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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 20. Juli 2015 12:15

Schlussfolgerungen des Rates zur Zentralafrikanischen Republik

1. Die EU würdigt die Arbeit, die die zentralafrikanische Übergangsregierung in den vergangenen Monaten geleistet hat und mit der entscheidende politische Fortschritte erzielt werden konnten, und insbesondere das Forum von Bangui, das ein wichtiger Schritt auf dem Weg der nationalen Aussöhnung ist. Diese Bemühungen müssen auf inklusive und verantwortliche Weise fortgesetzt werden, damit der Übergang vollendet wird. Die internationale Gemeinschaft ist nach wie vor mobilisiert, um es der Zentralafrikanischen Republik zu ermöglichen, die Krise zu beenden. Der Rat begrüßt in diesem Zusammenhang, dass am 26. Mai in Brüssel die internationale Konferenz auf hoher Ebene mit der Teilnahme der Übergangspräsidentin Catherine Samba Panza stattgefunden hat. Die Konferenz war eine wichtige Gelegenheit, um das Gesamtkonzept der EU für die Zentralafrikanische Republik zu bekräftigen, und hat zur Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen für den Bêkou-Treuhandfonds und die humanitäre Hilfe beigetragen. Die EU begrüßt außerdem das positive politische Engagement der Region - ECCAS und AU - zur Unterstützung der Übergangsregierung.

2. Die EU würdigt die Beteiligung aller internationaler Streitkräfte, die vor Ort sind, um zur Stabilisierung der Zentralafrikanischen Republik beizutragen, der Blauhelme der MINUSCA und der französischen Streitkräfte der Operation Sangaris. Die von der Mission EUMAM RCA eingeleitete Arbeit dürfte dazu beitragen, dass die für den Wiederaufbau des Landes unerlässliche Reform des Sicherheitssektors Fahrt aufnimmt. Diese Arbeit muss in Koordinierung mit den übrigen Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft fortgesetzt werden.

3. Die Vorbereitung der Wahlen ist in den vergangenen Wochen vorangekommen. Die EU begrüßt die Veröffentlichung des überarbeiteten Wahlzeitplans und die ersten Maßnahmen zur Wählerregistrierung. Die EU ermutigt die zentralafrikanischen Behörden, noch intensiver an dieser vorrangigen Frage zu arbeiten, damit zu den festgesetzten Terminen glaubwürdige und transparente Wahlen, die allen offenstehen, einschließlich den Vertriebenen oder Flüchtlingen in den Nachbarländern, abgehalten werden können, und zwar mit besonderer Berücksichtigung der Frauen. Das Forum von Bangui hat eine Dynamik der Einbeziehung aller ausgelöst, die beibehalten werden muss. Die EU leistet für den Wahlprozess erhebliche finanzielle Unterstützung. Da die Finanzmittel noch nicht ausreichen, ruft die EU zu einer rigorosen Kosteneindämmung und zu einer Mobilisierung alle potenziellen Geber auf, damit der Wahlprozess nicht geschwächt wird. Über ihre finanzielle Unterstützung hinaus bekräftigt die EU, dass sie bereit ist, den Wahlprozess weiter zu unterstützen, einschließlich im Bereich der Wahlbeobachtung. 

4. Der Prozess der Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration (DDR) muss im Gefolge des am 10. Mai 2015 unterzeichneten und von einem Großteil der bewaffneten Gruppen geschlossenen Abkommens rasch eine kontrollierte Abrüstungsdynamik entfalten. Die EU kann mit der MINUSCA zusammenarbeiten, die die zentralafrikanische Regierung in diesem Bereich insbesondere mit Maßnahmen zur freiwilligen Entwaffnung unterstützt. In diesem Zusammenhang betont die EU, dass sie bereits jetzt mehrere Projekte im Bereich der Integration der Gemeinschaften und der Aussöhnung unterstützt, die durch den Europäischen Entwicklungsfonds und das Stabilitäts- und Friedensinstrument finanziert werden, ebenso wie die Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen für junge Menschen in der Zentralafrikanischen Republik, die durch den Treuhandfonds Bêkou gefördert werden. Die EU begrüßt das zwischen der Übergangsregierung, den VN und den bewaffneten Gruppen geschlossene Abkommen über die Demobilisierung der den bewaffneten Gruppen angeschlossenen Kinder. Sie fordert die vollständige Umsetzung dieses Abkommens. Es ist wichtig, dass das UNICEF – mit Unterstützung der EU – Hilfe leistet, um die Wiedereingliederung dieser Kinder in die Gesellschaft zu fördern.

