- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 26. Juli 2024 14:00
Stabilitäts- und Wachstumspakt: Rat leitet gegen sieben Mitgliedstaaten Verfahren bei einem übermäßigen Defizit ein
Der Rat hat heute Beschlüsse über das Bestehen übermäßiger Defizite in Belgien, Frankreich, Italien, Malta, Polen, der Slowakei und Ungarn angenommen. Ferner hat der Rat festgestellt, dass Rumänien, das seit 2020 Gegenstand eines Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit ist, keine wirksamen Maßnahmen zur Korrektur seines Defizits ergriffen hat, und dass das Verfahren daher fortgesetzt werden sollte.
Mit dem defizitbasierten Verfahren bei einem übermäßigen Defizit soll sichergestellt werden, dass alle Mitgliedstaaten zur Haushaltsdisziplin zurückkehren oder diese aufrechterhalten und übermäßige Defizite vermeiden. Letztendlich besteht das Ziel darin, eine niedrige Staatsverschuldung aufrechtzuerhalten oder einen hohen Schuldenstand auf ein tragfähiges Niveau zu senken.
Die Mitgliedstaaten müssen die Haushaltsdisziplin auf die in den EU-Verträgen verankerten Kriterien und Referenzwerte ausrichten: Ihr Defizit sollte 3 % ihres Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht übersteigen, und ihr Schuldenstand sollte 60 % ihres BIP nicht übersteigen. Alle Mitgliedstaaten müssen diese Referenzwerte der Verträge einhalten.
Tritt in einem Mitgliedstaat ein übermäßiges Defizit auf, so soll mit dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit die Korrektur dieses Defizits angestoßen werden, indem der Mitgliedstaat einer verstärkten Kontrolle unterzogen wird und Empfehlungen für wirksame Maßnahmen zur Korrektur des Defizits an ihn gerichtet werden.
Nächste Schritte
Gegen Ende des Jahres wird der Rat ersucht werden, auf Empfehlung der Kommission an die Mitgliedstaaten gerichtete Empfehlungen anzunehmen, wirksame Maßnahmen zur Korrektur ihres Defizits innerhalb einer bestimmten Frist zu ergreifen. Die Empfehlungen können einen in Zahlen ausgedrückten Korrekturpfad für den Haushalt und eine Frist enthalten.
Die Kommission wird ihre Empfehlungen für die Empfehlungen des Rates voraussichtlich im November vorlegen, gleichzeitig mit dem Herbstpaket des Europäischen Semesters.
Dieses Jahr wird der Zeitplan der Empfehlungen zur Ergreifung wirksamer Maßnahmen an die Mitgliedstaaten, die Gegenstand eines Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit sind, ausnahmsweise an die Bestimmungen des reformierten Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung der EU angepasst werden. Nach den neuen, seit dem 30. April geltenden Vorschriften werden die Mitgliedstaaten im Herbst mittelfristige strukturelle finanzpolitische Pläne erstellen, die ihre Ausgabenpfade und ihre vorrangigen Reformen und Investitionen für die kommenden vier bis sieben Jahre enthalten.
Ziel ist es, die Empfehlungen des Rates im Rahmen der Verfahren bei einem übermäßigen Defizit an die Empfehlungen im Rahmen der mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne anzugleichen.
Hintergrund
Auf der Grundlage der gemeldeten und bestätigten Daten für das Jahr 2023 gab es in allen Mitgliedstaaten, die jetzt Gegenstand eines Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit sind, im Jahr 2023 ein öffentliches Defizit, das über dem Referenzwert des Vertrags lag:
- Italien (-7,4 %)
- Ungarn (-6,7 %)
- Rumänien (-6,6 %)
- Frankreich (-5,5 %)
- Polen (-5,1 %)
- Malta (-4,9 %)
- Slowakei (-4,9 %)
- Belgien (-4,4 %)
Nach einer vierjährigen Unterbrechung aufgrund der Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel von 2020 bis 2023 im Zuge der COVID‑19-Pandemie hat die Kommission am 19. Juni wieder einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) vorgelegt. Darin werden 12 Mitgliedstaaten genannt, bei denen 2023 ein öffentliches Defizit über dem Referenzwert des Vertrags von 3 % festgestellt wurde oder bei denen die Gefahr eines übermäßigen Defizits bestand.
In dem Bericht wird die Eröffnung eines Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit gegen sieben Mitgliedstaaten vorgeschlagen. Der Wirtschafts- und Finanzausschuss hat innerhalb von zwei Wochen Stellung genommen.
Am 8. Juli 2024 hat die Kommission dem Rat Vorschläge für Beschlüsse über das Bestehen übermäßiger Defizite in sieben Mitgliedstaaten und für einen Beschluss zur Feststellung, dass Rumänien, das seit 2019 Gegenstand eines Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit ist, nicht mit wirksamen Maßnahmen reagiert hat, vorgelegt.
Der Rat hat auf seiner Tagung vom 16. Juli 2024 einen Gedankenaustausch über die Vorschläge geführt. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat am 24. Juli beschlossen, ein schriftliches Verfahren zur förmlichen Annahme der Beschlüsse einzuleiten; dieses Verfahren wurde erfolgreich abgeschlossen. Mit der heutigen Annahme werden die Verfahren bei einem übermäßigen Defizit nun förmlich eingeleitet.
- Beschluss des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Belgien
- Beschluss des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Frankreich
- Beschluss des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Ungarn
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- Beschluss des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Malta
- Beschluss des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Polen
- Beschluss des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in der Slowakei
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- Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (Hintergrundinformationen)
- Das Europäische Semester im Detail (Hintergrundinformationen)
- Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung (Hintergrundinformationen)
European Semester 2024: next steps in fiscal surveillance (Infografik)
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Letzte Überprüfung: 20. Februar 2025