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  • Rat der Europäischen Union
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  • 18. Juli 2025 13:52

Hybride Bedrohungen – Russland: Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur Verurteilung der anhaltenden hybriden Kampagnen Russlands gegen die EU, ihre Mitgliedstaaten und ihre Partner

Die Europäische Union verurteilt nach wie vor unerschütterlich und unmissverständlich die anhaltenden böswilligen Aktivitäten Russlands. Diese sind Teil umfassender, koordinierter und langjähriger hybrider Kampagnen, die darauf abzielen, die Sicherheit, Resilienz und demokratischen Grundlagen der EU, ihrer Mitgliedstaaten und ihrer Partner zu bedrohen und zu untergraben.

In den vergangenen Jahren haben wir ein vorsätzliches und systematisches Muster böswilliger Handlungen beobachtet, die Russland zugeschrieben werden, einschließlich seines militärischen Nachrichtendienstes, der Hauptdirektion des Generalstabs der Streitkräfte der Russischen Föderation (GRU). Russland führt seit Jahren hybride Kampagnen gegen die EU und ihre Mitgliedstaaten, wobei die böswilligen Aktivitäten seit Beginn des Angriffskriegs gegen die Ukraine weiter zugenommen haben und höchstwahrscheinlich in absehbarer Zukunft anhalten werden. Im vergangenen Jahr hat die EU Cyberangriffe gegen demokratische Institutionen in Deutschland und Tschechien der von Russland kontrollierten Gruppe APT28 zugeschrieben. Im Jahr 2025 hat Frankreich Cyberangriffe auf Wahlprozesse, Medien und andere öffentliche und private kritische Einrichtungen der GRU zugeschrieben. Dies zeigt deutlich die Kontinuität der böswilligen Absichten und stellt eine eklatante Missachtung des Völkerrechts und des Rahmens der Vereinten Nationen für verantwortungsvolles Verhalten der Staaten im Cyberraum dar.

Russlands destabilisierende hybride Kampagnen beschränken sich jedoch nicht nur auf den Cyberbereich, sondern umfassen auch Sabotageakte, Beschädigung kritischer Infrastruktur, physische Angriffe, Informationsmanipulation und Einflussnahme sowie andere verdeckte Maßnahmen oder Zwangsmaßnahmen. Vor kurzem hat Rumänien Russland einen ausgeklügelten hybriden Angriff zugeschrieben, der sich erheblich auf seinen Wahlprozess ausgewirkt hat. Deutschland hat kürzlich auch die Informationsmanipulation der Medienplattform „RED“ Russland zugeschrieben. Zuvor wurden EU-Sanktionen gegen dieselbe Einrichtung verhängt. Diese Handlungen Russlands zeigen vorsätzliches und inakzeptables Verhalten.

Die EU bekundet heute uneingeschränkte Solidarität mit dem Vereinigten Königreich, das als Reaktion auf die von der GRU geleiteten Operationen neue restriktive Maßnahmen angekündigt hat, und verurteilt weiterhin die deutliche Bedrohung, die Russland für die Sicherheit des Vereinigten Königreichs und seiner Partner, einschließlich der EU, darstellt. Die EU hat bereits restriktive Maßnahmen gegen drei GRU-Einheiten (29155, 26165 und 74455) und mehrere Personen, die mit der GRU in Verbindung stehen, erlassen. Die EU bekräftigt, dass ein solches böswilliges Verhalten unsere entschlossene und anhaltende Unterstützung für die Ukraine nicht untergraben wird. Die EU ist nach wie vor entschlossen, die hybriden Aktivitäten Russlands, die sich gegen die EU und ihre Mitgliedstaaten richten, aufzudecken und zu bekämpfen und gemeinsam mit internationalen Partnern ihre unmittelbare Nachbarschaft, insbesondere die Ukraine und die Republik Moldau, zu unterstützen.

Im Einklang mit dieser entschlossenen und konsequenten Haltung wird die EU weiterhin entschlossen handeln, indem sie einen strategischen Ansatz gegen die hybriden Bedrohungen Russlands verfolgt. Dies gewährleistet eine proaktive, kohärente und nachhaltige Reaktion, auch durch asymmetrische und verhältnismäßige Maßnahmen im Einklang mit dem Völkerrecht. Wir werden unsere Resilienz weiter stärken, die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, insbesondere mit der NATO, unter uneingeschränkter Achtung der vereinbarten Grundsätze vertiefen und alle verfügbaren Mittel in vollem Umfang nutzen, um die hybriden Aktivitäten Russlands zu verhindern, davon abzuschrecken und wirksam darauf zu reagieren.

Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Island, die Republik Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Ukraine schließen sich dieser Erklärung an.

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Letzte Überprüfung: 27. Oktober 2025