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Rat „Wirtschaft und Finanzen“, 05.12.2019, 5. Dezember 2019
Wichtigste Ergebnisse
Klimaschutz
Der Rat hat Schlussfolgerungen zum EU-Rahmen für die Energiebesteuerung angenommen.
Die Energiesteuerrichtlinie der EU spielt eine wichtige Rolle bei der Harmonisierung der Energiebesteuerung und dem reibungslosen Funktionieren des EU-Binnenmarkts. Die Überarbeitung der Richtlinie könnte jedoch auch zu Umweltzielen beitragen und den Übergang zu einer klimaneutralen EU unterstützen.
Mika Lintilä, finnischer Finanzminister
Der Rat hat sich für eine Aktualisierung des Rechtsrahmens für die Energiebesteuerung ausgesprochen, die zur Verwirklichung der umfassenderen wirtschafts- und umweltpolitischen Ziele beitragen soll.
Der Rat billigte einen Arbeitsplan für den Klimaschutz, durch den regelmäßige politische Beratungen über den Klimaschutz auf der Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) eingeführt werden. Die Finanzministerinnen und -minister berieten zudem über die künftige Agenda für ein nachhaltiges Finanzwesen.
Der Rat hat Schlussfolgerungen zu den strategischen Prioritäten bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angenommen.
Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist eine der wichtigsten Prioritäten der Europäischen Union. Ich freue mich, dass wir uns auf ehrgeizige neue Prioritäten zur Bekämpfung der Geldwäsche einigen konnten, durch die die neue Kommission klare politische Vorgaben für die Fortsetzung dieser Arbeit erhält.
Mika Lintilä, finnischer Finanzminister
Der Rat ersucht die Kommission auszuloten, welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden können, um den bestehenden Rahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verbessern, indem sie unter anderem prüft,
welche Möglichkeiten bestehen, eine festere und wirksamere Zusammenarbeit der relevanten bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mitwirkenden Behörden und Stellen zu erreichen, wozu auch gehört, die Hindernisse zu beseitigen, die einem Informationsaustausch entgegenstehen,
ob einige Aspekte besser im Wege von Verordnungen zu regeln wären und
welche Möglichkeiten bestünden und welche Vor- und Nachteile damit verbunden wären, bestimmte Zuständigkeiten und Befugnisse im Bereich der Überwachung einer Unionseinrichtung zu übertragen.
Die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Geldwäsche muss verstärkt werden.
Kapitalmarktunion
Der Rat hat Schlussfolgerungen angenommen, in denen die Ziele einer weiteren Vertiefung der Kapitalmarktunion festgelegt sind. Durch diese Schlussfolgerungen werden Form und Umfang eines neuen Fahrplans für weitere Maßnahmen zur weiteren Integration der Kapitalmärkte der EU-Mitgliedstaaten vorgezeichnet.
Der Rat und die Kommission haben zudem eine gemeinsame Erklärung zu „Stable Coins“ angenommen. In dieser Erklärung wird hervorgehoben, dass "Stable Coins“ zwar Möglichkeiten für kostengünstige und schnelle Zahlungen bieten können, aber auch mit Herausforderungen und Risiken verbunden sind.
Ferner bekunden der Rat und die Kommission ihre Bereitschaft, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um angemessene Verbraucherschutzstandards und ordnungsgemäße geld- und finanzpolitische Bedingungen zu gewährleisten. Sie erklären, dass in der Europäischen Union kein globales "Stable-Coin"-System in Betrieb genommen werden soll, solange die rechtlichen, regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Herausforderungen und Risiken nicht angemessen ermittelt und angegangen worden sind.
Rat hat Schlussfolgerungen zur europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung angenommen.
In den Schlussfolgerungen wird betont, dass die europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung stärker, flexibler, integrierter, kohärenter, strategischer und besser auf die Erfordernisse des Klimawandels und der Entwicklung abgestimmt werden muss. Die im Bericht der Gruppe der Weisen vorgeschlagenen kurzfristigen Maßnahmen werden unterstützt und das weitere Vorgehen für die Vorbereitung einer politischen Reflexion über mögliche institutionelle Reformen wird skizziert.
Nicht kooperative Länder und Gebiete für Steuerzwecke
Der Rat hat – ohne Aussprache – Schlussfolgerungen angenommen und einen Halbjahresbericht über die von der Gruppe „Verhaltenskodex“ (Unternehmensbesteuerung) erzielten Fortschritte gebilligt.
Dieser Bericht enthält insbesondere eine detaillierte Beschreibung des Sachstands in Bezug auf die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke.
Ferner enthält er Leitlinien für die künftige Koordinierung nationaler Abwehrmaßnahmen im Steuerbereich gegenüber nicht kooperativen Ländern und Gebieten (siehe Anlage 4 des Berichts). In diesen Leitlinien werden alle Mitgliedstaaten aufgefordert, ab dem 1. Januar 2021 eine legislative Abwehrmaßnahme im Steuerbereich gegenüber den in der Liste aufgeführten Ländern und Gebieten anzuwenden, um diese Länder und Gebiete zur Einhaltung der Kriterien des Verhaltenskodex für die Überprüfung von Steuergerechtigkeit und Transparenz anzuhalten.
Der Rat hat Beschlüsse zu Ungarn bzw. Rumänien gefasst, die laufenden Verfahren wegen erheblicher Abweichung unterliegen. In diesen Beschlüssen wird bestätigt, dass noch keine wirksamen Maßnahmen ergriffen wurden. Der Rat hat neue Empfehlungen für Maßnahmen zur Korrektur der Abweichungen erteilt.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.