- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 29. Juni 2015 22:15
Netz- und Informationssicherheit: Durchbruch bei Gesprächen mit EP
Der lettische Ratsvorsitz erzielte am 29. Juni 2015 ein Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament über die Hauptprinzipien, die in den Entwurf einer Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit aufgenommen werden sollen. Diese Prinzipien müssen nun in Rechtsvorschriften umgesetzt werden, damit zu einem späteren Zeitpunkt eine endgültige Einigung erzielt werden kann. Der Vorsitz wird dem Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten auf seiner Tagung am 30. Juni das Ergebnis dieses vierten Trilogs vorlegen.
"Die Zunahme der Cyberangriffe stellt für uns eine der größten Bedrohungen dar; die heutige Einigung über das Gesamtpaket ist ein großer Schritt hin zur Verabschiedung der ersten EU-weiten Maßnahmen zur Abwehr dieser Bedrohung", so der lettische Verteidigungsminister Raimonds Vējonis. "Hierin zeigt sich auch, welchen Stellenwert die Staats- und Regierungschefs der EU, die am Freitag eine rasche Annahme dieser Richtlinie forderten, diesem Thema beimessen."
Besseres Cyber-Risikomanagement und Meldung von Vorfällen in der EU
Die neuen Vorschriften werden bestimmte Betreiber, die wesentliche Dienste (in Bereichen wie Energie und Verkehr) erbringen, verpflichten, Maßnahmen zur Bewältigung der Risiken für ihre Netze zu ergreifen und Vorfälle an die Behörden zu melden. Die Mitgliedstaaten werden diese wesentlichen Betreiber, die von der Richtlinie erfasst werden sollen, nach eindeutigen, in der Richtlinie festgelegten Kriterien bestimmen. Es werden besondere Vorschriften eingeführt, durch die eine Fragmentierung bei der Bestimmung von Betreibern in den Mitgliedstaaten vermieden werden soll. Diese Vorschriften dürfen jedoch nicht den Vorrechten der Mitgliedstaaten entgegenstehen oder ihre Sicherheitsbedenken außer acht lassen.Es wurde vereinbart, digitale Diensteplattformen anders zu behandeln als wesentliche Dienste. Die Einzelheiten sollen auf technischer Ebene erörtert werden.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, einen Plan für Netz- und Informationssicherheit zu erstellen und die zuständigen Behörden zu benennen. Es soll eine Kooperationsgruppe auf EU-Ebene eingesetzt werden, um Themen der Netz- und Informationssicherheit auf strategischer Ebene anzugehen und operative Tätigkeiten zu leiten. Für diese operative Zusammenarbeit soll ein Netzwerk nationaler Soforteinsatzteams für IT-Sicherheitsvorfälle (Computer Security Incident Response Teams – CSIRT) eingerichtet werden. Dies wird zur Vertrauensbildung zwischen den Mitgliedstaaten beitragen.
Welcher Nutzen könnte sich aufgrund der Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit ergeben?
Der Vorschlag dient dazu, ein sicheres und vertrauenswürdiges digitales Umfeld in der gesamten EU zu schaffen. Bürger und Verbraucher werden mehr Vertrauen in die Technologien, Dienste und Systeme gewinnen, die sie täglich nutzen. Mehr Vertrauen bedeutet, dass es einen Cyberspace gibt, der mehr Menschen offensteht, und eine digitale Wirtschaft, die noch schneller wächst und zur wirtschaftlichen Erholung beiträgt. Regierungen und Unternehmen werden sich stärker als bisher auf digitale Netze und Infrastrukturen verlassen können, um ihre wesentlichen Dienstleistungen im In- und Ausland anzubieten. Sicherere E-Commerce-Plattformen könnten die Online-Kundschaft vergrößern und neue Chancen eröffnen. Anbieter von IKT-Sicherheitsprodukten und ‑dienstleistungen würden ebenfalls profitieren, da die Nachfrage nach ihren Produkten und Dienstleistungen zwangsläufig steigen wird; dies wiederum wird dazu führen, dass innovative Produkte entstehen und dass sich Größenvorteile ergeben. Die EU-Wirtschaft wird profitieren, da die Sektoren, die stark auf Netz- und Informationssicherheit angewiesen sind, stärker dabei unterstützt werden, zuverlässigere Dienste anzubieten.
Wie wird aus dem Vorschlag ein Rechtsakt?
Die Bestimmungen der Richtlinie werden vom Vorsitz – im Namen des Rates – und vom Europäischen Parlament ausgehandelt. Damit der Rechtsakt angenommen werden kann, muss er von beiden Organen gebilligt werden. Die Gespräche werden unter dem kommenden luxemburgischen Vorsitz fortgeführt.
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