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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 10. Oktober 2017 12:40

Schlussfolgerungen des Rates zur Klimaschutzfinanzierung

1. BEKRÄFTIGT, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten entschieden für eine zügige Umsetzung des Pariser Übereinkommens sowie der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung eintreten; UNTERSTREICHT ABERMALS, dass bei dem im Pariser Übereinkommen festgelegten transformativen Ziel, nämlich die Finanzmittelflüsse mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung in Einklang zu bringen, rasch handfeste Fortschritte erzielt werden und die Parteien einzeln und gemeinsam Maßnahmen ergreifen müssen, um zu dieser globalen Reaktion auf die Bedrohung durch den Klimawandel beizutragen; BETONT, dass dieses Ziel in die Bewertung der bei der Verwirklichung der langfristigen Ziele des Pariser Übereinkommens erzielten Fortschritte einbezogen werden muss, und zwar auch im Wege der globalen Bilanz, und HÄLT ES für erforderlich, Methoden und Verfahren zu entwickeln, mit denen sich die gemeinsamen Fortschritte bei der Umsetzung von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Pariser Übereinkommens quantifizieren lassen;

2. HEBT HERVOR, dass mehr Kapital für "grüne" und nachhaltige Investitionen zur Verfügung gestellt werden muss, und BEGRÜSST in diesem Zusammenhang die jüngsten Entwicklungen auf internationaler, regionaler und nationaler Ebene, die darauf ausgerichtet sind, das Finanzsystem in die Lage zu versetzen, mehr Finanzmittel für eine emissionsarme und klimaresiliente Entwicklung zu mobilisieren und die damit verbundenen finanziellen Risiken angemessen zu beherrschen, einschließlich der Arbeit der Studiengruppe "Umweltschutzfinanzierung" der G20, der FSB-Task-Force zu klimarelevanten finanziellen Angaben, der Hochrangigen Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; UNTERSTREICHT, dass die Bepreisung von CO₂-Emissionen zentraler Bestandteil von Rahmenbedingungen ist, die eine Verlagerung der Investitionen auf umweltfreundliche und nachhaltige Technologien begünstigen und innovative Lösungen fördern. UNTERSTÜTZT in diesem Zusammenhang Initiativen zur Bepreisung von CO₂-Emissionen sowie Initiativen für eine schrittweise Einstellung umweltschädlicher oder wirtschaftlich nachteiliger Subventionen und unter anderem für den kontinuierlichen schrittweisen Abbau der Finanzierung emissionsintensiver Projekte;

3. STELLT FEST, dass das Ziel, bis 2020 gemeinsam 100 Mrd. US-Dollar jährlich zu mobilisieren, weiterhin ein wichtiger Beitrag ist, der den transformativen Wandel, der mit dem Pariser Übereinkommen angestrebt wird, vorantreiben wird; BEKRÄFTIGT, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten entschlossen sind, die Mobilisierung internationaler Finanzmittel für den Klimaschutz weiter zu verstärken und damit zum kollektiven Ziel der Industrieländer, gemeinsam bis 2020 und durchgehend bis 2025 jährlich 100 Mrd. USD aus ganz verschiedenen Quellen, mittels ganz verschiedener Instrumente und über ganz verschiedene Wege für die Eindämmung und die Anpassung zu mobilisieren, beizutragen; ERKLÄRT ERNEUT, dass die öffentliche Klimaschutzfinanzierung weiterhin eine beträchtliche Rolle spielen wird; HEBT HERVOR, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten den größten Teil der öffentlichen Finanzmittel für den Klimaschutz bereitstellen, und BETONT, dass sich künftig ein noch breiteres Spektrum von Beitragszahlern beteiligen muss; FORDERT die anderen Industriestaaten nachdrücklich auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen und private Finanzmittel für die Verwirklichung dieses kollektiven Ziels zu mobilisieren; BETONT, dass bei der Klimaschutzfinanzierung eine ergebnisorientierte Perspektive erforderlich ist, damit mit den bereitgestellten und mobilisierten Finanzmitteln die größtmögliche Wirkung erzielt wird;

4. UNTERSTREICHT, dass der Privatsektor als eine Hauptquelle der Klimaschutzfinanzierung eine wichtige Rolle spielt und dass sein Potenzial zur Finanzierung von Eindämmungs- und Anpassungsmaßnahmen besser ausgeschöpft werden muss, und WEIST DARAUF HIN, dass solide politische Rahmenbedingungen, die die Mobilisierung von Finanzmitteln des Privatsektors begünstigen, von entscheidender Bedeutung und notwendig sind; STELLT FEST, dass die EU bereits über ein breit angelegtes Instrumentarium zur Mobilisierung von Finanzmitteln des Privatsektors zugunsten internationaler Klimaschutzmaßnahmen verfügt und dieses weiter ausbauen und verbessern wird;

5. BETONT, dass multilaterale Entwicklungsbanken insofern eine wichtige Rolle spielen, als sie den transformativen Wandel, der mit dem Pariser Übereinkommen angestrebt wird, beschleunigen sollten, auch indem sie ihre Zusagen in Bezug auf die Klimaschutzfinanzierung bis 2020 einhalten; FORDERT diese Banken, auch diejenigen, die erst kürzlich gegründet wurden, NACHDRÜCKLICH AUF, ihre klimaschutzbezogenen Investitionen weiter aufzustocken und ihre Mittel dabei innovativer und wirksamer einzusetzen, um privates Kapital zu mobilisieren, und ihre Tätigkeiten noch stärker mit dem Pariser Übereinkommen und den entsprechenden Zielen für nachhaltige Entwicklung abzustimmen, auch indem sie beim Aufbau inländischer Kapazitäten für die Projektkonzeption und -durchführung helfen;

