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Rat „Auswärtige Angelegenheiten“, 29. Januar 2026

Wichtigste Ergebnisse

Russlands Aggression gegen die Ukraine

Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ hat über die Aggression Russlands gegen die Ukraine beraten. Zu Beginn der Beratungen wurde der ukrainische Außenminister Andrij Sybiha per Videokonferenz zugeschalten, der einen Überblick über die Lage vor Ort, die dringendsten Prioritäten der Ukraine und die jüngsten diplomatischen Entwicklungen gab.

Im Mittelpunkt der anschließenden Beratungen der EU-27 standen zunächst die massiven Angriffe Russlands auf die Energieinfrastruktur der Ukraine und die Notwendigkeit, den Energiesektor der Ukraine zu unterstützen.

<p>Kaja Kallas, Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik und Präsidentin des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“</p>

Es war ein Kriegsverbrechen, zivile Infrastruktur wie Energieinfrastruktur, Krankenhäuser, Schulen und Wohnhäuser anzugreifen. Russland gelingt es nicht, auf dem Schlachtfeld zu gewinnen, und versucht daher, den Winter als Waffe einzusetzen. Jetzt steht Energie an vorderster Front. Die EU reagiert mit dem größten Winterhilfepaket aller Zeiten.

<p>Kaja Kallas, Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik und Präsidentin des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“</p>

Kaja Kallas, Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik und Präsidentin des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“

Anschließend erörterte der Rat, wie der Druck auf Russland erhöht werden kann, und befasste sich mit dem Beschluss, Russland in die Liste der Länder mit Geldwäscherisiko aufzunehmen, sowie mit den laufenden Arbeiten an dem Darlehen in Höhe von 90 Mrd. € und dem 20. Sanktionspaket.

Die Ministerinnen und Minister befassten sich mit den laufenden Arbeiten zur Fertigstellung der EU-Beiträge zu den Sicherheitsgarantien für die Ukraine und zur Ausweitung der militärischen Ausbildung auf ukrainisches Hoheitsgebiet sowie zur Unterstützung der ukrainischen Verteidigungsindustrie.

Die Hohe Vertreterin betonte, dass Rechenschaftspflicht nach wie vor von entscheidender Bedeutung ist, weshalb die EU letzte Woche die ersten 10 Mio. € bereitgestellt hat, um zur Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine beizutragen.

Schließlich hat der Rat angesichts der anhaltenden hybriden Aktivitäten Russlands, einschließlich ausländischer Informationsmanipulation und Einmischung gegen die EU und ihre Mitgliedstaaten und Partner, restriktive Maßnahmen gegen sechs Personen erlassen.

Lage im Nahen Osten

Angesicht der jüngsten Welle der gewaltsamen Unterdrückung abweichender Meinungen und der willkürlichen Inhaftierung von Demonstranten durch das iranische Regime hat der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ einen Gedankenaustausch über die Lage im Nahen Osten, beginnend mit der Lage im Iran, geführt.

Der Rat hat restriktive Maßnahmen gegen 15 Personen und sechs Organisationen erlassen, die an der Anwendung von Gewalt, willkürlichen Inhaftierungen und Einschüchterungstaktiken gegen iranische Zivilisten beteiligt sind. Darüber hinaus hat der Rat restriktive Maßnahmen angesichts der Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran auf Drohnen und Flugkörper ausgeweitet.

In Iran geht das schreckliche Vorgehen gegen Demonstranten mit hohen menschlichen Kosten einher. Die EU hat bereits weitreichende Sanktionen verhängt. Die Ministerinnen und Minister sind heute übereingekommen, das Korps der Iranischen Revolutionsgarde als terroristische Vereinigung einzustufen. Das bringt sie auf dieselbe Ebene wie die Organisation „Islamischer Staat“, Hamas, Hisbollah und Al-Qaida. [...] Auf Unterdrückung muss reagiert werden.

