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Rat „Allgemeine Angelegenheiten“, 20. Februar 2024

Wichtigste Ergebnisse

Rechtsstaatlichkeit in Polen

Auf Ersuchen der polnischen Delegation hat der Rat eine Bilanz der Entwicklungen in Bezug auf das Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 EUV bezüglich Polen gezogen.

Der polnische Justizminister, Adam Bodnar, hat den Rat über die Reformen unterrichtet, die die polnische Regierung durchgeführt hat und noch plant, um die im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 7 aufgeworfenen Fragen anzugehen. Er hat betont, dass die neue Regierung die notwendigen Schritte unternehmen will, damit dieses Verfahren abgeschlossen werden kann.

Ferner hat die Kommission die Ministerinnen und Minister über die Entwicklungen unterrichtet, die sich seit der letzten Bestandsaufnahme des Rates vom 15. November 2023 in Bezug auf die Lage in Polen ergeben haben.

Die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Demokratie stellen für den belgischen Vorsitz wichtige Prioritäten dar. Diese Werte sind letztlich die Grundwerte unserer Union. Polen hat selbst vorgeschlagen, seinen Reformplan vorzustellen. Diese Tatsache begrüßen wir mit großem Optimismus, der von den Mitgliedstaaten weitgehend geteilt wird. Wir werden die tatsächlichen Reformen nach ihrer Umsetzung weiterverfolgen. Hadja Lahbib, Ministerin der Auswärtigen Angelegenheiten und der Europäischen Angelegenheiten Belgiens

Das Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 EUV bezüglich Polen wurde am 20. Dezember 2017 eingeleitet, als die Kommission ihren begründeten Vorschlag mit einer Reihe von Empfehlungen zur Justizreform und zur Unabhängigkeit der Justiz in Polen veröffentlichte. Seitdem steht das Verfahren regelmäßig auf der Tagesordnung des Rates, und es fanden sechs Anhörungen mit Polen statt.

Der Rat wird diese Frage weiterhin im Blick behalten.

März-Tagung des Europäischen Rates

Die Ministerinnen und Minister haben im Hinblick auf die Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates am 21./22. März 2024 einen Entwurf der erläuterten Tagesordnung erörtert.

Die EU-Führungsspitzen werden sich auf ihrer März-Tagung insbesondere mit folgenden Themen befassen:

  • Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und die fortgesetzte Unterstützung der Ukraine und ihrer Bevölkerung durch die EU
  • Sicherheit und Verteidigung, einschließlich der Notwendigkeit, die allgemeine Verteidigungsbereitschaft Europas zu steigern und die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung weiter zu stärken
  • Lage im Nahen Osten
  • Vorbereitungen für die neue Strategische Agenda

Der Europäische Rat wird auch ersucht, die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets zu billigen.

Russlands groß angelegte Invasion in die Ukraine hat unzählige Todesopfer gefordert und Leid und Zerstörung verursacht. Kurz vor dem bedauerlichen zweiten Jahrestag der Invasion steht die EU nach wie vor entschlossen an der Seite der Ukraine und ihrer Bevölkerung. In ihrem Kampf verteidigen die Ukrainerinnen und Ukrainer nicht nur die Souveränität und territoriale Integrität ihres Landes, sondern auch unsere gemeinsamen Werte und die Sicherheit Europas als Ganzes. Unsere Entschlossenheit, der Ukraine weiterhin entschiedene Hilfe zu leisten, ist unerschütterlich. Hadja Lahbib, Ministerin der Auswärtigen Angelegenheiten und der Europäischen Angelegenheiten Belgiens

Der Rat nahm ferner die Punkte auf der Liste der die Gesetzgebung betreffenden und nicht die Gesetzgebung betreffenden A-Punkte ohne Aussprache an.

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Letzte Überprüfung: 8. Januar 2025