BEGRÜSST zudem, dass sich die multilateralen Entwicklungsbanken – ausgehend von ihren Kernkompetenzen und Mandaten – bemühen, Klimaschutzbelangen in allen ihren Portfolios durchgängig Rechnung zu tragen; ERMUTIGT sie daher, die Finanzierung von Kohlekraftwerken unter Berücksichtigung des derzeitigen Entwicklungs- und Energiebedarfs unserer Partnerländer weiter zurückzufahren; BESTÄRKT die internationalen und regionalen Finanzinstitutionen und die Organisationen der Vereinten Nationen, den Vertragsparteien über das UNFCCC-Sekretariat Informationen zur Verfügung zu stellen, wie sie Klimaziele durchgängig berücksichtigen und Maßnahmen zur Förderung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel in ihre Entwicklungshilfe- und Klimaschutzfinanzierungsprogramme einbeziehen können;

6. HEBT HERVOR, dass der Transparenzrahmen entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung des Pariser Übereinkommens sein wird, denn mit seiner Hilfe lässt sich Folgendes leichter verfolgen: i) die Klimaschutzfinanzierung und ii) die Fortschritte bei der Durchführung der im Rahmen der national festgelegten Beiträge geplanten Maßnahmen; BETONT, dass dafür gesorgt werden muss, dass ausgewogene Fortschritte erreicht werden, die sich auf alle Aspekte des Transparenzrahmens erstrecken; BETONT, dass die Initiative für den Aufbau von Kapazitäten zur Gewährleistung der Transparenz und andere Initiativen zur Verstärkung der Transparenz rasch und wirksam umgesetzt werden müssen; BEGRÜSST die substanziellen Fortschritte bei den UNFCCC-Verhandlungen über die Modalitäten für die Anrechnung der bereitgestellten und mobilisierten Finanzmittel und VERTRITT DIE AUFFASSUNG, dass weiter Methoden entwickelt werden müssen, mit denen eine glaubhafte Bilanz der durch öffentliche Interventionen mobilisierten privaten Finanzmittel erstellt und ein Gesamtbetrag ermittelt werden kann, die aber verhindern, dass Mittel doppelt gezählt werden; RUFT diesbezüglich dazu AUF, die Grundsätze für die Anrechnung der mobilisierten privaten Finanzmittel, die derzeit von der OECD-Arbeitsgruppe "Forschung" und vom OECD-Entwicklungsausschuss entwickelt werden, anzuwenden;

7. HEBT HERVOR, wie wichtig eine effiziente globale Architektur der Klimaschutzfinanzierung ist; IST SICH BEWUSST, dass die internationalen Finanzinstitutionen und Finanzierungsmechanismen einen wichtigen Beitrag zur Klimaschutzfinanzierung leisten, und BEKRÄFTIGT, dass er diese Institutionen und Mechanismen, auch den globalen Klimaschutzfonds, weiter unterstützen will; BETONT, dass es gilt, die Effizienz und Wirksamkeit sowie die Kohärenz und Komplementarität der bestehenden institutionellen Struktur der Klimaschutzfinanzierung im Rahmen des UNFCCC zu verbessern; UNTERSTREICHT, dass diese Verbesserungen dafür sorgen würden, dass Entwicklungsländer einen effizienten Zugang zu Finanzmitteln für den Klimaschutz haben, womit von den Ländern ausgehende Strategien zur Förderung einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung unterstützt würden;

8. UNTERSTREICHT, dass die Mittel zur Deckung des Bedarfs und zur Unterstützung der ärmsten und besonders gefährdeten Entwicklungsländer wie der am wenigsten entwickelten Länder und der kleinen Inselentwicklungsländer aufgestockt werden müssen; WÜRDIGT in diesem Zusammenhang die wichtigen Beiträge des Anpassungsfonds am zehnten Jahrestag nach dessen Einrichtung als einen Bestandteil der Gesamtarchitektur der Anpassungsfinanzierung; HEBT HERVOR, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten sich derzeit und auch künftig gemeinsam bemühen werden, einen substanziellen Teil der öffentlichen Klimaschutzfinanzierung in die Anpassung zu lenken, und dass die EU die Anpassung bereits mit mehreren technischen und finanziellen Instrumenten unterstützt; BETONT, dass den Entwicklungsländern geholfen werden muss, den Klimaschutzzielen in ihren Entwicklungsstrategien durchgängig Rechnung zu tragen, und dass insbesondere Anpassungsaspekte in den Entwicklungsplänen auf allen Ebenen berücksichtigt werden müssen;

9. ERSUCHT die Europäische Kommission, einen Überblick über die von der EU, einschließlich der Europäischen Investitionsbank, und ihren Mitgliedstaaten 2016 geleistete internationale Klimaschutzfinanzierung bereitzustellen, und den Rat, den vorliegenden Beitrag vor der COP 23 des UNFCCC zu billigen.

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