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Biologische Vielfalt

Die biologische Vielfalt nimmt dramatisch ab. Die EU-Länder setzen sich für die Wiederherstellung der Natur und die Erhaltung der biologischen Vielfalt ein.

Die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030

Im Mai 2020 hat die Europäische Kommission die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 vorgestellt. Sie ist ein Schlüsselelement des europäischen Grünen Deals.

Im Oktober 2020 nahm der Rat Schlussfolgerungen zu der Strategie an und billigte die darin gesteckten Ziele. So wurde betont, dass die Bemühungen, die direkten und indirekten Ursachen für den Verlust von biologischer Vielfalt und Natur anzugehen, intensiviert werden müssen. Erneut wurde dazu aufgerufen, die Biodiversitätsziele vollständig in andere Sektoren wie Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft einzubeziehen und die EU-Maßnahmen in diesen Bereichen kohärent umzusetzen.

Ein erheblicher Teil der für Klimaschutzmaßnahmen vorgesehenen 30 % der EU-Haushaltsausgaben und der Ausgaben im Rahmen des Aufbauinstruments „NextGenerationEU“ sollten in die Erhaltung der biologischen Vielfalt und in naturbasierte Lösungen zur Förderung der biologischen Vielfalt investiert werden, so die Forderung der Ministerinnen und Minister.

2020 hat die Kommission die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und die Biodiversitätsstrategien der EU vorgestellt. Ihnen sind mehrere Ziele und Vorgaben gemein, etwa die Verringerung des Einsatzes von Pestiziden und Düngemitteln, die Wiederherstellung von landwirtschaftlichen Flächen und die Wasserbewirtschaftung.

Verordnung über die Wiederherstellung der Natur

Ziel der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur ist es, die biologische Vielfalt und die Ökosysteme wiederherzustellen. Dies steht im Einklang mit den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030. Mit der Verordnung sollen Wiederherstellungsmaßnahmen eingeführt werden, die bis 2030 mindestens 20 % der Landflächen und 20 % der Meeresgebiete in der EU sowie bis 2050 alle wiederherzustellenden Ökosysteme abdecken.

Die Vorschriften mit ihren verbindlichen Zielen für Wiederherstellungsmaßnahmen auf EU-Ebene sind die ersten überhaupt, bei denen es speziell darum geht, die Natur in den EU-Mitgliedstaaten wieder in einen guten Zustand zu versetzen, konkret in folgenden Bereichen:

  • geschädigte Land- und Meereslebensräume
  • Bestäuber
  • landwirtschaftliche Ökosysteme
  • städtische Gebiete
  • Flüsse und Überschwemmungsgebiete
  • Wälder

Im Juni 2023 hat der Rat seinen Standpunkt (allgemeine Ausrichtung) zur Verordnung über die Wiederherstellung der Natur festgelegt. Im November 2023 wurde im Anschluss an die Trilogverhandlungen eine Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielt.

Im Juni 2024 hat der Rat die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur angenommen.

Wiederherstellung der Natur

Wiederherstellung der Natur

Weitere Maßnahmen der EU zum Schutz der biologischen Vielfalt

Rechtsvorschriften bilden die Grundlage für die Bemühungen der EU, den Verlust an biologischer Vielfalt und Ökosystemen zu stoppen. Dazu gehören

  • die Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie
  • die Wasserrahmenrichtlinie
  • die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

Rechtsvorschriften in Bereichen wie Verschmutzung, invasive gebietsfremde Arten und Klimawandel tragen auch dazu bei, die biologische Vielfalt zu erhalten, indem sie bei den Ursachen ansetzen.

Zur Finanzierung von Maßnahmen vor Ort zum Schutz und zur Wiederherstellung der Natur hat die EU das LIFE-Programm eingerichtet. Es wurde 1992 ins Leben gerufen und ist das einzige EU-Finanzierungsprogramm, das ausschließlich Umwelt- und Klimazielen gewidmet ist. Seitdem wurden im Rahmen von LIFE mehr als 5 000 Projekte kofinanziert.

Naturschutz

Naturschutz

Warum Salamander wichtig sind

Die kleinsten Kreaturen – selbst winziger als ein Salamander – spielen eine riesige Rolle bei der Erhaltung des faszinierenden Lebensraums.

Mit der Habitat-Richtlinie schützt die EU Salamander und Hunderte weiterer Tierarten, ebenso wie Pflanzen und Naturgebiete. Von Finnland bis Malta, von Rumänien bis Portugal haben Rechtsvorschriften der EU dazu beigetragen, Lebensräume und die darin vorkommenden lebenden Arten zu erhalten.

Foto eines Salamanders

Globale Ziele für die biologische Vielfalt

Die EU ist auch auf internationaler Ebene aktiv, indem sie für die Einhaltung der weltweiten Verpflichtungen sorgt, die sie im Rahmen multilateraler Übereinkommen zum Schutz der Natur und der Biodiversität eingegangen ist. Dazu gehören das Übereinkommen über die biologische Vielfalt und das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen.

Im Oktober 2024 hat der Rat Schlussfolgerungen gebilligt, die als allgemeine Verhandlungsposition der EU für die 16. Konferenz der Vereinten Nationen über biologische Vielfalt (COP 16) dienen. Die COP 16 fand Ende Oktober/Anfang November 2024 in Kolumbien statt. Im Anschluss an die Konferenz fand im Februar 2025 in Italien eine Folgekonferenz statt, auf der sich die Länder auf Finanzierungs- und Überwachungsmaßnahmen zur Umsetzung der globalen Biodiversitätsziele und -vorgaben verständigten.

Warum ist die biologische Vielfalt wichtig?

Die biologische Vielfalt ist das Rückgrat des Lebens. Sie ist für den Menschen ebenso wichtig wie für den Umwelt- und Klimaschutz.

Sie versorgt uns mit Nahrung, Süßwasser und sauberer Luft und spielt eine wichtige Rolle bei der Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts. Sie trägt dazu bei, den Klimawandel aufzuhalten, und verhindert die Ausbreitung von Infektionskrankheiten.

Nach Angaben des Weltwirtschaftsforums hängt knapp die Hälfte des weltweiten BIP (rund 40 Billionen €) von der natürlichen Umwelt und ihren Ressourcen ab. Die größten Wirtschaftssektoren (Baugewerbe, Landwirtschaft und Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie) sind in hohem Maße auf die Natur angewiesen; sie tragen zusammen nahezu 7,3 Billionen € zur Weltwirtschaft bei.

Menschliche Tätigkeiten, die Lebensräume verschmutzen und verändern, sowie der Klimawandel belasten Arten und Ökosysteme. Nach Schätzungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sind derzeit weltweit eine Million Arten von Pflanzen, Insekten, Vögeln und Säugetieren vom Aussterben bedroht.

Letzte Überprüfung: 12. März 2025