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  • Rat (Umwelt)

Rat „Umwelt“, 17. Dezember 2020

Wichtigste Ergebnisse

Europäisches Klimagesetz

Der Rat hat eine Einigung über eine allgemeine Ausrichtung zum europäischen Klimagesetz erzielt. Dies beinhaltet auch ein neues Ziel der EU für die Verringerung der Treibhausgasemissionen, nämlich um mindestens 55 % bis 2030 im Vergleich zu 1990, entsprechend den Leitlinien des Europäischen Rates vom 10./11. Dezember. Hauptziel des europäischen Klimagesetzes ist es, das Ziel einer klimaneutralen EU bis 2050 gesetzlich zu verankern.

Svenja Schulze, deutsche Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Heute haben wir einen wichtigen Meilenstein beim Vorschlag für ein europäisches Klimagesetz erreicht. Die EU ist fest entschlossen, bis 2050 klimaneutral zu werden, und wir senden ein starkes Signal an die Welt mit unserem erhöhten Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken.
Svenja Schulze, deutsche Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Svenja Schulze, deutsche Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Die heute erzielte allgemeine Ausrichtung vervollständigt die vom Rat im Oktober vereinbarte partielle Verhandlungsposition und gibt dem Ratsvorsitz ein Mandat für weitere Gespräche mit dem Europäischen Parlament über den Kommissionsvorschlag.

Vorlage des NDC der EU und ihrer Mitgliedstaaten

Der Rat hat heute die Vorlage des national festgelegten Beitrags (NDC) der EU und ihrer Mitgliedstaaten angenommen. Die Vorlage beinhaltet entsprechend den Leitlinien des Europäischen Rates vom 10./11. Dezember 2020 ein aktualisiertes und erweitertes Ziel einer Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990. Die Vorlage wird nun an das UNFCCC-Sekretariat übermittelt.

In der Infografik wird erläutert, wie die EU das Pariser Klimaschutzübereinkommen umsetzt.
Übereinkommen von Paris: der Weg der EU zur Klimaneutralität (Infografik)

Übereinkommen von Paris: der Weg der EU zur Klimaneutralität (Infografik)

Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten

Der Rat hat eine Einigung über eine allgemeine Ausrichtung zu einem Vorschlag zur Änderung der Århus-Verordnung erzielt. In der Århus-Verordnung ist festgelegt, wie die EU und ihre Mitgliedstaaten das internationale Übereinkommen von Århus umsetzen, das den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten gewährleisten soll.

Unsere Umweltpolitik und die Art und Weise, wie sie umgesetzt wird, wirkt sich auf den Alltag der Bürgerinnen und Bürgern aus. Ich freue mich, dass die heute erzielte Einigung über die Århus-Verordnung zur Verbesserung der Umweltdemokratie beitragen wird. Durch sie wird der Anwendungsbereich der Rechtsakte, für die ein Antrag auf Überprüfung gestellt werden kann, ausgeweitet und die Fristen für solche Anträge verlängert. Wir brauchen ein gut funktionierendes System für die Bürgerinnen und Bürger, in dem die Besonderheiten sowohl der Rechtsordnung als auch des Rechtssystems der EU berücksichtigt werden. Svenja Schulze, deutsche Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Der Rat stimmte weitgehend zu, den Anwendungsbereich der Verordnung auf Verwaltungsakte mit allgemeiner Geltung auszuweiten. Mit dem Standpunkt des Rates werden auch die Fristen für den Antrag auf Überprüfung durch die Öffentlichkeit und für die Beantwortung durch die Organe und Einrichtungen der EU verlängert, um den Prozess für Beschwerdeführer zu erleichtern und eine bessere Qualität der Antworten zu gewährleisten.

Kreislauffähige und grüne Gestaltung des Aufbaus nach der COVID‑19-Krise

Der Rat hat Schlussfolgerungen zur kreislauffähigen und grünen Gestaltung des Aufbaus nach der COVID‑19-Krise als Reaktion auf den neuen Aktionsplan der Europäischen Kommission für die Kreislaufwirtschaft gebilligt. Mit den Schlussfolgerungen sollen umfassende politische Leitlinien zu einem breiten Spektrum von Maßnahmen, die im Aktionsplan vorgesehen sind, vorgegeben werden. Angestrebt wird ein Gleichgewicht zwischen einem ehrgeizigen Konzept und der erforderlichen Berücksichtigung einer Reihe von Fragen bei der Umsetzung der Maßnahmen, einschließlich der unterschiedlichen Ausgangspunkte in den Mitgliedstaaten.

Ich bin sehr erfreut, dass wir heute einen weiteren Schritt hin zur Kreislaufwirtschaft unternommen haben. Mit diesen Schlussfolgerungen geben wir der Kommission die Richtung für künftige Vorschläge vor, wie z. B. über das Recht auf Reparatur. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Verringerung der Menge an entsorgten IKT-Produkten bis 2025, das auch in den heute angenommenen Schlussfolgerungen zum digitalen Wandel behandelt wird. Svenja Schulze, deutsche Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Digitalisierung zum Wohle der Umwelt

Der Rat hat Schlussfolgerungen gebilligt, mit denen auf die doppelte gesellschaftliche Herausforderung durch den digitalen Wandel und den ökologischen Wandel reagiert wird und Möglichkeiten geprüft werden, wie dazu beigetragen werden kann, die notwendige Brücke zwischen digitalem und ökologischem Wandel zu schlagen.

Die Schlussfolgerungen dienen als politische Richtschnur für die Kommission im Hinblick auf die Vorlage geeigneter Initiativen mit dem Ziel, die Chancen, die die Digitalisierung für den Umwelt- und Klimaschutz bietet, zu nutzen und die negativen Auswirkungen der Digitalisierung auf die Umwelt zu begrenzen.

EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit

Die Umweltministerinnen und ‑minister führten einen Gedankenaustausch über die von der Kommission neu vorgelegte Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit – Für eine schadstofffreie Umwelt. Die Kommission hat die Strategie, die eines der wichtigsten Elemente des europäischen Grünen Deals bildet, am 14. Oktober 2020 angenommen.

Die Mitgliedstaaten unterstützten die Strategie weitgehend und hielten das allgemeine Ambitionsniveau der Strategie für angemessen. Die Delegationen bekundeten ihr Interesse an der weiteren Arbeit an künftigen Vorschlägen, die Teil der Strategie sind, und an einer weiteren engen Einbindung in ihre Umsetzung.

Sonstiges

Unter Sonstiges stellte die Kommission ihren neuen Vorschlag über Batterien und Altbatterien vor. Sie unterrichtete die Ministerinnen und Minister über einen Aufruf zu dringendem Handeln bezüglich der Ratifizierung multilateraler Umweltübereinkommen. Portugal informierte die Delegationen über die Europäische Konferenz „Klimawandel und die europäische Wasserdimension – Stärkung der Resilienz“ (4./5. November 2020). Spanien informierte die Ministerinnen und Minister über den Bericht über die Jahrestagung der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) (27.-30. Oktober 2020). Frankreich informierte die Delegationen über die Beseitigung von Entwaldung. Schließlich stellte der künftige portugiesische Vorsitz sein Arbeitsprogramm für das erste Halbjahr 2021 vor.

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