Kaja Kallas, Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik und Präsidentin des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“

In Bezug auf Syrien führten die EU-Außenministerinnen und -minister einen Gedankenaustausch über die jüngsten Entwicklungen im Land, einschließlich des jüngsten Gewaltausbruchs im Nordosten. Die Ministerinnen und Minister prüften die auf EU-Ebene geleistete Arbeit im Bereich der diplomatischen Präsenz und humanitären Hilfe, befassten sich aber auch mit den Bedrohungen für die Stabilität des Landes. Sie betonten, dass im Allgemeinen ein inklusiver politischer Übergang und eine nationale Aussöhnung von entscheidender Bedeutung sind, um zu verhindern, dass Syrien in Instabilität zurückfällt.

Darüber hinaus erörterten die Ministerinnen und Minister den Beitrag der EU zur Umsetzung des Umfassenden Plans zur Beendigung des Gaza-Konflikts im Anschluss an die Ankündigung der USA vom 14. Januar, die zweite Phase des Plans einzuleiten, wobei der Schwerpunkt auf Sicherheit, Verwaltung und Wiederaufbau lag.

In diesem Zusammenhang konzentrierten sich die Ministerinnen und Minister auf die Frage eines verstärkten Engagements im Rahmen der GSVP, unter anderem durch angepasste Mandate für die zivilen EU-Missionen EU BAM Rafah und EUPOL COPPS zur Ausbildung der palästinensischen Zivilpolizei.

Letztendlich muss die Sicherheit des Gazastreifens in den Händen der palästinensischen Bevölkerung liegen.

Kaja Kallas, Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik und Präsidentin des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“

Was die Verwaltung betrifft, so führten die EU-Außenministerinnen und -minister im Anschluss an die informelle Tagung der Mitglieder des Europäischen Rates vom 22. Januar 2026 einen Gedankenaustausch über die mögliche Rolle der EU im „Friedensrat“. Die Ministerinnen und Minister bekundeten ihre Bereitschaft, gemeinsam mit den USA an der Umsetzung des Umfassenden Friedensplans für Gaza zu arbeiten, mit einem Friedensrat als übergangsweise amtierender Verwaltung im Einklang mit der Resolution 2803 des VN-Sicherheitsrates.

Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ erörterte ferner die humanitäre Lage und den Zugang zum Gazastreifen, einschließlich der Frage der Registrierungen von NRO, der sich verschlechternden Lage im Westjordanland mit zunehmender Siedlungstätigkeit und Gewalt sowie der Unterstützung der EU für die Palästinensische Behörde und ihr Reformprogramm.

Region der Großen Seen

Angesichts der jüngsten Eskalation der Gewalt im Osten der Demokratischen Republik Kongo führte der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ einen Gedankenaustausch über die Lage in der Region der Großen Seen.

Im Anschluss an die Beratungen auf der Tagung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom Dezember erörterten die EU-Ministerinnen und -Minister, wie die EU die Friedensbemühungen auf der Grundlage der Washingtoner Vereinbarungen und der Erklärung von Doha sowie die Vermittlungsbemühungen der Afrikanischen Union unterstützen kann. Die EU-Außenministerinnen und -minister befassten sich ferner mit der Frage, wie gegen die weitere Verschlechterung der humanitären Lage vorgegangen werden kann und wie die EU ihr diplomatisches Engagement vor Ort intensivieren und die Bemühungen zur regionalen Stabilisierung unterstützen kann.

Sonstige Erörterungen und Beschlüsse

Der Rat führte angesichts der aktuellen politischen Entwicklungen eine informelle Aussprache im restriktiven Format über den Ausblick für 2026 in Bezug auf die Außenpolitik.

Während eines Arbeitsessens führten die EU-Außenministerinnen und -minister einen informellen Gedankenaustausch mit dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Volker Türk, und erörterten die Menschenrechte in Konflikt- und Krisensituationen, wobei der Schwerpunkt auf der Ukraine, dem Nahen Osten und der Region der Großen Seen lag.

Ferner billigte der Rat Schlussfolgerungen zu den Prioritäten der Europäischen Union in den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen im Jahr 2026.

Der Rat hat weitere Sanktionen gegen sieben Personen angenommen, die für Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in Sudan verantwortlich sind.

Der Rat hat die zweite bilaterale Unterstützungsmaßnahme zugunsten Armeniens im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität in Höhe von 20 Mio. € angenommen.

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Akkreditierung und Presseveranstaltungen

Allgemeine Informationen zur Akkreditierung finden Sie auf dieser Seite.

Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.

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Letzte Überprüfung: 2. Februar 2026