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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 2. Juni 2020 20:08

Steuerwesen: Rat billigt Schlussfolgerungen zur künftigen Verwaltungszusammenarbeit und zur Tabaksteuer

Der Rat hat heute Schlussfolgerungen mit politischen Leitlinien und Prioritäten für weitere Reformen in zwei zentralen Bereichen der EU-Steuerpolitik gebilligt:

Der Rat ersucht die Kommission, zu beiden Bereichen Legislativvorschläge vorzulegen, um den in den Schlussfolgerungen dargelegten Fragen und Anliegen Rechnung zu tragen.

Künftige Entwicklung der Verwaltungszusammenarbeit in der EU

Die Verwaltungszusammenarbeit erleichtert den nationalen Steuerbehörden die Steuererhebung und die Sicherung von Steuereinnahmen. Eine enge Zusammenarbeit der betreffenden Stellen ist auch für die Aufdeckung und Eindämmung von Steuerbetrug entscheidend.

Die erste Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung wurde 2011 angenommen. Seither wurde der Anwendungsbereich der Richtlinie fünfmal erweitert und erstreckt sich nun auf

  • den Austausch von Informationen über Finanzkonten zwischen den nationalen Behörden,
  • grenzüberschreitende Steuervorbescheide und Vorabvereinbarungen über die Verrechnungspreisgestaltung,
  • länderspezifische Berichte, die bestimmte Finanzinformationen über die größten multinationalen Unternehmen liefern,
  • den Zugang zu Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer sowie
  • Informationen über potenziell aggressive grenzüberschreitende Steuerplanungsmodelle.

In den Schlussfolgerungen wird betont, dass die Bemühungen um eine Verbesserung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Notwendigkeit der Erholung von der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Krise von besonderer Bedeutung sind.

Tabaksteuer

Verbrauchsteuern sind indirekte Steuern auf den Verkauf oder die Nutzung bestimmter Erzeugnisse, etwa Alkohol, Tabak und Energie.

Seit 2011 enthält das EU-Recht gemeinsame Vorschriften für die Besteuerung von Tabakwaren, in denen unter anderem die Produktkategorien und die anwendbaren Mindestsätze und Strukturen festgelegt sind. Außerdem unterliegen Tabakwaren den gemeinsamen EU-Vorschriften für verbrauchsteuerpflichtige Waren.

In den Schlussfolgerungen wird insbesondere hervorgehoben, dass die geltenden Vorschriften weniger wirksam geworden sind, da sie entweder nicht mehr ausreichen oder nicht weit genug gefasst sind, um aktuellen und künftigen Herausforderungen in Bezug auf bestimmte Produkte, wie Flüssigkeiten für E-Zigaretten, erhitzte Tabakerzeugnisse und andere Arten von Erzeugnissen der nächsten Generation, die auf den Markt gelangen, gerecht zu werden.

Ansprechpartner für Journalisten

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Letzte Überprüfung: 15. Januar 2024