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Rat nimmt Schlussfolgerungen für den VN-Gipfel zur biologischen Vielfalt in Montreal (COP15) an
Der Rat hat heute Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (COP15), die Konferenz der Vertragsparteien des Cartagena-Protokolls (COP-MOP 10) und die Konferenz der Vertragsparteien des Nagoya-Protokolls (COP-MOP 4) angenommen. Diese Konferenzen sollen vom 7. bis 19. Dezember 2022 in Montreal (Kanada) stattfinden. Die Schlussfolgerungen werden der EU als allgemeine Verhandlungsposition für die Sitzungen dienen.
Diese Konferenz der VN zur biologischen Vielfalt wird Erwartungen zufolge von wegweisender Bedeutung sein: Es soll ein Rahmen für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 angenommen werden, in dem Zielvorgaben festgelegt werden, an denen sich die globalen Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Natur in den nächsten zehn Jahren ausrichten sollen.
Dies wird eine bahnbrechende Konferenz. Die Führungsspitzen der Welt werden zusammenkommen, um Maßnahmen zum weltweiten Schutz der biologischen Vielfalt zu vereinbaren. Wir erleben bereits einen erheblichen Rückgang verschiedener Arten, und es ist an der Zeit, zu handeln. Ich freue mich, dass die EU sich für den Gipfel zur biologischen Vielfalt auf eine starke Position geeinigt hat. Der Schutz unseres Ökosystems ist für uns als Menschheit eine gemeinsame Pflicht.
Anna Hubáčková, tschechische Ministerin für Umwelt
Der Rat fordert in seinen Schlussfolgerungen die Annahme eines ehrgeizigen, umfassenden und transformativen weltweiten Rahmens für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 sowie die Annahme von langfristigen Ziele für 2050, Zwischenergebnissen für 2030 sowie von handlungsorientierten Zielvorgaben für 2030, die die direkten und indirekten Treiber des Verlustes an biologischer Vielfalt wirksam und gleichzeitig angehen.
Die EU betont, dass unter anderem Folgendes in die Ziele und Zielvorgaben für 2030 aufgenommen werden muss:
– der wirksame Schutz von mindestens 30 % der weltweiten Landflächen und mindestens 30 % der Ozeane,
– die Wiederherstellung von 3 Mrd. Hektar geschädigter Land- und Süßwasserökosysteme und von 3 Mrd. Hektar Meeresökosysteme,
– die Unterbindung aller illegalen, nicht nachhaltigen oder unsicheren Ernten von, Geschäften mit und Verwendungen von wildlebenden Arten,
– das Aufhalten des vom Menschen verursachten Aussterbens bekannter bedrohter Arten,
– die Ausschöpfung des vollen Potenzials naturbasierter Lösungen,
– die Verringerung des Ausmaßes und der Risiken der Verschmutzung aus sämtlichen Quellen,
– die Verhinderung der Einbringung und Ansiedlung aller prioritären invasiven gebietsfremden Arten und Ausrottung oder Kontrolle bereits angesiedelter invasiver gebietsfremder Arten, um ihre Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu verringern,
– die Umsetzung von Praktiken für eine nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt in erheblichem Umfang mit konkreten bezifferten Vorgaben,
– das Angehen von Land- und Meeresnutzungsänderungen, die sich negativ auf die biologische Vielfalt in sämtlichen Ökosystemen auswirken.
Der Rat würdigt die Bedeutung einer gezielten, berechenbaren und angemessenen Mobilisierung von Ressourcen für die biologische Vielfalt. In den Schlussfolgerungen wird darauf hingewiesen, dass sich die Europäische Kommission für die EU verpflichtet hat, die externen Finanzmittel für die biologische Vielfalt, insbesondere für die am stärksten gefährdeten Länder, zu verdoppeln. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die EU‑Mitgliedstaaten zusammengenommen der größte Beitragszahler der Globalen Umweltfazilität (Global Environment Facility, GEF) sind.
Der Rat bekräftigt seine Bereitschaft, zur Ermittlung einer Lösung für das Problem „digitaler Sequenzinformationen über genetische Ressourcen“ (DSI) beizutragen, und betont, dass jegliche Lösung unter anderem auf bestehenden Praktiken in Datenbanken beruhen muss, den offenen Zugang zu DSI aus öffentlichen Datenbanken wahren und gewährleisten sollte, dass die gemeinsam genutzten Vorteile zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt beitragen und einschlägige Ziele für nachhaltige Entwicklung unterstützen werden.
Der Rat fordert die Annahme eines langfristigen strategischen Rahmens für den Kapazitätsaufbau nach 2020, die Komponente Wissensmanagement und eine Kommunikationsstrategie für den globalen Rahmen für die biologische Vielfalt. Zudem fordert er, dass auf der COP 15 ein starker und verbesserter Mechanismus für Planung, Berichterstattung und Überprüfung zusammen mit einem robusten Überwachungsrahmen angenommen wird.
Der Rat hebt hervor, dass die durchgängige Berücksichtigung der biologischen Vielfalt in und zwischen allen Politiken und Sektoren von entscheidender Bedeutung ist, und verpflichtet sich, mit gutem Beispiel voranzugehen, indem er die biologische Vielfalt in alle Pläne und Politiken auf EU-Ebene, auf nationaler und auf lokaler Ebene durchgängig einbezieht.
Außerdem fordert er die Annahme des Umsetzungsplans für das Protokoll von Cartagena (2022-2030), der im globalen Rahmen für die biologische Vielfalt verankert ist und diesen ergänzt. Der Rat stellt zudem heraus, dass das Nagoya-ABS-Protokoll vollständig umgesetzt und seine Wirksamkeit und Effizienz verbessert werden müssen.
Hintergrund
Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt sind die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile.
Das zentrale Thema der Tagesordnung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (COP 15), der Konferenz der Vertragsparteien des Cartagena-Protokolls (COP-MOP 10) und der Konferenz der Vertragsparteien des Nagoya-Protokolls (COP-MOP 4) wird die Annahme des globalen Rahmens für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 sein.
Der Entwurf des globalen Rahmens für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 enthält 21 Klimaschutzziele für den Zeitraum bis 2030 darunter
die Erhaltung von Land- und Meeresgebieten weltweit,
die Wiederherstellung geschädigter Süßwasser-, Meeres- und Landökosysteme,
die Verringerung der Einbringung invasiver gebietsfremder Arten,
die Verringerung von Nährstoffverlusten an die Umwelt und des Pestizideinsatzes sowie die Beendigung der Plastikverschmutzung,
naturbasierte Beiträge zu den weltweiten Anstrengungen zum Klimaschutz.
Background
The objectives of the Convention on Biological Diversity are the conservation and sustainable use of biodiversity and the fair and equitable sharing of the benefits arising out of the utilisation of genetic resources.
The main topic in the agenda of the Convention on Biological Diversity COP 15, Cartagena Protocol COP-MOP 10 and Nagoya Protocol COP-MOP, will be the adoption of the post-2020 global biodiversity framework.
The draft Post-2020 Global Biodiversity Framework has 21 action targets for 2030, including:
Conservation of land and sea areas globally
Restoration of degraded freshwater, marine and terrestrial ecosystems
Reduction of introduction of invasive alien species
Reduction of nutrients lost to the environment and pesticides, and eliminating discharge of plastic waste
Nature-based contributions to global climate change mitigation efforts.