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Vereinbarungen für die Zeit nach dem Brexit

Nach dem Brexit haben die EU und das Vereinigte Königreich eine Reihe von Abkommen zur Ausrichtung und Regelung ihrer künftigen Beziehungen ausgehandelt. Diese Abkommen schützen die Bürgerrechte und gewährleisten gleichzeitig einen fairen Wettbewerb und eine kontinuierliche Zusammenarbeit.

Verhandlungen über die künftige Partnerschaft

Nach dem förmlichen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU am 31. Januar 2020 konnten Verhandlungen über die künftige Partnerschaft zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich eingeleitet werden.

Die erste Verhandlungsrunde fand am 2. März 2020 in Brüssel statt. Zwischen März und Dezember 2020 verhandelten die EU und das Vereinigte Königreich über eine Reihe von Abkommen zur Ausrichtung und Regelung ihrer künftigen Partnerschaft.

Am 24. Dezember 2020 erzielte die EU eine Einigung mit dem Vereinigten Königreich über die Bedingungen für ihre künftige Zusammenarbeit. Am 30. Dezember 2020 unterzeichneten die EU und das Vereinigte Königreich drei wichtige Abkommen:

  • das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich
  • das Geheimschutzabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich
  • das Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der sicheren und friedlichen Nutzung der Kernenergie

Diese Abkommen wurden ab dem 1. Januar 2021 vorläufig angewandt und traten am 1. Mai 2021 in Kraft.

Handels- und Kooperationsabkommen

Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ist ein wichtiges Abkommen zur Regelung der Beziehungen nach dem Brexit. Das Abkommen wurde am 30. Dezember 2020 unterzeichnet und seit dem 1. Januar 2021 vorläufig angewandt. Es trat am 1. Mai 2021 in Kraft.

Das Abkommen gewährleistet einen fairen Wettbewerb, eine kontinuierliche Zusammenarbeit in Bereichen von beiderseitigem Interesse und die Achtung der Grundrechte. Es umfasst:

  • ein Freihandelsabkommen zur Begründung einer ehrgeizigen Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Umwelt und Fischerei
  • eine enge Partnerschaft für Bürgersicherheit
  • einen übergreifenden Governance-Rahmen

Das Handels- und Kooperationsabkommen geht über traditionelle Freihandelsabkommen hinaus. Es beinhaltet Präferenzregelungen in Bereichen wie Handel mit Waren und Dienstleistungen, geistiges Eigentum, öffentliches Beschaffungswesen, Verkehr, thematische Zusammenarbeit und Teilnahme an EU-Programmen.

Mit dem Abkommen wird auch ein neuer Rahmen für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen geschaffen. Durch ein eigens der Governance gewidmetes Kapitel schafft das Abkommen ein Höchstmaß an Rechtssicherheit und Klarheit für Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Bürgerinnen und Bürger darüber, wie das Abkommen angewandt und kontrolliert wird.

Auf dem ersten Gipfeltreffen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich am 19. Mai 2025 verständigten sich beide Seiten auf eine strategische Partnerschaft. Dieser Partnerschaft liegen das Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, einschließlich des Windsor-Rahmens, und das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zugrunde. Beide Seiten haben ihr Engagement für deren vollständige, rechtzeitige und getreue Umsetzung zugesichert.

Geheimschutzabkommen

Das Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu Sicherheitsverfahren für Verschlusssachen wurde am 30. Dezember 2020 von beiden Parteien unterzeichnet und seit dem 1. Januar 2021 vorläufig angewandt. Es trat am 1. Mai 2021 in Kraft.

Das Abkommen stärkt die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich bei gemeinsamen Sicherheitsbedrohungen durch den Austausch von Verschlusssachen.

Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich der Kernenergie

Das Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der sicheren und friedlichen Nutzung der Kernenergie wurde am 30. Dezember 2020 von beiden Parteien unterzeichnet und ratifiziert. Es wurde ab dem 1. Januar 2021 vorläufig angewandt und trat am 1. Mai 2021 in Kraft.

Das Abkommen ermöglicht die Zusammenarbeit bei der sicheren und friedlichen Nutzung der Kernenergie und enthält Verpflichtungen beider Seiten zur Einhaltung der internationalen Nichtverbreitungsverpflichtungen und zur Aufrechterhaltung hoher nuklearer Sicherheitsstandards.

