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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 9. Dezember 2016 20:42

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur Situation in Aleppo

Dieses Dokument ist in Nicht-EU-Sprachen verfügbar. :

Seit Beginn der Offensive durch das syrische Regime und seine Verbündeten – insbesondere Russland – kam es durch Intensität und Ausmaß der Luftangriffe auf den Ostteil von Aleppo zu vielen zivilen Opfern und zur Zerstörung weiter Bereiche der Stadt, was zu einer erschütternden Verschlechterung der Lage dort geführt hat. Die EU wiederholt, dass sie solche vorsätzlichen, maßlosen, unverhältnismäßigen und willkürlichen Angriffe auf Zivilisten, humanitäre Helfer und medizinisches Personal sowie zivile Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser auf Schärfste verurteilt. Für den Schutz der syrischen Bevölkerung ist in erster Linie das syrische Regime verantwortlich. Die EU verurteilt die fortgesetzt systematischen, weit verbreiteten und gravierenden Menschenrechtsverletzungen und sämtliche Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Diese Verstöße einschließlich der willkürlichen Bombardierungen durch das Regime und seine Verbündeten und die Offensive insgesamt müssen eingestellt werden. Die EU erinnert an die Verpflichtung aufgrund des humanitäre Völkerrechts, alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Objekte, die im Rahmen des humanitären Völkerrechts besonders geschützt sind, zu gewährleisten.

Diese Angriffe und das Aushungern von Zivilpersonen durch Belagerung besiedelter Gebiete als Kriegstaktik sowie Zwangsumsiedlungen verstoßen ebenfalls eindeutig gegen das humanitäre Völkerrecht und müssen sofort eingestellt werden. Diejenigen, die für solche Verstöße beziehungsweise Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere schwerwiegende Völkerrechtsverbrechen, bei denen es sich zum Teil möglicherweise um Kriegsverbrechen handelt, verantwortlich sind, müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Straflosigkeit für solche Verbrechen kann nicht hingenommen werden. Solange die Repression anhält, wird die EU in diesem Zusammenhang entsprechend den etablierten Verfahren rasch handeln, mit dem Ziel, weitere restriktive Maßnahmen gegen Syrien zu verhängen, die sich gegen Personen und Organisationen richten, die das Regime unterstützen.

In Anbetracht des Leids der Zivilbevölkerung in Aleppo fordert die EU alle Konfliktparteien – und insbesondere das syrische Regime – auf, unverzüglich ungehinderten und bedingungslosen Zugang zu gewähren, sodass die Evakuierung von Kranken und Verwundeten aus dem Ostteil von Aleppo im Einklang mit dem Plan der VN weitergehen und die Zivilbevölkerung Zuflucht an einem sicheren Ort finden kann. Die EU fordert das syrische Regime auf, dies sofort zu ermöglichen, um die schwierige Situation in Aleppo erträglicher zu machen. Sie ruft Russland auf, durch politische Maßnahmen und Taten alle Anstrengung zu unternehmen und seinen Einfluss zu nutzen, um dies in die Tat umzusetzen. Besonders da die Hilfe nur wenige Kilometer entfernt ist. Um dies zu erreichen, ist ein sofortiger Waffenstillstand ausschlaggebend, damit den Vereinten Nationen die Möglichkeit gegeben wird, den Menschen humanitäre Nothilfe zu bringen, die noch immer im Ostteil von Aleppo eingeschlossen sind, und jenen humanitäre Hilfe zukommen zu lassen, die aus dem Ostteil von Aleppo geflohen sind. Die EU nimmt sämtliche internationalen Anstrengungen in dieser Hinsicht zur Kenntnis. Den Zugang zu humanitärer Hilfe willkürlich zu verweigern und der Zivilbevölkerung die für ihr Überleben unerlässliche Unterstützung – wie beispielsweise Nahrungsmittelhilfe und eine lebensrettende medizinische Versorgung – vorzuenthalten, sind schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Gleichzeitig muss Zivilisten, die Aleppo freiwillig verlassen wollen und die dazu auch in der Lage sind, freies Geleit durch sichere humanitäre Korridore bei voller Einhaltung des humanitären Völkerrechts und unter Überwachung durch die VN garantiert werden. Die EU nimmt die Zusage der Opposition zur Kenntnis, einen angemessenen Schutz von Zivilisten und die Evakuierung der Verletzten zu ermöglichen. Die EU unterstützt die anhaltenden entschiedenen Bemühungen der VN, die humanitäre Situation in Aleppo und in ganz Syrien zu verbessern, voll und ganz.

Die EU verurteilt die Gräueltaten, die von Da'esh und anderen von den VN benannten Terrorgruppen begangen wurden, und bekräftigt, dass sie fest entschlossen ist, sie zu bekämpfen. Da'esh und andere von den VN benannte Terrororganisationen stellen eine Bedrohung für die Zukunft Syriens sowie für die Interessen und Werte der EU dar.

Die EU bekräftigt, dass sie sich für die Souveränität, die Unabhängigkeit, die Einheit und die territoriale Integrität des syrischen Staates einsetzt und dass sie fest davon überzeugt ist, dass es keine militärische Lösung des Konflikts geben kann. Einen dauerhaften Frieden in Syrien kann es unter dem derzeitigen Regime nicht geben; dieser wird erst möglich sein, wenn die berechtigten Anliegen und Erwartungen aller Teile der syrischen Gesellschaft berücksichtigt werden. Die EU fordert einen sofortigen und umfassenden Waffenstillstand in ganz Syrien. Die EU leistet einen bedeutenden Beitrag zur humanitären Hilfe, die dazu dient, das Leben von Zivilisten, die unter dem Konflikt zu leiden haben, zu retten; dies erfolgt unter strikter Einhaltung humanitärer Prinzipien. Sie setzt sich zudem weiterhin mit zunehmender Dringlichkeit für eine politische Lösung ein, die einen echten politischen Übergang hin zu einer rechenschaftspflichtigen und inklusiven Regierung für alle Syrer gewährleistet, wie es in dem Genfer Kommuniqué von 2012 und der Resolution 2254 des VN-Sicherheitsrates vorgesehen ist; ferner unterstützt sie uneingeschränkt die Bemühungen des VN-Sondergesandten de Mistura, die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme der innersyrischen Gespräche unter substanzieller Beteiligung von Frauen und der Zivilgesellschaft zu schaffen. Die EU wird daher – in ständiger Abstimmung mit dem und durch enge Unterstützung des VN-Sondergesandten – im Hinblick auf die Zukunft Syriens verstärkt auf die regionalen Akteure einwirken, um den Weg für die Wiederaufnahme eines alle Seiten einbeziehenden und von Syrien gesteuerten politischen Prozesses unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen zu bereiten. Die EU wird weiterhin die Bemühungen der syrischen Opposition und insbesondere des Hohen Verhandlungskomitees (HNC) als Delegation der Opposition bei den von den VN vermittelten Gesprächen unterstützen.

Die EU hebt hervor, dass erst dann, wenn ein alle Seiten einbeziehender politischer Übergang stattfindet, die EU beim Wiederaufbau des Landes helfen kann, sowohl direkt als auch über die Zusammenarbeit mit internationale Organisationen.

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