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Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU

Die EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen dem Schutz des Finanzsystems und tragen zu Sicherheit und Wachstum bei.

Wie die EU die Geldwäsche bekämpft

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bereiten der EU große Sorge. Sie sind für die Wirtschaft und das Finanzsystem der EU und die Sicherheit ihrer Bürgerinnen und Bürger eine große Gefahr.

Seit über dreißig Jahren steht die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ganz oben auf der politischen Agenda der EU; im Jahr 1991 wurde die erste Geldwäscherichtlinie erlassen. Seitdem wurde die Richtlinie mehrmals überarbeitet.

Damit alle diesbezüglichen Risiken korrekt angegangen werden können, müssen die EU-Vorschriften ständig an neue Risiken angepasst werden, auch an Risiken im Zusammenhang mit

  • technologischer Innovation – z. B. virtuellen Währungen,
  • dem globalen Charakter terroristischer Organisationen,
  • dem Einfallsreichtum Krimineller, wenn es darum geht, Lücken oder Schlupflöcher im System auszunutzen.
Banknoten mit dem Euro-Symbol, die an einer Wäscheleine hängen.
Was ist Geldwäsche? (Infografik)

Was ist Geldwäsche? (Infografik)

EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche

Am 30. Mai 2024 hat der Rat neue Gesetze angenommen, die darauf abzielen, die Bürgerinnen und Bürger der EU und ihr Finanzsystem vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schützen.

Das Paket umfasst

  • eine Verordnung zur Errichtung einer neuen EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche,
  • eine Verordnung über Verpflichtungen des privaten Sektors zur Bekämpfung der Geldwäsche,
  • eine Richtlinie über die Mechanismen zur Bekämpfung der Geldwäsche auf nationaler Ebene
  • eine Überarbeitung der Verordnung über Geldtransfers, die 2023 angenommen wurde

Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche

Mit der neuen Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung werden zum ersten Mal die EU-weit geltenden Vorschriften harmonisiert und präzisiert, um Gesetzeslücken für Betrüger zu schließen. Somit wird auch eine kohärentere Anwendung und eine bessere Durchsetzung der Vorschriften gewährleistet. So sind beispielsweise ausführlichere Bestimmungen zu Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden und zum wirtschaftlichen Eigentum sowie zu den Befugnissen der nationalen Aufsichtsbehörden und zentralen Meldestellen enthalten.

Verpflichtete

Mit der neuen Verordnung hat die EU einen direkt anwendbaren Regelungsrahmen mit Anforderungen für Verpflichtete eingerichtet – in erster Linie Kredit- und Finanzinstitute sowie bestimmte Unternehmen und Berufsgruppen außerhalb des Finanzsektors (wie Juristen und Wirtschaftsprüfer). Diese Rechtssubjekte spielen in dem Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eine zentrale Rolle als „Gatekeeper“, da sie sich im Hinblick auf die Aufdeckung verdächtiger Aktivitäten in einer privilegierten Position befinden.

Die neuen Vorschriften werden zudem für den Großteil des Krypto-Sektors gelten. Alle Anbieter von Krypto-Dienstleistungen werden an Sorgfaltspflichten in Bezug auf ihre Kunden gebunden sein. Das heißt, sie werden dazu verpflichtet sein, Angaben über ihre Kunden zu überprüfen und einer Meldestelle jegliche Verdachtsfälle zu melden.

Weitere Wirtschaftsakteure, für die die Sorgfalts- und Meldepflichten bezüglich der Kunden gelten werden, sind Händler von Luxusgütern, wie Edelmetallen und Edelsteinen, Juweliere und Goldschmiede. Händler, die Luxusautos, Flugzeuge, Jachten und Kulturgüter (z. B. Kunstwerke) anbieten, werden ebenfalls Verpflichtete sein.