Das Abkommen ermöglicht auch den kontinuierlichen Austausch von Informationen und Daten im radiologischen Bereich. Bei nuklearen Unfällen ermöglicht dies eine Frühwarnung, zuverlässige Informationen und eine rasche Koordinierung zwischen den EU-Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich.

Fischbestände und Energie

Als Teil des Handels- und Kooperationsabkommens einigten sich die EU und das Vereinigte Königreich auf einen neuen Rahmen für die gemeinsame Bewirtschaftung der Fischbestände in den Gewässern der EU und des Vereinigten Königreichs. In diesem Rahmen kann das Vereinigte Königreich seine Fischereitätigkeiten ausbauen, während die Tätigkeiten und Lebensgrundlagen der europäischen Fischereigemeinden geschützt und die natürlichen Ressourcen erhalten werden.

Am 19. Mai 2025 stimmte die Europäische Kommission einem vollständigen gegenseitigen Zugang zu Gewässern bis zum 30. Juni 2038 und einer kontinuierlichen Ausweitung der Zusammenarbeit im Energiebereich zu.

Gibraltar

Die EU und das Vereinigte Königreich haben eine Einigung über Gibraltar, ein britisches Überseegebiet auf der Iberischen Halbinsel, erzielt.

Angesichts der besonderen geografischen Lage und der besonderen Eigenschaften Gibraltars besteht das Hauptziel des Abkommens darin, den Wohlstand der gesamten Region für die Zukunft zu sichern. Dies wird erreicht, indem alle physischen Hindernisse für Personen und Waren, die zwischen Spanien und Gibraltar verkehren, beseitigt werden und gleichzeitig der Schengen-Raum, der Binnenmarkt der EU und ihre Zollunion uneingeschränkt geschützt werden.

Am 1. April 2026 haben die EU-Botschafterinnen und -Botschafter grünes Licht für das Abkommen gegeben, das am 14. Juli 2026 unterzeichnet wurde und seit dem 15. Juli 2026 vorläufig angewandt wird. Zuvor hatte der Rat im Oktober 2021 einen Beschluss zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in Bezug auf Gibraltar angenommen, mit dem der Weg für förmliche Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und dem Vereinigten Königreich geebnet wurde.

Abkommen über die Zusammenarbeit im Wettbewerbsbereich

Die Ministerinnen und Minister für Justiz und Inneres haben im Juni 2023 einen Beschluss über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich über die Zusammenarbeit in Wettbewerbssachen angenommen.

Das künftige Abkommen wird das Handels- und Kooperationsabkommen ergänzen und Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts abdecken.

Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft

Am 19. Mai 2025 gründeten die EU und das Vereinigte Königreich eine Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft, die einen Rahmen für die Zusammenarbeit in einer Vielzahl von Bereichen bilden soll, unter anderem für regionale Sicherheit, Friedenskonsolidierung und Krisenmanagement, maritime Sicherheit und Cyberfragen.

Künftige Vereinbarungen

Im Mai 2025 verpflichteten sich die EU und das Vereinigte Königreich, die bilaterale Zusammenarbeit im Rahmen der Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und dem Vereinigten Königreich zu erneuern. Die Vereinbarung umfasst Bereiche künftiger Arbeiten zur Stärkung der Beziehungen. Dabei soll unter anderem Folgendes erreicht werden:

  • ein Jugenderfahrungsprogramm
  • die Assoziierung des Vereinigten Königreichs mit dem Programm Erasmus+
  • die Beteiligung des Vereinigten Königreichs am EU-Strommarkt
  • ein gemeinsamer Raum für gesundheitspolizeilich und pflanzenschutzrechtlich relevante Erzeugnisse (Landwirtschafts- und Ernährungssektor)
  • die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme

Am 13. November 2025 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über Abkommen über Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse und zur Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der beiden Parteien. Am 30. März 2026 ermächtigte er die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über zwei weitere Abkommen: ein Abkommen über die Teilnahme des Vereinigten Königreichs am EU-Elektrizitätsbinnenmarkt und ein Abkommen über einen angemessenen finanziellen Beitrag des Vereinigten Königreichs zur Kohäsionspolitik der EU.

Nach Abschluss der Verhandlungen muss der Rat die Abkommen billigen, bevor sie in Kraft treten können.

Am 30. März 2026 stimmte der Rat ferner zu, dem Vereinigten Königreich die Teilnahme am EU-Programm Erasmus+für das Jahr 2027 zu ermöglichen.

Letzte Überprüfung: 15. Juli 2026