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Rat (Wirtschaft und Finanzen), 20. Juni 2014

Rat schließt Schlupfloch bei doppelter Nichtbesteuerung

Auf der Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) vom 20. Juni haben sich die Minister auf eine Änderung der EU-Steuerbestimmungen geeinigt; damit wird ein Schlupfloch geschlossen, das es grenzübergreifend tätigen Gesellschaften ermöglicht hatte, von doppelter Nichtbesteuerung zu profitieren.

Mit der vereinbarten Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie (2011/96/EU) wird verhindert, dass grenzübergreifend tätige Unternehmensgruppen Unterschiede zwischen nationalen Steuergesetzen ausnutzen und durch Gestaltungen mit Hybridanleihen von der doppelten Nichtbesteuerung profitieren.

Gemäß dem vereinbarten Text würde der Mitgliedstaat der Muttergesellschaft von der Besteuerung der Gewinne der Tochtergesellschaft nur in dem Maße absehen, wie diese die betreffenden Gewinne nicht in Abzug bringen kann.

Die Änderung ist Teil der umfassenderen Bemühungen und der internationalen Verpflichtung der EU zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und aggressiver Steuerplanung.

Nächste Schritte

Die Mitgliedstaaten müssten die Änderungsbestimmung bis zum 31. Dezember 2015 in nationales Recht umsetzen.

Mutter-Tochter-Richtlinie – warum war die Änderung nötig?

Die Änderung ist vor allem gegen Gestaltungen mit Hybridanleihen gerichtet, die von grenzübergreifend tätigen Unternehmensgruppen verwendet werden.

Gestaltungen mit Hybridanleihen sind Finanzinstrumente, die sowohl die Merkmale von Fremdkapital als auch von Eigenkapital aufweisen.

Folglich gelten diese Instrumente in einigen Mitgliedstaaten als einfache Anleihen, in anderen hingegen als Eigenkapital, und sie werden daher je nach der Steuergesetzgebung des betreffenden Staates als steuerlich abzugsfähig oder steuerbefreit behandelt.

Dies ermöglichte es grenzübergreifend tätigen Gesellschaften, ihre Gewinne entsprechend auszuschütten und somit die Besteuerung von Gewinnen aus Gestaltungen mit Hybridanleihen in allen betroffenen Mitgliedstaaten zu umgehen.

Eine solche Steuerplanung war bisher nicht ausgeschlossen, da die Bestimmungen der ursprünglichen Mutter-Tochter-Richtlinie von den Mitgliedstaaten verlangten, Gewinne von der Besteuerung auszunehmen, die Muttergesellschaften von ihren in anderen Mitgliedstaaten tätigen Tochtergesellschaften erhielten.

Sonstige wichtige Tagesordnungspunkte

Erweiterung des Euro-Raums – Litauen

Die im Rat vereinigten Länder des Euro-Raums haben infolge der Konvergenzberichte der Kommission und der Europäischen Zentralbank eine Empfehlung an den Rat der EU angenommen, in der sie sich für den Beschluss aussprechen, der Litauen den Beitritt zum Euro-Raum ermöglichen würde.

Der Vorschlag wird an den Europäischen Rat zur Erörterung und an das Europäische Parlament für eine Stellungnahme verwiesen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Im Falle einer entsprechenden Einigung würde Litauen zum 1. Januar 2015 den Euro als Währung einführen.

Entwurf des EU-Haushaltsplans für 2015

Der Rat hat einen Gedankenaustausch über den von der Kommission vorgeschlagenen Gesamthaushaltsplanentwurf der EU für 2015 geführt. Im Entwurf der Kommission sind Zahlungen in Höhe von insgesamt 142,1 Mrd. EUR (+ 4,9 % gegenüber 2014) und Mittelbindungen in Höhe von 145,6 Mrd. EUR (+ 2,1 %) vorgesehen.

Es wird erwartet, dass sich der Rat Ende Juli auf seinen Standpunkt zu dem Haushaltsplanentwurf einigt.

Europäisches Semester: Länderspezifische Empfehlungen zur Wirtschafts- und Haushaltspolitik

Der Rat hat den Entwürfen der länderspezifischen Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zu deren Wirtschafts- und Haushaltspolitik, die in den nationalen Programmen dargelegt wird, zugestimmt. Für das Euro-Währungsgebiet insgesamt wurde eine spezifische Empfehlung gegeben.

Es wird erwartet, dass der Europäische Rat diese Empfehlungen am 27. Juni billigt. Die endgültige Textfassung wird im Juli vom Rat der EU verabschiedet.

Einstellung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit

Der Rat hat Beschlüsse zur Einstellung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit für Belgien, die Tschechische Republik, Dänemark, die Niederlande, Österreich und die Slowakei angenommen. Mit den Beschlüssen wird bestätigt, dass diese Länder ihre Defizite auf unter 3 % des BIP, den Referenzwert der EU für öffentliche Defizite, verringert haben.

Presseinfos

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Akkreditierung und Presseveranstaltungen

Allgemeine Informationen zur Akkreditierung finden Sie auf dieser Seite.

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Letzte Überprüfung: 8. Januar 2025