5. Im Rahmen des weiteren DDR-Prozesses muss die Reform des Sicherheitssektors, die unter der Federführung der MINUSCA in Zusammenarbeit mit der Operation Sangaris und der GSVP-Mission EUMAM RCA durchgeführt wird, unverzüglich vorangetrieben werden und alle betroffenen Bereiche, einschließlich des gesamten Strafrechtssystems, abdecken. Die EU ist der Auffassung, dass die Rolle der zentralafrikanischen Streitkräfte (FACA), ihre Standorte, ihr Umfang, ihre Zusammensetzung und ihre Bewaffnung – einschließlich der individuellen Eingliederung ehemaliger Kämpfer in die reguläre Armee – nach den Wahlen genau definiert werden müssen, was im Rahmen der unverzüglich in Angriff zu nehmenden Reform des Sicherheitssektors erfolgen muss.

6. Die EU ist nach wie vor besorgt über die schwierige Haushaltslage des zentralafrikanischen Staates. Die EU trägt mir ihrer Budgethilfe erheblich zu seinem Funktionieren bei und wünscht, dass der in Gang gesetzte Wirtschaftsaufschwung anhalten wird, damit die Zentralafrikanische Republik ihren grundlegenden Bedarf decken kann. Für diese wirtschaftliche Erholung, die u.a. dank der beträchtlichen natürlichen Ressourcen, über die Zentralafrikanische Republik verfügt, eintreten könnte, bedarf es neben der Sicherung und der politischen Stabilität auch einer besseren Verwaltung der Staatsfinanzen.

7. Die EU weist – wie bereits im Rahmen des Forums von Bangui – darauf hin, dass es ohne Gerechtigkeit keine Aussöhnung geben kann. Die Annahme und die Inkraftsetzung des Gesetzes über die Errichtung eines Sonderstrafgerichts stellen einen wichtigen Fortschritt bei dem Kampf gegen Straflosigkeit dar. Dieses Gericht muss unverzüglich seine Arbeit aufnehmen und für die umfassende Einbindung der gesamten Zentralafrikanischen Republik in seine Tätigkeit sorgen, weil die Erwartungen der Bevölkerung in diesem Bereich sehr hoch sind. Darüber hinaus muss die Zusammenarbeit zwischen der zentralafrikanischen Regierung und den Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen und dem Internationalen Strafgerichtshof fortgesetzt werden. 

8. Die EU ist mit der Bevölkerung der Zentralafrikanischen Republik solidarisch und beabsichtigt daher, ihre humanitären Anstrengungen innerhalb der Zentralafrikanischen Republik und in deren Nachbarländern, in denen sehr viele zentralafrikanische Bürger Zuflucht gefunden haben, fortzuführen. Die humanitären Bedürfnisse sind nach wie vor enorm. Trotz der verbesserten Sicherheitslage ist der Zugang zu den bedürftigen Bevölkerungsgruppen im Landesinneren weiterhin äußerst problematisch. In dieser Übergangsphase ist es von grundlegender Bedeutung, das Engagement der internationalen Gemeinschaft für die Zentralafrikanischen Republik sicherzustellen, um der humanitären Krise mit einer umfassenden Strategie zugunsten der vertriebenen Bevölkerung, auch in den Nachbarländern und unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Bevölkerung in den Aufnahmeländern, weiterhin begegnen zu können. Gleichzeitig bekräftigt die EU ihr Engagement für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Bevölkerung gegenüber den Auswirkungen der Krise, insbesondere durch den Einsatz des von der EU eingerichteten Treuhandfonds Bêkou, an dem sich mehrere Geldgeber beteiligen. Die EU engagiert sich auch längerfristig, um dem Erfordernis des Kapazitätenaufbaus und der Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Staates im Hinblick auf seine wesentlichen Aufgaben im gesamten Land, angefangen bei den Sozialleistungen, Rechnung zu tragen.

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