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Videokonferenz auf Ministerebene „Wirtschaft und Finanzen“, 19. Mai 2020
Wichtigste Ergebnisse
Wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie
Die Ministerinnen und Minister sprachen über die Fortschritte, die bei den Maßnahmen der EU zur Bewältigung der COVID‑19-Krise erzielt wurden.
Sie begrüßten die Annahme der Verordnung über die vorübergehende Unterstützung zur Minderung des Risikos von Arbeitslosigkeit in Notsituationen (SURE) im Wege des schriftlichen Verfahrens. Mit SURE können den Mitgliedstaaten Darlehen in einer Gesamthöhe von bis zu 100 Mrd. € zu günstigen Bedingungen zur Verfügung gestellt werden, die zur Finanzierung von nationalen Kurzarbeitsregelungen und ähnlichen Maßnahmen – auch für Selbstständige – sowie der Unterstützung bestimmter gesundheitsbezogener Maßnahmen, insbesondere am Arbeitsplatz, als Reaktion auf die Krise beitragen sollen.
Durch die Rettung von Arbeitsplätzen und den Schutz der Einkommen unserer Bürgerinnen und Bürger werden die Regierungen der EU-Länder in der Lage sein, die negativen sozialen Auswirkungen der Gesundheitskrise so gering wie möglich zu halten, und die Konjunktur wird in unseren Volkswirtschaften dank dieses Nachfragereservoirs rasch wieder anspringen.
Zdravko Marić, stellvertretender Ministerpräsident und Finanzminister Kroatiens
SURE ist eines der drei Sicherheitsnetze im Umfang von 540 Mrd. € für Arbeitsplätze und Arbeitskräfte, Unternehmen und Mitgliedstaaten, auf die sich die Euro-Gruppe am 9. April 2020 geeinigt hat. Die Staats- und Regierungschefs der EU haben die Einigung am 23. April gebilligt und gefordert, dass das Paket bis zum 1. Juni 2020 einsatzbereit ist.
Das Sicherheitsnetz für die Mitgliedstaaten, die Pandemie-Krisenhilfe des ESM, ist seit dem 15. Mai 2020 einsatzbereit, nachdem die Euro-Gruppe am 8. Mai eine politische Einigung über die Merkmale des Instruments und standardisierte Bedingungen erzielt hatte.
Die Ministerinnen und Minister zogen ferner eine Bilanz der laufenden Beratungen über die Umsetzung des Sicherheitsnetzes für Unternehmen im Wege des europaweiten Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank. Der Vorsitz forderte eine möglichst rasche Fertigstellung des Instruments.
Die Kommission und die Europäische Zentralbank legten ihre Einschätzung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage dar.
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die Ministerinnen und Minister führten eine Aussprache im Anschluss an die Erläuterungen der Europäischen Kommission zu ihrem Konzept für eine weitere Verstärkung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch die EU.
Sie berieten darüber, wie der bestehende Rahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche weiter verbessert werden kann, insbesondere:
wie ein harmonisiertes Regelwerk am besten erreicht werden kann und in welchen Bereichen und Sektoren die Regelung durch eine Verordnung sinnvoll wäre;
wie Daten, Datenanalysen und Datenaustausch besser genutzt werden können;
die Möglichkeit der Einrichtung einer neuen speziellen EU-Behörde für die Bekämpfung der Geldwäsche und deren mögliche Zuständigkeiten;
die von der Kommission vorgeschlagene überarbeitete Methode zur Ermittlung von Drittländern mit hohem Risiko.
Am 7. Mai hatte die Kommission Folgendes vorgelegt:
einen Aktionsplan für eine umfassende Politik der EU zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
eine überarbeitete Methode für die Aufstellung der Liste von Drittländern mit hohem Risiko, deren Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche strategische Mängel aufweisen
Der Aktionsplan der Kommission schließt an die Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2019 an, in denen die strategischen Prioritäten für eine Reform in diesem Bereich dargelegt sind.
Die überarbeitete Methode zur Aufstellung der Liste soll einen besseren Schutz des EU-Finanzsystems vor Geldwäscherisiken bieten. Der EU-Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung enthält die Vorgabe, Drittländer mit hohem Risiko zu ermitteln, deren nationale Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen.
Die Ministerinnen und Minister begrüßten die Annahme von Schlussfolgerungen des Rates zu den Länderberichten im Rahmen des Europäischen Semesters 2020 und der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen von 2019.
Diese Schlussfolgerungen sind Teil des jährlichen Prozesses der Bewertung der Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht. In diesem Jahr findet jedoch die außergewöhnliche Lage im Zusammenhang mit der massiven Verschlechterung der Wirtschaftslage infolge der COVID-19-Pandemie ihren Niederschlag. Im Mittelpunkt der Schlussfolgerungen stehen strukturelle Herausforderungen und Schwachstellen, die in dem heutigen, sich wandelnden und unsicheren wirtschaftlichen Umfeld nach wie vor von Belang sind und die sich auch für eine Erholungsstrategie als relevant erweisen könnten.
Wirtschaftspolitischer Dialog mit den Westbalkanländern und der Türkei
Die EU, die Westbalkanländer und die Türkei führten am Rande der Videokonferenz auf Ministerebene „Wirtschaft und Finanzen“ ihren jährlichen wirtschaftspolitischen Dialog. Im Mittelpunkt der diesjährigen Beratungen standen die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in der Region. Zum Abschluss der Konferenz wurde eine gemeinsame Erklärung angenommen.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.