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Wirtschafts- und Währungsunion

Die Wirtschafts- und Währungsunion umfasst die Koordinierung der Wirtschafts- und Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten sowie eine einheitliche Währungspolitik für die Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben. Sie trägt zu wirtschaftlicher Stabilität und Wirtschaftswachstum bei.

Wie funktioniert die Wirtschafts- und Währungsunion?

Die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) gehört zu den Grundlagen der Europäischen Union. Sie fördert wirtschaftliche Stabilität und Wirtschaftswachstum mit hoher Beschäftigung und tragfähigen öffentlichen Finanzen in den Mitgliedstaaten.

Die WWU umfasst in der Praxis Folgendes:

  • Wirtschaftsunion: Koordinierung der nationalen Haushalts- und Wirtschaftspolitik auf der Grundlage gemeinsamer Regeln und Empfehlungen, hauptsächlich im Rahmen des Europäischen Semesters
  • Währungsunion: eine einheitliche Währungspolitik für den Euro-Raum, die die unabhängige Europäische Zentralbank (EZB) vorgibt

Die WWU wird ergänzt durch Folgendes:

  • Bankenunion: mehr harmonisierte Vorschriften für den europäischen Finanzsektor, zentrale Beaufsichtigung und Abwicklung von Banken im Euro-Raum
  • Kapitalmarktunion: Vorschriften zur Förderung der privaten Risikoteilung und besserer Zugang zu Finanzierung

Wer ist Teil der Wirtschafts- und Währungsunion?

Alle EU-Mitgliedstaaten sind Teil der Wirtschaftsunion und machen gemeinsam den Binnenmarkt aus. Sie haben nach wie vor die Kontrolle über ihre Wirtschaftspolitik – mit Ausnahme der Währungspolitik für diejenigen, die dem Euro-Raum angehören –, doch treffen sie ihre Entscheidungen in enger Abstimmung auf der Grundlage von Vorschriften und Empfehlungen der EU.

Mit seinem freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital ergänzt der Binnenmarkt die WWU.

Die 21 Mitgliedstaaten, die bereits die einheitliche Währung – den Euro – eingeführt haben, bilden die europäische Währungsunion.

Die EU hat für Länder, die dem Euro-Raum beitreten wollen, sogenannte Konvergenzkriterien festgelegt. Um dem Euro-Raum beitreten zu können, müssen die Länder Folgendes aufweisen:

  • niedrige Inflation
  • langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
  • stabile Wechselkurse
  • tragfähige Zinssätze

Geschichte der Wirtschafts- und Währungsunion

Die Wirtschafts- und Währungsunion kann als Ergebnis eines laufenden Prozesses der wirtschaftlichen Integration in der EU angesehen werden, der noch nicht abgeschlossen ist.

1957 beschlossen die Mitgliedstaaten, einen gemeinsamen Markt zu schaffen. Mit der Zeit wurde klar, dass eine engere wirtschafts- und währungspolitische Zusammenarbeit wünschenswert war, um den Binnenmarkt weiterzuentwickeln und voranzubringen.

Der Beschluss, dass die EU eine Wirtschafts- und Währungsunion mit dem Euro als gemeinsamer Währung errichten soll, wurde förmlich auf der Tagung des Europäischen Rates in Maastricht (Niederlande) im Dezember 1991 gefasst. Die Grundsätze der WWU sind im Vertrag über die Europäische Union – dem Vertrag von Maastricht – niedergelegt.

Die WWU wurde in drei Etappen eingeführt, wobei die dritte Etappe mit der Einführung des Euro, der einheitlichen Währung, im Januar 1999 abgeschlossen wurde. In den ersten drei Jahren seines Bestehens wurde der Euro nur als Rechnungseinheit und für elektronische Zahlungen verwendet. Euro-Münzen und -Banknoten wurden am 1. Januar 2002 eingeführt.

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Nach der Staatsschuldenkrise, die 2009-2010 infolge der Finanzkrise auftrat und die Lücken bei der Steuerung des Euro-Raums offenbarte, ergriff die EU Maßnahmen zur Stärkung ihrer Wirtschafts- und Währungsunion.

