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  • Europäischer Rat
  • Pressemitteilung
  • 17. Dezember 2015 23:00

Schlussfolgerungen zur Migration - Europäischer Rat (17. Dezember 2015)

I. Migrationsfragen

1. Der Europäische Rat hat in den vergangenen Monaten eine Strategie erarbeitet, die darauf abzielt, die beispiellosen Migrationsströme, mit denen Europa konfrontiert ist, einzudämmen. Die Umsetzung dieser Strategie ist jedoch bislang unzureichend und muss beschleunigt werden. Zur Wahrung der Integrität des Schengen-Systems ist es unerlässlich, die Kontrolle über die Außengrenzen wiederzuerlangen. Mängel - insbesondere bei den Hotspots (Registrierungszentren) , der Umsiedlung und der Rückkehr/Rückführung - müssen rasch beseitigt werden. Die Institutionen der EU und die Mitgliedstaaten müssen dringend

a) die Unzulänglichkeiten an den Außengrenzen des Schengen-Raums beseitigen, insbesondere durch die Gewährleistung systematischer Sicherheitsüberprüfungen, bei denen die einschlägigen Datenbanken abgefragt werden, und Dokumentenbetrug vorbeugen;

b) Funktionsmängel der Hotspots beseitigen, auch indem sie die für die Erfüllung ihres Zwecks erforderlichen Aufnahmekapazitäten schaffen; sich rasch über einen genauen Zeitrahmen einigen, in dem weitere Hotspots einsatzbereit werden; sicherstellen, dass FRONTEX und das EASO über die notwendige Fachkompetenz und Ausrüstung verfügen;

c) die systematische und vollständige Identitätsfeststellung, Registrierung und Abnahme von Fingerabdrücken sicherstellen, und Maßnahmen treffen, um dagegen vorzugehen, dass Migranten sich der Registrierung entziehen, und um irreguläre Sekundärströme einzudämmen;

d) Umsiedlungsentscheidungen umsetzen und prüfen, ob andere Mitgliedstaaten, die hohem Druck ausgesetzt sind, auf ihren Antrag hin zu Begünstigten bestehender Entscheidungen werden können;

e) konkrete Maßnahmen treffen, um die tatsächliche Rückkehr/Rückführung und Rückübernahme von nicht aufenthaltsberechtigten Personen sicherzustellen, und die Mitgliedstaaten bei Rückführungsaktionen unterstützen;

f) die Maßnahmen zur Bekämpfung von Schleusung und Menschenhandel verstärken;

g) bei Folgendem für die Umsetzung beziehungsweise für operative Folgemaßnahmen sorgen:

• hochrangige Konferenz über die östliche Mittelmeerroute/Westbalkanroute; in diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Drittstaaten entlang der Westbalkanroute geholfen wird, eine Registrierung nach EU-Standards durchzuführen; 
• Gipfeltreffen von Valletta, insbesondere hinsichtlich der Rückkehr/Rückführung und Rückübernahme, und
• Erklärung EU-Türkei vom 29. November 2015 und Aktionsplan EU-Türkei; in diesem Zusammenhang wird der AStV ersucht, seine Beratungen über die Art und Weise der Mobilisierung der 3 Mrd. EUR für die Flüchtlingsfazilität für die Türkei rasch zum Abschluss zu bringen;

h) die vereinbarte Neuansiedlungsregelung weiter umsetzen;

i) die Ströme entlang den Migrationsrouten weiterhin aufmerksam verfolgen, um auf Entwicklungen rasch reagieren zu können.

2. Der Rat sollte seine Arbeiten zu dem Umsiedlungsmechanismus für Krisensituationen unter Berücksichtigung der gewonnenen Erfahrungen fortsetzen und rasch über seinen Standpunkt zu der Liste sicherer Herkunftsstaaten beschließen. Der Rat wird ersucht, die Lage betreffend Afghanistan rasch zu prüfen. Der Rat sollte die Vorschläge der Kommission vom 15. Dezember betreffend ein europäisches Grenz- und Küstenschutzsystem, den Schengener Grenzkodex, eine freiwillige Regelung für die Aufnahme aus humanitären Gründen und Reisedokumente für die Rückkehr/Rückführung zügig prüfen. Der Rat sollte seinen Standpunkt zum europäischen Grenz- und Küstenschutzsystem unter niederländischem Vorsitz festlegen. Die Kommission wird rasch die Überprüfung des Dublin-Systems vorlegen; bis dahin müssen die geltenden Vorschriften angewandt werden. Sie wird ferner demnächst einen überarbeiteten Vorschlag betreffend intelligente Grenzen vorlegen.

3. Der Vorsitz, die Kommission und die Hohe Vertreterin werden vor der Februartagung des Europäischen Rates über die Fortschritte berichten.

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