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Das Einreise-/Ausreisesystem

Mit der Einführung des Einreise-/Ausreisesystem (EES) am 12. Oktober 2025 wird die Registrierung von Drittstaatsangehörigen an Grenzen automatisiert, Kontrollen werden vereinfacht und die Sicherheit wird erhöht.

Was ist das Einreise-/Ausreisesystem?

Das Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist ein neues EU-weites digitales Grenzmanagementsystem, das die Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen des Schengen-Raums für Kurzaufenthalte erfasst. Es ersetzt das alte System des manuellen Abstempelns von Reisepässen durch schnelle und sichere biometrische Kontrollen.

Reisende werden bei jedem Grenzübertritt an den Außengrenzen des Schengen-Raums registriert, sei es an Flughäfen, Seehäfen oder Landgrenzübergangsstellen. Zum Schengen-Raum gehören alle EU-Länder mit Ausnahme Zyperns und Irlands sowie Norwegen, die Schweiz, Island und Liechtenstein.

Das System wird für alle Drittstaatsangehörigen gelten, also jene Reisende, die weder die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union noch jene Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz besitzen. Es wird für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen gelten, wobei dieser Zeitraum für alle europäischen Länder, die das EES nutzen, als ein einziger Zeitraum berechnet wird.

Visualisierung des neuen Ein-/Ausreisesystems.

Funktionsweise des Systems

Drittstaatsangehörige, die nach der Einführung des EES erstmals an einer Grenzübergangsstelle ankommen, müssen ihre personenbezogenen Daten angeben. Die Grenzschutzbeamten werden deren Fingerabdrücke abnehmen und ein Foto des Gesichts anfertigen. Diese Informationen werden in einer digitalen Datei gespeichert.

Daten wie beispielsweise Fingerabdrücke oder Fotos von Reisenden, die bereits zuvor in den Schengen-Raum eingereist sind, sind bereits im System gespeichert. Die Beamtinnen und Beamten, die die Passkontrolle vornehmen, müssen dann lediglich die Fingerabdrücke und Fotos überprüfen. In seltenen Fällen kann es erforderlich sein, die Daten erneut zu erfassen und aufzuzeichnen.

Durch die Nutzung des Self-Service-Systems (sofern an der betreffenden Grenzübergangsstelle verfügbar) können Inhaberinnen und Inhaber biometrischer Reisepässe Grenzübergänge schneller passieren.

Was im Einreise-/Ausreisesystem erhoben und gespeichert wird

Das System erfasst und speichert die wichtigsten Daten, die zur Nachverfolgung der Ein- und Ausreisen sowie der Einreiseverweigerungen für Drittstaatsangehörige, die in den Schengen-Raum ein- bzw. ausreisen, benötigt werden. Dies umfasst

  • die im Reisedokument aufgeführten Daten
  • das Datum und den Ort jeder Ein- und Ausreise
  • biometrische Daten wie das Gesichtsbild und Fingerabdrücke
  • Einreiseverweigerungen

Schrittweise Umsetzung

Ab dem 12. Oktober 2025 wird das EES über einen Zeitraum von sechs Monaten schrittweise an den Außengrenzen des Schengen-Raums eingeführt. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme muss mindestens eine Grenzübergangsstelle in jedem teilnehmenden Land betriebsbereit sein. Während dieses Zeitraums werden nicht alle Grenzübertritte oder Reisenden über das EES registriert, und Pässe werden weiterhin abgestempelt.

Das System soll bis 10. August 2026 vollständig in Betrieb sein. Das EES wird dann an allen Grenzübergangsstellen der Außengrenzen für alle in Betracht kommenden Drittstaatsangehörigen mit biometrischen Pässen verwendet, und das manuelle Abstempeln von Reisepässen wird beendet.

Vorteile des EES

Das System bietet sowohl für die Grenzsicherheit als auch für Reisende mehrere wichtige Vorteile.

Effiziente Grenzübertritte

Das EES wird Grenzkontrollen vereinfachen, Wartezeiten verkürzen und gleichzeitig die Genauigkeit und das Gesamterlebnis für Reisende verbessern.

Nachverfolgung bei Aufenthaltsüberziehungen

Das EES hilft bei der Identifizierung von Reisenden, die ihren zulässigen Aufenthalt überschreiten.

Bekämpfung des Identitätsbetrugs

Das System erfasst und verifiziert biometrische Informationen wie Fingerabdrücke und Gesichtsbilder, um die genaue Identifizierung von Reisenden zu gewährleisten.

Stärkung der inneren Sicherheit

Durch die Integration mit anderen EU-Informationssystemen erleichtert das EES die Identifizierung von Personen, die an kriminellen Aktivitäten beteiligt sind.

Siehe auch:

Erläuterungen zum Schengen-Raum

Erläuterungen zum Schengen-Raum

IT-Systeme zur Kriminalitätsbekämpfung und zur Sicherung der EU-Grenzen

IT-Systeme zur Kriminalitätsbekämpfung und zur Sicherung der EU-Grenzen

EU-Visumpolitik

EU-Visumpolitik

Letzte Überprüfung: 10. Oktober 2025