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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 3. Mai 2017 14:22

Antidumpingmethode: Rat legt Verhandlungsposition fest

Die EU-Botschafter haben am 3. Mai 2017 die Position des Rates zu einer neuen, länderneutralen Methode zur Bewertung von Marktverzerrungen in Drittländern gebilligt. Sie ersuchten den Vorsitz, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen.

Wichtigstes Ziel ist die Erkennung und Behebung von Marktverzerrungen infolge staatlicher Interventionen in anderen Ländern. Die neue Methode zur Dumpingberechnung beruht auf den Vorschriften, die mit dem Antidumpingübereinkommen der WTO festgelegt wurden.

Wir haben uns heute für eine neue, diskriminierungsfreie Antidumpingmethode ausgesprochen, die mit dazu beitragen kann, dass eingeführte Produkte unabhängig von ihrer Herkunft in der EU zu einem fairen und gerechten Preis verkauft werden. Dies wird die europäischen Handelsschutzinstrumente stärken sowie zum Schutz von Arbeitsplätzen und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen."

Christian Cardona, maltesischer Minister für Wirtschaft, Investitionen und Kleinunternehmen

Die heute festgelegte Position des Rates stützt sich in hohem Maße auf die wichtigsten Grundsätze, die die Kommission in ihrem Vorschlag vom November 2016 dargelegt hat. Sie enthält eine nicht erschöpfende Liste von Anhaltspunkten zur Ermittlung erheblicher Marktverzerrungen, beispielsweise

  • staatliche Maßnahmen und Beeinflussung,
  • Präsenz zahlreicher staatseigener Unternehmen,
  • Diskriminierung zugunsten von inländischen Unternehmen,
  • mangelnde Unabhängigkeit des Finanzsektors,
  • unzureichende Durchsetzung des Konkurs-, Gesellschafts- oder Eigentumsrechts.

Wenn eine erhebliche Verzerrung in einem Ausfuhrland festgestellt wird, kann die Kommission künftig Korrekturen vornehmen. Sie wird einen Preis für das Produkt festlegen, indem sie sich entweder auf die Herstellungskosten und die Verkaufspreise in einem Land mit einem ähnlichen wirtschaftlichen Entwicklungsstand oder auf angemessene, unverzerrte internationale Kosten und Preise bezieht.

Die Kommission wird außerdem spezielle Berichte über Länder oder Sektoren erstellen, in denen Verzerrungen verzeichnet werden. Es obliegt auch weiterhin den EU-Unternehmen, Beschwerden einzureichen, aber sie können die Berichte der Kommission zur Stützung ihrer Darlegungen heranziehen.

Die EU arbeitet derzeit an der ersten grundlegenden Überprüfung ihrer handelspolitischen Schutzinstrumente seit 1995.
Handelspolitische Schutzinstrumente der EU (Infografik)

Handelspolitische Schutzinstrumente der EU (Infografik)

Chronologie und nächste Schritte

Parallel zur neuen Antidumpingmethode laufen separat geführte Verhandlungen über eine 2013 vorgeschlagene breiter gefasste Überprüfung der Handelsschutzinstrumente der EU. Nachdem der Europäische Rat im Oktober 2016 ein effizientes und energisches Vorgehen gegen unlautere Handelspraktiken gefordert hatte, hat der Rat beiden Dossiers Priorität eingeräumt und seine Position festgelegt, damit die Verhandlungen zu einem raschen Abschluss gebracht werden können.

Da der Vorschlag dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unterliegt, müssen sich der Rat und das Europäische Parlament auf einen endgültigen Text verständigen. Auf der Grundlage der heutigen Einigung kann der Rat die Trilog-Gespräche mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, sobald dieses seine eigene Verhandlungsposition festgelegt hat.

 

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Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024