ist die EU-Erweiterung?
Im Zuge des Erweiterungsprozesses treten Staaten der Europäischen Union bei, nachdem sie eine Reihe politischer und wirtschaftlicher Voraussetzungen erfüllt haben.
Jeder europäische Staat, der die demokratischen Werte der EU achtet und sich für ihre Förderung einsetzt, kann sich um eine EU‑Mitgliedschaft bewerben.
Beitrittskriterien
Die Beitrittskriterien oder „Kopenhagener Kriterien“ (nach der Tagung des Europäischen Rates von 1993 in Kopenhagen, auf der sie festgelegt wurden), sind die wesentlichen Voraussetzungen, die alle Bewerberländer erfüllen müssen, um ein EU-Mitgliedstaat zu werden. Sie umfassen:
- politische Kriterien: stabile Institutionen, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und die Achtung und den Schutz von Minderheiten garantieren
- wirtschaftliche Kriterien: eine funktionierende Marktwirtschaft und die Fähigkeit, mit dem Wettbewerb und den Marktkräften zurechtzukommen
- die administrative und institutionelle Fähigkeit, den Besitzstand der Union (Gesamtheit der EU-Rechtsakte) wirksam umzusetzen, und die Fähigkeit, die aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen
Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt ist die Fähigkeit der EU, neue Mitglieder aufzunehmen und gleichzeitig die Dynamik der europäischen Integration aufrechtzuerhalten.
Schritte im Beitrittsprozess
Nachdem ein Staat die EU-Mitgliedschaft beantragt hat und alle EU-Mitgliedstaaten dem Antrag zugestimmt haben, kann der Beitrittsprozess beginnen. Die Aufnahme der förmlichen Beitrittsverhandlungen erfordert die Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten. Diese Verhandlungen tragen zur Vorbereitung des Bewerberlands auf eine mögliche Mitgliedschaft bei. Im Mittelpunkt stehen dabei die Annahme des geltenden EU-Rechts und die Umsetzung der erforderlichen Rechts-, Verwaltungs- und Wirtschaftsreformen.
Wenn die Verhandlungen über alle Politikbereiche abgeschlossen sind und die EU selbst auf die Erweiterung vorbereitet ist, was ihre Aufnahmekapazität betrifft, werden die Bedingungen für den Beitritt – einschließlich etwaiger Schutzklauseln und Übergangsregelungen – in einem Beitrittsvertrag festgehalten. Dieser Vertrag bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlaments und der einstimmigen Zustimmung des Rates, bevor alle EU-Mitgliedstaaten und das Bewerberland ihn unterzeichnen können.
Nachdem alle Vertragsparteien den Beitrittsvertrag im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert haben, wird das Bewerberland zu dem im Beitrittsvertrag festgelegten Zeitpunkt Mitgliedstaat der EU.
Rolle des Rates
Der Rat (in der Ratsformation „Allgemeine Angelegenheiten“) überwacht den Prozess zur Erweiterung der EU und die – von Natur aus zwischenstaatlichen – Beitrittsverhandlungen. Fragen im Zusammenhang mit der Erweiterungspolitik erfordern im Allgemeinen die einstimmige Zustimmung aller Mitgliedstaaten der EU im Rat.
Jedes Jahr zieht der Rat Bilanz über die Fortschritte beim Erweiterungsprozess und billigt in der Regel Schlussfolgerungen. Zuletzt hat er am 16. Dezember 2025 unter dem damaligen dänischen Ratsvorsitz Schlussfolgerungen abgegeben. Darin wurde die Lage in den einzelnen Partnerländern der EU bewertet, und es wurden politische Prioritäten und Leitlinien für weitere Reformen festgelegt.
Vorbereitung der EU auf die künftige Erweiterung
In der Erklärung von Granada vom Oktober 2023 wurde betont, dass die EU sich auf eine künftige Erweiterung vorbereiten muss, und dass Länder, die beitreten wollen, ihre Reformen voranbringen müssen. Im Juni 2024 nahm der Europäische Rat einen Fahrplan für die künftige Arbeit an internen Reformen an und ersuchte die Kommission, Überprüfungen von Politikbereichen mit Blick auf die Werte, die Politik, den Haushalt und die Governance der EU vorzunehmen.
Auf der Grundlage dieser Überprüfungen legte die Kommission im Oktober 2026 Vorschläge vor, darunter Möglichkeiten zur Vorbereitung der EU-Politik und der EU-Organe auf eine größere EU und zur Vertiefung der schrittweisen Integration der Bewerberländer vor dem Beitritt, unter anderem durch eine engere Beteiligung an strategischen Bereichen wie dem Energie-, Verkehrs-, Digital- und Verteidigungssektor, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Die betreffende Mitteilung der Kommission wurde auf der Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) vom 13. Oktober und auf der Tagung des Europäischen Rates vom 15./16. Oktober 2026 von den Staats- und Regierungschefs der EU erörtert. Sie bekräftigten, dass die Erweiterung eine geostrategische Investition in Frieden, Sicherheit, Stabilität und Wohlstand ist und dass sowohl die künftigen Mitgliedstaaten als auch die EU zum Zeitpunkt des Beitritts bereit sein müssen. Die Bewerberländer müssen ihre Reformbemühungen fortsetzen, insbesondere im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, während die EU ihre internen Reformen vorantreiben und Fragen in Bezug auf ihre Prioritäten, ihre Politik und ihre Handlungsfähigkeit angehen muss. Vor dem Hintergrund, dass der Beitrittsprozess leistungsorientiert ist, forderten die Staats- und Regierungschefs der EU den Rat auf, die Vorschläge der Kommission zu prüfen und die Arbeit entsprechend vorzubringen.
Siehe auch
Letzte Überprüfung: 21. Oktober 2026