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Der Rat hat Einvernehmen über eine partielle allgemeine Ausrichtung für das Europäische Klimagesetz erzielt. Damit soll das Ziel einer klimaneutralen EU bis 2050, das vom Europäischen Rat im Dezember 2019 gebilligt wurde, rechtlich verankert werden.
Die EU ist fest entschlossen, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Während der Europäische Rat angekündigt hat, auf seiner Dezember-Tagung auf das Emissionsreduktionsziel für 2030 zurückzukommen, um ein neues Ziel zu vereinbaren, freue ich mich, mitteilen zu können, dass wir heute zu einer Einigung zwischen den Mitgliedstaaten über große Teile des Vorschlags für ein Europäisches Klimagesetz gelangt sind. Es ist wichtig, dass wir bei diesem zentralen Gesetz möglichst große Fortschritte erzielen. Vergangene Woche hat der Europäische Rat den Rat ersucht, die Beratungen über diese Agenda voranzubringen, und heute konnten wir nach einer intensiven Aussprache einen wichtigen Meilenstein beim Vorschlag für ein Europäisches Klimagesetz erreichen.
Svenja Schulze, deutsche Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
A climate neutral EU... what does it mean?
The Council agreed that the Union-wide 2050 climate-neutrality objective should be pursued by all member states collectively. It stressed the importance of promoting both fairness and solidarity among member states and cost-effectiveness in achieving the climate neutrality objective.
Die für Umwelt und Klima zuständigen Ministerinnen und Minister der EU verabschiedeten Schlussfolgerungen zur biologischen Vielfalt, in denen sie die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, die die biologische Vielfalt auf den Weg der Erholung bringen sollen, billigten. Die Mitgliedstaaten sind zutiefst besorgt über den weltweiten Verlust an biologischer Vielfalt und sind sich bewusst, dass die Bemühungen intensiviert werden müssen, die direkten und indirekten Ursachen des Verlusts an biologischer Vielfalt, wie Raubbau an den natürlichen Ressourcen, Klimawandel, Umweltverschmutzung, invasive gebietsfremde Arten und die Art der Land- und Meeresnutzung, anzugehen. Die Mitgliedstaaten bekräftigten die Aufforderung, die Biodiversitätsziele vollständig in andere Sektoren wie Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft einzubeziehen und die EU-Maßnahmen in diesen Bereichen kohärent umzusetzen.
Die COVID‑19-Pandemie hat uns einmal mehr gezeigt, welch grundlegende Bedeutung die Ökosysteme und die biologische Vielfalt für unsere Gesundheit und unsere wirtschaftliche und soziale Stabilität haben. Die biologische Vielfalt ist unsere Lebensversicherung: Sie sorgt für saubere Luft und sauberes Wasser sowie für Nahrungsmittel, Baumaterial und Bekleidung. Sie schafft Arbeitsplätze und Existenzgrundlagen. Die Zerstörung der Natur bringt auch die Gefahr des Ausbruchs von Krankheiten und Pandemien mit sich. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt und des globalen Naturschutzes ist von wesentlicher Bedeutung, um neuen Infektionskrankheiten vorzubeugen. Als Ratspräsidentin freue ich mich darüber, dass wir heute einstimmig eine Einigung über die Intensivierung unserer Bemühungen zur Bekämpfung des Verlusts an biologischer Vielfalt erzielt haben.
Svenja Schulze, deutsche Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Die heute angenommenen Schlussfolgerungen dienen als politische Leitlinien für die Umsetzung der Strategie und bekräftigen die Entschlossenheit der EU, bei der Bewältigung der globalen Biodiversitätskrise und der Entwicklung eines ehrgeizigen neuen globalen Biodiversitätsrahmens der Vereinten Nationen auf der Konferenz der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt im Jahr 2021 mit gutem Beispiel voranzugehen.
Die polnische Delegation stellte ihren Vorschlag für Verbesserungen des EU-Emissionshandelssystems, um den Übergang zur Klimaneutralität in der EU voranzutreiben, vor. Die niederländische Delegation unterrichtete die Ministerinnen und Minister über den für den 25. Januar 2021 anberaumten Gipfel zur Anpassung an den Klimawandel.
Die litauische Delegation unterrichtete die Ministerinnen und Minister über die achte Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo MOP‑8), die vom 8. bis 11. Dezember 2020 stattfinden soll. Die niederländische Delegation unterrichtete die Ministerinnen und Minister über das für den 15. April 2021 anberaumte Weltforum zur Kreislaufwirtschaft.
Schließlich stellte die Europäische Kommission den Ministerinnen und Ministern Folgendes vor: ihre Mitteilung über die EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit, ihre Mitteilung über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, ihren jüngsten Legislativvorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Aarhus-Verordnung sowie für einen Beschluss über das 8. Umweltaktionsprogramm.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.