Skip to content
  • Rat (Allgemeine Angelegenheiten)

Rat „Allgemeine Angelegenheiten“, 21. Mai 2024

Wichtigste Ergebnisse

Rechtsstaatlichkeit in Polen

Im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 7 Absatz 1 erörterte der Rat die Lage der Rechtsstaatlichkeit in Polen.

Die Kommission informierte den Rat über die von ihr durchgeführte Analyse, um festzustellen, ob die „eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung“ gemäß Artikel 7 Absatz 1 nach wie vor besteht. Diese Analyse stützte sich auf den von der polnischen Regierung im Februar 2024 vorgelegten Aktionsplan und die eingeleiteten Schritte zur Förderung der Unabhängigkeit der Justiz in den wichtigsten Institutionen, die im begründeten Vorschlag vom Dezember 2017 genannt wurden, darunter der Nationale Justizrat, das Oberste Gericht und die ordentlichen Gerichte. Polen hatte den Aktionsplan auf der Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ im Februar 2024 vorgestellt und im März 2024 über die Fortschritte informiert.

Die von der Kommission in ihrer Analyse genannten Schritte wurden vom polnischen Justizminister Adam Bodnar bestätigt.

Die Kommission erklärte, sie sei daher zu dem Schluss gekommen, dass die „eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung“ nicht mehr bestehe und sie daher beabsichtige, ihren begründeten Vorschlag zurückzuziehen.

Auf der Grundlage eines Gedankenaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten im Rat über das Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 in Bezug auf Polen und der positiven Reaktion auf die Maßnahmen Polens, um die in dem begründeten Vorschlag angesprochenen Probleme anzugehen, sowie seiner klaren Zusage, den Vorrang des EU-Rechts zu achten und die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union in vollem Umfang umzusetzen, sowie der Unterstützung für die Analyse der Kommission stellte der Vorsitz abschließend fest, dass der Rat die Absicht der Kommission, ihren begründeten Vorschlag zurückzuziehen, zur Kenntnis genommen hat.

Juni-Tagung des Europäischen Rates

Im Zuge der Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates am 27./28. Juni 2024 erörterte der Rat den Entwurf der erläuterten Tagesordnung.

Die EU-Führungsspitzen werden sich auf ihrer Juni-Tagung insbesondere mit folgenden Themen befassen:

  • Ukraine
  • Sicherheit und Verteidigung
  • Wettbewerbsfähigkeit
  • Außenbeziehungen
  • der nächste institutionelle Zyklus

Jährlicher Rechtsstaatlichkeitsdialog

Im Rahmen des jährlichen Rechtsstaatlichkeitsdialogs beriet der Rat über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in Lettland, Litauen, Luxemburg und Zypern.

Es handelte sich um die zweite länderspezifische Aussprache unter belgischem Vorsitz im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Vorsitzes vom 12. Dezember 2023, denen zufolge drei länderspezifische Aussprachen pro Jahr zu führen sind, bei denen jeweils die Lage in vier Mitgliedstaaten im Mittelpunkt steht.

Die länderspezifischen Aussprachen sind Teil der Zusage des Rates, den Dialog über Rechtsstaatlichkeit unter uneingeschränkter Achtung der Grundsätze der Objektivität, der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung aller Mitgliedstaaten zu stärken und strukturierter zu gestalten. Ziel ist ein konstruktiver und offener Austausch von Bemerkungen und bewährten Verfahren.

Ausländische Einflussnahme auf Wahlprozesse

Der Rat billigte ohne Aussprache Schlussfolgerungen zum Thema demokratische Resilienz und Schutz von Wahlprozessen vor jeglicher Einflussnahme aus dem Ausland.

Die Schlussfolgerungen geben einen Überblick über alle Instrumente, die der EU zur Verfügung stehen, um Wahlprozesse vor ausländischer Einflussnahme zu schützen. Mit Blick auf die bevorstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament fordert der Rat die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, ihre Maßnahmen zur Überwachung der Versuche ausländischer Akteure, in den demokratischen Prozess der EU einzugreifen, zu verstärken.

Da im Jahr 2024 weltweit Milliarden von Bürgerinnen und Bürgern zur Stimmabgabe aufgefordert sind, so auch bei den Wahlen zum Europäischen Parlament, bleibt die demokratische Resilienz ein zentrales Thema auf der Agenda des Rates, wie in den Schlussfolgerungen betont wird.

Hybride Bedrohungen

Der Rat billigte ferner ohne Aussprache den Orientierungsrahmen für die praktische Einrichtung der EU-Teams für die rasche Reaktion auf hybride Bedrohungen. Als eine der wichtigsten Zielvorgaben des Strategischen Kompasses werden die Teams den Mitgliedstaaten, Missionen und Operationen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und den Partnerländern bei der Abwehr hybrider Bedrohungen und Kampagnen maßgeschneiderte und gezielte kurzfristige Unterstützung leisten.

Dossiers

Ergebnisdokumente

Pressemitteilungen

Presseinfos

Ansprechpartner für Journalisten

Wenn Sie kein Journalist sind, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.

Akkreditierung und Presseveranstaltungen

Allgemeine Informationen zur Akkreditierung finden Sie auf dieser Seite.

Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Sonstige Tagungen: Rat (Allgemeine Angelegenheiten)

Weitere Tagungen

Letzte Überprüfung: 8. Januar 2025