Skip to content
  • Rat (Wirtschaft und Finanzen)

Rat (Wirtschaft und Finanzen), 06.05.2014, 6. Mai 2014

Rat berät über Schließung eines Steuerschlupflochs

Auf der Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) vom 6. Mai berieten die Minister über Änderungen, mit denen ein Schlupfloch geschlossen werden soll, das es grenzübergreifend tätigen Gesellschaften bisher ermöglicht hat, die Besteuerung bestimmter Gewinne zu umgehen.

Mit den Änderungen der Mutter-Tochter-Richtlinie (2011/96/EU) soll verhindert werden, dass Konzerne Unterschiede zwischen nationalen Steuergesetzen ausnutzen und durch Gestaltungen mit Hybridanleihen von der doppelten Nichtbesteuerung zu profitieren.

Mit der ursprünglichen Richtlinie sollte sichergestellt werden, dass die Gewinne grenzübergreifend tätiger Gesellschaften nicht doppelt, d.h. im Staat der Muttergesellschaft und in den Staaten ihrer Tochtergesellschaften, besteuert werden. Diese Richtlinie verpflichtete die Mitgliedstaaten daher, die Gewinne, die Muttergesellschaften von ihren in anderen Mitgliedstaaten tätigen Tochtergesellschaften erhalten, von der Steuer zu befreien.

Die Änderungen betreffen insbesondere Gestaltungen mit Hybridanleihen, bei denen es sich um Finanzinstrumente handelt, die sowohl die Merkmale von Fremd- als auch von Eigenkapital aufweisen. Folglich gelten diese Instrumente in einigen Mitgliedstaaten als einfache Anleihen, in anderen hingegen als Eigenkapital, und sie werden daher je nach der Steuergesetzgebung des betreffenden Staates als steuerlich abzugsfähig oder steuerbefreit behandelt.

Diese Unterschiede ermöglichen es grenzübergreifend tätigen Gesellschaften, ihre Gewinne entsprechend auszuschütten und somit die Besteuerung in allen betroffenen Mitgliedstaaten zu umgehen.

Nach den geänderten Vorschriften sieht der Mitgliedstaat der Muttergesellschaft von der Besteuerung der Gewinne der Tochtergesellschaft nur in dem Maße ab, wie diese die betreffenden Gewinne nicht in Abzug bringen kann.

Die nächsten Schritte

Nach Abschluss der Beratungen wird der Vorsitz dafür Sorge tragen, dass Experten den Vorschlag in dem erforderlichen Maße weiter prüfen.

Der Vorsitz strebt an, dass die geänderte Richtlinie auf der Ratstagung am 20. Juni angenommen wird.

Sonstige wichtige Tagesordnungspunkte

Finanztransaktionssteuer

Der Rat beriet über die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in den elf Mitgliedstaaten, die sich dafür entschieden haben, diese Steuer nach dem Verfahren der Verstärkten Zusammenarbeit einzuführen. Diese Staaten sind Österreich, Belgien, Estland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Portugal, die Slowakei, Slowenien und Spanien.

Die vorgeschlagenen Vorschriften sehen für die teilnehmenden Staaten einen harmonisierten Mindesttransaktionssteuersatz von 0,1 % für alle Arten von Finanzinstrumenten vor, mit Ausnahme von Derivaten, für die ein Satz von 0,01 % gelten würde.

Der Rat nahm zur Kenntnis, dass die teilnehmenden Staaten ins Auge gefasst haben, an einer möglichen schrittweisen Einführung der Finanztransaktionssteuer zu arbeiten, wobei zunächst die Besteuerung von Anteilen und einigen Derivaten im Mittelpunkt stehen soll, um ihre wirtschaftlichen Auswirkungen zu beobachten, bevor der Geltungsbereich der neuen Steuer ausgeweitet wird.

Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht: Eingehende Überprüfungen

Der Rat erörterte die Ergebnisse der Überprüfungen der makroökonomischen Lage in 17 Mitgliedstaaten, die die Kommission nach dem Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht durchgeführt hat.

Richtlinie über Bankensanierung und -abwicklung – Annahme

Der Rat erließ die Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Bankensanierung und -abwicklung. Das Europäische Parlament hatte diese Richtlinie im April gebilligt.

Dossiers

Ergebnisdokumente

Abstimmungsergebnisse

Presseinfos

Ansprechpartner für Journalisten

Wenn Sie kein Journalist sind, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.

Akkreditierung und Presseveranstaltungen

Allgemeine Informationen zur Akkreditierung finden Sie auf dieser Seite.

Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Sonstige Tagungen: Rat (Wirtschaft und Finanzen)

Weitere Tagungen

Letzte Überprüfung: 8. Januar 2025