Im Rahmen der Verordnung wird anerkannt, dass die Fußballbranche ein hohes Risiko birgt, und die Liste der Verpflichteten um Profifußballvereine und -agenten erweitert. Da diese Branche und ihr Risiko jedoch sehr unterschiedlich ausgeprägt sind, kann sie von Mitgliedstaaten von der Liste gestrichen werden, wenn das Risiko gering ist.

Wirtschaftliches Eigentum

Das wirtschaftliche Eigentum haben die Personen, die das Eigentum an einer juristischen Person (wie einer Gesellschaft, einer Stiftung oder einem Trust) tatsächlich kontrollieren oder davon profitieren, wenn der Titel oder das Eigentum auf den Namen einer anderen Person lautet. Durch die Verordnung werden die EU-Vorschriften zum wirtschaftlichen Eigentum stärker vereinheitlicht und transparenter.

Die beiden Komponenten des wirtschaftlichen Eigentums – Eigentum und Kontrolle – werden dahingehend analysiert, dass sämtliche wirtschaftlichen Eigentümer einer juristischen Person oder für alle Arten von Unternehmen, einschließlich Nicht-EU-Unternehmen, ermittelt werden, wenn sie in der EU tätig sind oder in der EU Eigentum erwerben. Als Schwellenwert für das wirtschaftliche Eigentum sind in der Einigung 25 % festgelegt.

Die damit zusammenhängenden Vorschriften für mehrschichtige Eigentums- und Kontrollstrukturen werden ebenfalls präzisiert, damit es nicht länger möglich ist, sich hinter mehreren Schichten der Eigentümerschaft von Unternehmen zu verstecken. Parallel dazu werden die Bestimmungen zum Datenschutz und zur Aufbewahrung von Aufzeichnungen präzisiert, um die Arbeit der zuständigen Behörden zu vereinfachen und zu verkürzen.

Barzahlungen

Für Barzahlungen wird eine EU-weite Obergrenze von 10 000 € gelten, um Kriminellen die Geldwäsche zu erschweren. Die Mitgliedstaaten erhalten jedoch die Möglichkeit, soweit sie dies wünschen, eine niedrigere Obergrenze festzulegen.

Drittländer mit hohem Risiko

Verpflichtete müssen bei gelegentlichen Transaktionen und Geschäftsbeziehungen mit Drittländern mit hohem Risiko verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen anwenden, wenn die nationalen Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in diesen Ländern aufgrund von Schwachstellen eine Gefahr für die Integrität des EU-Binnenmarkts darstellen.

Die Kommission wird auf der Grundlage der Listeneinträge der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (FATF) eine Risikobewertung durchführen. Darüber hinaus ist es aufgrund des hohen Risikos gerechtfertigt, wenn auf der Ebene der Verpflichteten oder durch die Mitgliedstaaten zusätzliche spezifische europäische oder nationale Gegenmaßnahmen angewandt werden.

Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche

Zusammen mit der Verordnung ist die Richtlinie über die Mechanismen zur Bekämpfung der Geldwäsche Teil des einheitlichen Regelwerks zur Bekämpfung von Geldwäsche. Sie ersetzt die fünfte Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche aus dem Jahr 2018.

Alle für den Privatsektor geltenden Vorschriften werden in die Verordnung übernommen, während die Organisation des institutionellen Systems für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Gegenstand der Richtlinie ist. Die Richtlinie enthält also Vorschriften, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen, wie Vorschriften über Register wirtschaftlicher Eigentümer, nationale Aufsichtsbehörden und zentrale Meldestellen.

Angaben bei Geldtransfers

Am 29. Juni 2022 erzielten der Rat und das Parlament eine vorläufige Einigung über die Aktualisierung der EU-Verordnung über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers, wobei der Geltungsbereich auf Kryptowertetransfers ausgeweitet wurde.