Es wurde beschlossen,

  • den Europäischen Stabilitätsmechanismus einzurichten;
  • den Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung zu verbessern;
  • die Bankenunion in die Wege zu leiten.

Während der Staatsschuldenkrise erhielten einige Mitgliedstaaten des Euro-Raums im Rahmen von Anpassungsprogrammen Finanzhilfedarlehen. Anfangs wurden diese Darlehen über befristete Instrumente gewährt. Im Jahr 2012 wurde der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) jedoch als ständiges Instrument eingerichtet. Über den ESM kann Ländern des Euro-Raums finanzielle Unterstützung in einer finanziellen Notlage gewährt werden, die Risiken für andere Mitgliedstaaten oder den Euro-Raum insgesamt bergen könnte.

In den Jahren 2011 und 2013 hat die EU ihren Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung überarbeitet, um Haushalts- und makroökonomische Ungleichgewichte zu vermeiden und erforderlichenfalls zu korrigieren. Die neuen Regeln werden als „Sechserpaket“ bzw. „Zweierpaket“ bezeichnet, entsprechend der Zahl der Gesetzgebungsakte, die das Paket jeweils umfasst. Dazu gehörte auch die Stärkung der gemeinsamen Haushaltsregeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts.

Beginn der Bankenunion

Auf dem Euro-Gipfel vom Juni 2012 wurde die Notwendigkeit eines gut funktionierenden und stabilen Bankensektors, insbesondere für den Euro-Raum, anerkannt. Die EU-Führungsspitzen beschlossen, eine Bankenunion ins Leben zu rufen. Mit der Bankenunion will die EU die finanzielle Integration fördern und sicherstellen, dass insolvenzgefährdete Banken nicht mit Steuergeldern gerettet werden.

Im Rahmen der Bankenunion wurde zunächst die Aufsicht über große Banken bei der Europäischen Zentralbank zentralisiert, indem der einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) geschaffen wurde. Später wurde durch die Schaffung des einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) eine zweite Säule hinzugefügt, in der die Bankenabwicklung zentralisiert wurde.

Bericht der fünf Präsidenten

Im Jahr 2015 veröffentlichten die Präsidenten des Europäischen Rates, der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments, der Europäischen Zentralbank und der Euro-Gruppe einen Bericht mit einem Fahrplan für die WWU, auch als „Bericht der fünf Präsidenten“ bekannt.

Die EU setzte eine Reihe der im Bericht enthaltenen Empfehlungen in den Monaten nach seiner Veröffentlichung um. Dazu gehört

  • die Einrichtung eines Europäischen Fiskalausschusses;
  • der Beginn der Beratungen über die Vollendung der Bankenunion, einschließlich eines europäischen Einlagenversicherungssystems;
  • ein Aktionsplan für die Kapitalmarktunion.

Im Dezember 2017 erklärten die Führungsspitzen die Vollendung der Bankenunion und die Weiterentwicklung des ESM zu Prioritäten. Im Dezember 2018 prüften sie ein „Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit“ (BICC) für den Euro-Raum.

Weiterentwicklung des ESM

Im Anschluss an das Mandat, das die Führungsspitzen des Euro-Raums auf dem Euro-Gipfel im Dezember 2018 erhielten, arbeitete die Euro-Gruppe bis Juni 2019 an einem überarbeiteten ESM-Vertrag. Die Änderungen sehen eine wirksamere und flexiblere Nutzung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) vor, darunter

  • eine besser zugängliche vorsorgliche Kreditlinie des ESM für Mitgliedstaaten, die finanzielle Unterstützung benötigen;
  • eine stärkere Rolle des ESM bei der Prävention und dem Management von Wirtschaftskrisen im Euro-Raum;
  • ein transparenterer Ansatz für die Bewertung der Tragfähigkeit der öffentlichen Verschuldung der Mitgliedstaaten;
  • eine Kreditlinie oder Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds der Bankenunion.

