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  • Rat (Wirtschaft und Finanzen)

Tagung des Rates „Wirtschaft und Finanzen“, 18. Februar 2020

Wichtigste Ergebnisse

EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete

Der Rat hat überarbeitete Schlussfolgerungen zur EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke angenommen.

„Die Arbeit an der Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke stützt sich auf einen gründlichen Bewertungs-, Überwachungs- und Dialogprozess mit rund 70 Drittländern. Seit Beginn dieses Prozesses haben 49 Länder die notwendigen Steuerreformen durchgeführt, um die EU-Kriterien einzuhalten. Dies ist ein eindeutiger Erfolg. Aber diese Arbeit ist nicht abgeschlossen, es handelt sich um einen dynamischen Prozess, in dessen Verlauf wir unsere Methodik und unsere Kriterien ständig überprüfen. Zdravko Marić, stellvertretender Ministerpräsident und Finanzminister Kroatiens

Zusätzlich zu den acht Ländern und Gebieten, die bereits auf der Liste stehen, hat die EU beschlossen, die folgenden Länder und Gebiete in ihre Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufzunehmen:

  • Kaimaninseln
  • Palau
  • Panama
  • Seychellen.

Diese Länder und Gebiete haben bis zu der vereinbarten Frist nicht die Steuerreformen umgesetzt, zu denen sie sich verpflichtet hatten.

Anlage II der Schlussfolgerungen mit den Ländern und Gebieten, die ihre Verpflichtungen noch erfüllen müssen, enthält die Fristverlängerungen, die zwölf Ländern und Gebieten gewährt wurden, damit sie die für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen erforderlichen Reformen durchführen können. Die meisten Fristverlängerungen betreffen Entwicklungsländer ohne Finanzzentrum, die bereits erhebliche Fortschritte bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen erzielt haben.

16 Länder und Gebiete (Antigua und Barbuda, Armenien, Bahamas, Barbados, Belize, Bermuda, Britische Jungferninseln, Cabo Verde, Cookinseln, Curaçao, Marshallinseln, Montenegro, Nauru, Niue, Saint Kitts und Nevis, Vietnam) haben alle notwendigen Reformen vor Ablauf der vereinbarten Frist erfolgreich durchgeführt, um die EU-Grundsätze für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich einzuhalten, und sie werden daher aus Anlage II gestrichen.

Die EU fördert weltweit verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich.

Europäisches Semester

Der Rat hat die folgenden Texte zum Prozess der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters 2020 angenommen:

Der Europäische Rat wird die Empfehlung auf seiner Märztagung förmlich annehmen.

Das Europäische Semester 2020 endet im Juli mit der Annahme der länderspezifischen Empfehlungen.

Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung

Die Kommission stellte ihre Mitteilung zur Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU vor, die am 5. Februar veröffentlicht wurde.

Bei der Überprüfung wird bewertet, wie wirksam der Rahmen für die wirtschaftspolitische Überwachung für das Erreichen der folgenden Ziele war:

  • Gewährleistung auf Dauer tragfähiger öffentlicher Finanzen und eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums sowie Vermeidung makroökonomischer Ungleichgewichte,
  • Verbesserung der wirtschaftspolitischen Koordinierung und
  • Förderung der Konvergenz bei der Wirtschaftsleistung der Mitgliedstaaten.

Die Eckpfeiler des derzeitigen Systems sind die Rechtsvorschriften des Sechserpakets und des Zweierpakets, mit denen die Schwachstellen angegangen werden, die durch die Wirtschafts- und Finanzkrisen offenbar wurden. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich seit der Einführung der Vorschriften in den Jahren 2011 bzw. 2013 wesentlich verändert.

Die europäische Wirtschaft verzeichnet das siebte Wachstumsjahr in Folge. Aktuell unterliegt kein Mitgliedstaat der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts, dem sogenannten „Verfahren bei einem übermäßigen Defizit“; 2011 waren es noch 24 Mitgliedstaaten.

EU-Haushaltsplan

Der Rat verabschiedete Leitlinien für den EU-Haushaltsplan 2021.

Der Rat ist der Auffassung, dass der nächste Haushaltsplan eine umsichtige Haushaltsplanung gewährleisten und ausreichende Spielräume unterhalb der Obergrenzen vorsehen sollte, damit auf unvorhergesehene Umstände reagiert werden kann. Gleichzeitig sollten für die Durchführung von Programmen und Maßnahmen der Union, die den größten Beitrag zur Verwirklichung der Unionsstrategien leisten, ausreichende Mittel veranschlagt werden. Darüber hinaus sollte der Haushaltsplan die zeitgerechte Erfüllung von Verpflichtungen ermöglichen, die bereits im Rahmen des laufenden Mehrjährigen Finanzrahmens eingegangenen wurden, um unbeglichene Zahlungsanträge zu vermeiden.

Die Ministerrunde hat ferner dem Europäischen Parlament empfohlen, der Kommission Entlastung für die Ausführung des EU-Haushaltsplans 2018 zu erteilen.

Mehrwertsteuerreformen

Der Rat hat zwei Reformen der bestehenden Mehrwertsteuervorschriften angenommen.

Die erste Reform betrifft die Aufdeckung von Steuerbetrug bei der grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsabwicklung. Die neuen Vorschriften ermöglichen den Mitgliedstaaten, die von den Zahlungsdienstleistern (z. B. Banken) elektronisch bereitgestellten Aufzeichnungen auf einheitliche Weise zu erfassen. Außerdem wird ein neues zentrales elektronisches System für die Speicherung von Zahlungsinformationen und die weitere Verarbeitung dieser Informationen durch nationale Betrugsbekämpfungsstellen geschaffen.

Die zweite Reform betrifft die Mehrwertsteuervorschriften für Kleinunternehmen. Mit den neuen Vorschriften werden der Verwaltungsaufwand und die Befolgungskosten für Kleinunternehmen verringert und wird dazu beigetragen, ein steuerliches Umfeld zu schaffen, das kleinen und mittleren Unternehmen dabei hilft, zu wachsen und grenzüberschreitenden Handel zu betreiben.

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