- Rat (Wirtschaft und Finanzen)
Rat (Wirtschaft und Finanzen), 14.10.2014, 14. Oktober 2014
Bekämpfung von Steuerhinterziehung: Rat vereinbart Vorschriften für den automatischen Informationsaustausch
Der Rat (Wirtschaft und Finanzen) hat auf seiner Tagung vom 14. Oktober 2014 Einvernehmen über eine Richtlinie zur verstärkten Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung erzielt.
Mit dieser Richtlinie werden die geltenden EU-Vorschriften über den Informationsaustausch zwischen den Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten geändert. Dabei geht es um Informationen über bestimmte Arten von Einkünften, über die Steuerpflichtige in anderen Mitgliedstaaten als ihrem Wohnsitzstaat verfügen.
Die neue Richtlinie wird es den EU-Staaten ermöglichen, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung stärker zu bekämpfen und Steuern effizienter und wirksamer zu erheben.
"Heute haben wir einen entscheidenden Schritt zu mehr Transparenz getan und damit das Ende des Bankgeheimnisses in Steuerfragen in der Europäischen Union besiegelt", erklärte der italienische Wirtschafts- und Finanzminister Pier Carlo Padoan, der den Vorsitz der Ratstagung führte.
Die nächsten Schritte
Der Text der neuen Richtlinie wird nach abschließender Überarbeitung in allen Amtssprachen der EU ohne weitere Aussprache auf einer der nächsten Ratstagungen angenommen werden.
Wesentliche Elemente der vereinbarten Vorschriften
Nach den neuen Vorschriften sind die Steuerbehörden in der EU verpflichtet, nicht nur über alle einschlägigen Einkünfte (Zinsen, Dividenden und ähnliche Einkünfte), sondern auch über Kontosalden und Erlöse aus der Veräußerung von Finanzvermögen automatisch Informationen auszutauschen.
Die geltenden Vorschriften, die seit 2013 in Kraft sind (Richtlinie 2011/16 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung), sehen den verpflichtenden automatischen Austausch von Informationen über Vergütungen aus unselbständiger Arbeit, Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen, Lebensversicherungsprodukte, Ruhegehälter und Eigentum an unbeweglichem Vermögen und Einkünfte daraus vor, sofern die betreffenden Informationen verfügbar sind.
Bei den neu hinzugekommenen Arten von Einkünften entfällt die Bedingung, dass die Informationen verfügbar sein müssen.
Die Richtlinie bietet ferner einen Rahmen für die Amtshilfe zwischen den Mitgliedstaaten, der es ihnen ermöglicht, die geschuldeten Steuern besser zu bemessen.
Weitere Tagesordnungspunkte
Investitionsförderung
Der Rat nahm Schlussfolgerungen über Maßnahmen zur Förderung von Investitionen an.
Forschung und Innovation als Wachstumsfaktoren
Die Minister erörterten eine Mitteilung der Kommission zum Thema "Forschung und Innovation: Voraussetzungen für künftiges Wachstum".
Bankenunion: Beiträge der Banken zu den Abwicklungsfonds
Die Kommission informierte den Rat über den Stand der Vorbereitungen für die Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Festsetzung der Beiträge, die von den Banken in die Abwicklungsfonds einzuzahlen sind, die gemäß der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Banken und der Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsfonds eingerichtet werden. Die Beiträge werden auf der Grundlage der Verbindlichkeiten der Banken (ohne Eigenmittel) abzüglich gedeckter Einlagen berechnet und risikoadjustiert.
Energiebesteuerung
Der Rat führte eine Orientierungsaussprache über einen Vorschlag zur Restrukturierung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom. Ziel des Vorschlags ist es, die Energiebesteuerung umzustrukturieren, um sie mit den klimapolitischen Zielen der EU in Einklang zu bringen. Der Rat wird die Beratungen über den Vorschlag fortsetzen, um die noch offenen Fragen zu klären und zu einer Einigung zu gelangen.
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