Anhand der neuen Vorschriften werden Anbieter von Krypto-Dienstleistungen verpflichtet, bestimmte Angaben zum Originator oder zum Begünstigten der von ihnen durchgeführten Transfers von Kryptowerten zu erheben und zugänglich zu machen. Dadurch wird sichergestellt, dass Kryptowertetransfers rückverfolgbar sind, sodass es leichter ist, potenziell verdächtige Transaktionen zu erkennen und zu blockieren.

Die EU besitzt nun einen soliden und verhältnismäßigen Rahmen, der den strengsten internationalen Standards für den Austausch von Kryptowerten entspricht, insbesondere den Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (FATF), der globalen Aufsichtsbehörde für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Die Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (FATF)

Die Herausforderungen bei der Bekämpfung der Geldwäsche stellen sich weltweit und erfordern eine enge Zusammenarbeit auf internationaler Ebene. Die EU arbeitet mit ihren Partnern in der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (FATF) an der Ausarbeitung und Umsetzung internationaler Standards.

Die Arbeitsgruppe erarbeitet und fördert Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und gibt Empfehlungen für deren Anwendung durch die Länder heraus.

Sonstige Aktualisierungen von Rechtsvorschriften für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Mit der fünften Eigenkapitalrichtlinie wird die Rolle der Aufsichtsbehörden präzisiert. Die Aufsichtsbehörden sind dafür zuständig, bei Finanzinstituten, die in Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung involviert sind, Mängel zu ermitteln und zu korrigieren. Die zuständigen Behörden müssen diese Aufgabe bei ihren Aufsichtstätigkeiten berücksichtigen.

Mit der Richtlinie zur Erleichterung der Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Straftaten wird es für die zuständigen Behörden leichter, auf Finanz- und Bankkonteninformationen zuzugreifen. Außerdem wird der Zugang der nationalen Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen zu Strafverfolgungsinformationen erleichtert.

Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche

Am 30. Mai 2024 hat der Rat eine Verordnung zur Einrichtung einer neuen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA) angenommen, um die Aufsicht über die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU zu verbessern und die Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen zu unterstützen. Die AMLA wird ihren Sitz in Frankfurt haben und Mitte 2025 ihre Tätigkeit aufnehmen.

Da es sich bei Geldwäsche um grenzüberschreitende Finanzkriminalität handelt, wird die Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche den Regelungsrahmen der EU für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verstärken, indem ein integrierter Mechanismus mit den nationalen Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten geschaffen wird, um zu gewährleisten, dass die Verpflichteten ihre Verpflichtungen erfüllen.

Aufgaben der Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche:

  • direkte Beaufsichtigung einiger der risikoreichsten Kredit- und Finanzinstitute in der EU, einschließlich Anbieter von Krypto-Dienstleistungen,
  • Unterstützung des Nichtbankensektors,
  • Koordinierung der zentralen Meldestellen in den Mitgliedstaaten,
  • Verhängung von Geldbußen bei schweren Verstößen.

Am 18. Dezember 2023 einigten sich Vertreter des Rates und des Parlaments auf das Verfahren für die Wahl des eingetragenen Sitzes der AMLA. Die endgültige Einigung über den Ort des eingetragenen Sitzes der AMLA wurde am 22. Februar 2024 erzielt

Welchen Beitrag leistet die EU zur Terrorismusbekämpfung?

In einer Zeitreise durch die letzten zwanzig Jahre erfahren Sie, wie die EU-Länder bei der Terrorismusbekämpfung immer enger zusammenarbeiten: Sie hindern Terroristen daran, Waffen zu kaufen oder Bomben zu bauen, und versuchen, Radikalisierung schon im Ansatz zu bekämpfen.

Das Bild zeigt eine Weltkugel mit Symbolen, die mit gepunkteten Linien miteinander verbunden sind. Drei Hände halten jeweils ein Vergrößerungsglas, in dem ein Pass, einige Stapel Banknoten und ein Fingerabdruck zu sehen sind. Den Hintergrund bildet ein Himmel mit Wolken.

Letzte Überprüfung: 18. Februar 2026