Im November 2020 begannen die nationalen Ratifizierungsverfahren. Der überarbeitete ESM-Vertrag wird in Kraft treten, sobald alle Mitgliedstaaten des Euro-Raums ihn ratifiziert haben.

Ein gemeinsames Haushaltsinstrument

Im Juni 2019 einigte sich die Euro-Gruppe ferner auf die wichtigsten Merkmale des BICC für den Euro-Raum und für die Mitgliedstaaten des Wechselkursmechanismus der EU (WKM II) auf freiwilliger Basis. Am 1. Januar 1999 richtete die EU den neuen Wechselkursmechanismus (WKM II) als Nachfolger des ursprünglichen WKM ein. Der WKM II stellt sicher, dass Wechselkursschwankungen zwischen dem Euro und anderen EU-Währungen die wirtschaftliche Stabilität im Binnenmarkt nicht beeinträchtigen. Er dient auch zur Unterstützung der Länder bei der Vorbereitung auf den Beitritt zum Euro-Raum.

Das BICC sollte finanzielle Anreize für Strukturreformen und öffentliche Investitionen schaffen, um das Potenzialwachstum der Volkswirtschaften des Euro-Raums und die Widerstandsfähigkeit der gemeinsamen Währung gegenüber wirtschaftlichen Schocks zu stärken.

Die Arbeit am BICC wurde mit dem Ausbruch der COVID‑19-Pandemie im Jahr 2020 ausgesetzt. Sie diente jedoch als Inspiration für die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), die das Kernstück des befristeten Aufbauplans „NextGenerationEU“ bildet.

Mit dem Programm wurden den Mitgliedstaaten umfangreiche EU-Zuschüsse und -Darlehen zur Verfügung gestellt, um Investitionen und die Reformen zu unterstützen, die zur Unterstützung ihrer Volkswirtschaften nach der Pandemie und zur Umsetzung des grünen und des digitalen Wandels erforderlich sind. Die WWU erwies sich insgesamt als widerstandsfähiger als ein Jahrzehnt zuvor.

Vollendung der Bankenunion

2021 und 2022 nahm die Euro-Gruppe die Beratungen über die Vollendung der Bankenunion wieder auf. Die Ministerinnen und Minister befassten sich mit Fragen wie etwa Krisenmanagement, Einlagensicherung, grenzüberschreitende Integration und Vorkehrungen zur Gewährleistung der Finanzstabilität.

Im Juni 2022 gab die Euro-Gruppe eine Erklärung zur Zukunft der Bankenunion ab. Die Ministerinnen und Minister kamen überein, dass sich die Arbeiten unmittelbar auf die Stärkung der Systeme für den gemeinsamen Rahmen für das Krisenmanagement im Bankensektor und für die Einlagensicherung (CMDI) konzentrieren sollten.

Im Anschluss daran legte die Kommission im April 2023 einen Legislativvorschlag zur weiteren Stärkung des CMDI-Rahmens der EU vor, wobei der Schwerpunkt auf mittelgroßen und kleineren Banken liegt.

Umfassende Reform des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung

Die Erholung von der COVID-19-Pandemie und die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine haben die EU-Wirtschaft vor dem Hintergrund höherer Schuldenstände und Zinssätze sowie neuer Investitions- und Reformziele vor neue Herausforderungen gestellt. Die EU hat daher ihren Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung weiter aktualisiert, um ihn zukunftsfähig zu machen.

Hauptziel der Reform ist es, solide und tragfähige öffentliche Finanzen sicherzustellen und zugleich durch Reformen und Investitionen ein nachhaltiges und integratives Wachstum in allen Mitgliedstaaten zu fördern.

Am 29. April 2024 hat der Rat das Legislativpaket, mit dem der Rahmen für die wirtschafts- und haushaltspolitische Steuerung der EU reformiert wird, angenommen. Die neuen Vorschriften traten am 30. April 2024 in Kraft.

Ausblick

Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten arbeiten weiterhin daran, die WWU an eine sich wandelnde Welt und sich wandelnde Bedürfnisse anzupassen.

Auch an der möglichen Schaffung eines digitalen Euro wird gearbeitet.

Letzte Überprüfung: 1. Januar 2026