Skip to content
  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 8. August 2022 14:00

Internationaler Tag der indigenen Bevölkerungen der Welt, 9. August 2022: Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der Europäischen Union

Anlässlich des Internationalen Tags der indigenen Bevölkerungen der Welt bekundet die EU ihre Solidarität mit den weltweit mehr als 476 Millionen Menschen, die indigenen Völkern angehören – beispielsweise den San oder den Khoikhoi in Südafrika, den Aymara in den Anden, den Maori in Neuseeland, den Samen, die in Sápmi in Nordeuropa angesiedelt sind, oder den Inuit Grönlands.

Wir bekräftigen unser entschlossenes Eintreten für die Achtung, den Schutz und die Verwirklichung der Rechte indigener Bevölkerungsgruppen, die in der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker und in den internationalen Menschenrechtsnormen verankert sind. Indigene Völker bewohnen fast ein Viertel der weltweiten Landfläche. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Wahrung und der Verteidigung von mehr als 80 % der biologischen Vielfalt unseres Planeten und haben ein tiefes Verständnis für eine nachhaltige Landbewirtschaftung. Gleichzeitig gehören sie zu den am stärksten von den schwerwiegenden Auswirkungen des Klimawandels und der Umweltzerstörung betroffenen Bevölkerungsgruppen.

Die Identität indigener Völker ist häufig eng mit ihrem Land und ihrer Sprache verknüpft. Indigene Sprachen sind komplexe Kommunikationssysteme, die sich über Jahrtausende entwickelt haben. Die EU begrüßt die Internationale Dekade der indigenen Sprachen (2022-2032). Mehr als 4000 indigene Sprachen sind bedroht, da viele von ihnen weder in der Schule unterrichtet noch im öffentlichen Raum verwendet werden.

Die EU ist entschlossen, die Beteiligung indigener Führungspersönlichkeiten und indigener Menschenrechtsverteidiger an Entwicklungsprozessen und in wichtigen internationalen Entscheidungsgremien zu fördern. Die Achtung des Grundsatzes, dass die indigenen Völker in gutem Glauben konsultiert werden, um ihre freie Zustimmung nach vorheriger Aufklärung bei allen sie betreffenden Entscheidungen einzuholen, ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus ergreift die EU Maßnahmen für wirksamere Regeln für ein verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, um ein nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten – auch in Gebieten indigener Völker – zu fördern.

Die EU hat wiederholt die Lage von Menschenrechtsverteidigern zur Sprache gebracht. Im Jahr 2021 wurden mindestens 358 Menschenrechtsverteidiger getötet. Nahezu 60 % dieser Menschen setzten sich mutig für die Verteidigung von Landrechten, Umweltrechten und indigenen Rechten ein, und mehr als ein Viertel gehörte selbst einem indigenen Volk an. Jeder Getötete ist einer zu viel. Die EU wird weiterhin ihre politischen Maßnahmen, Dialoge, Finanzierungsinstrumente und alle sonstigen Instrumente einsetzen, um die indigenen Völker zu unterstützen und die Straflosigkeit zu beenden.


Die Bewerberländer Türkei, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Albanien1, Ukraine und Republik Moldau, das potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina1 und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA‑Länder Island, Liechtenstein und Norwegen schließen sich dieser Erklärung an.

1Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Albanien und Bosnien und Herzegowina nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

Ansprechpartner für Journalisten

Wenn Sie kein Journalist sind, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.

Letzte Überprüfung: 31. Januar 2024