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Rat „Auswärtige Angelegenheiten“, 16. Dezember 2024
Wichtigste Ergebnisse
Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine
Der Rat erörterte Russlands Aggression gegen die Ukraine, nachdem der ukrainische Außenminister Andrij Sybiha seine EU-Amtskolleginnen und ‑kollegen per Videokonferenz über die jüngsten Entwicklungen vor Ort und den dringendsten Bedarf der Ukraine unterrichtet hatte.
Anschließend nahm der Rat das 15. Paket von gegen Einzelpersonen gerichteten und von wirtschaftlichen restriktiven Maßnahmen an, die als Reaktion auf die russische Aggression gegen die Ukraine ergriffen wurden.
Heute haben wir das 15. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Diese Sanktionen richten sich gegen die Schattenflotte und nordkoreanische Beamte, und zum ersten Mal auch gegen chinesische Unternehmen, die Drohnen für Moskau herstellen.
Damit senden wir eine klare Botschaft: Wer einen Krieg in Europa entfacht, muss einen Preis dafür zahlen.
Gleichzeitig benötigt die Ukraine unsere Unterstützung auf dem Schlachtfeld. Je stärker sie auf dem Schlachtfeld sind, desto stärker sind sie auch am Verhandlungstisch. Es geht nicht nur um das Durchhalten, sondern darum, das Schicksal zu ihren Gunsten zu wenden – denn solange Putin nicht gestoppt wird, wird er nicht aufhören.
Kaja Kallas, Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik und Präsidentin des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“
Anschließend erörterte der Rat die militärische Unterstützung der EU für die Ukraine. Die Hohe Vertreterin betonte, dass diese verstärkt werden müsse, insbesondere in Bezug auf Munition, Luftabwehr und eine allgemeinere Unterstützung der ukrainischen Verteidigungsindustrie. Sie erinnerte die EU-Ministerinnen und -Minister auch an die Notwendigkeit, die Ukraine winterfest zu machen.
Schließlich nahm der Rat erste Listeneinträge im Rahmen der Sanktionsregelungen in Bezug auf die destabilisierenden Aktivitäten Russlands an.
Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ führte einen Gedankenaustausch über die jüngsten Entwicklungen in Georgien und ihre Auswirkungen auf das georgische Volk und den Weg Georgiens nach Europa, nachdem die Regierung am 28. November ihre Absicht angekündigt hatte, den EU-Beitrittsprozess des Landes bis 2028 auszusetzen, daraufhin Massenproteste stattgefunden und Gewalttaten gegen Demonstranten, die Medien und die politische Opposition zugenommen hatten.
Die Lage in Georgien entwickelt sich für das georgische Volk in keine positive Richtung. Demokratien unterdrücken weder die Stimmen der Opposition noch beschneiden sie die Medienfreiheit.
Kaja Kallas, Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik und Präsidentin des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“
Die Hohe Vertreterin betonte, dass die EU die politischen Kontakte reduziert und die Mittel für die georgische Regierung gekürzt hat, und kündigte an, dass eine Einigung darüber erzielt wurde, dass die Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen aufgehoben werden muss. Die Kommission wird noch dieses Jahr einen Vorschlag zu diesem Thema vorlegen.
Der Rat kam überein, dass die EU weiterhin dem georgischen Volk zur Seite stehen wird, unter anderem durch die Umschichtung von Mitteln, und zwar nicht länger für die Regierung, sondern zugunsten der Zivilgesellschaft und unabhängiger Medien.
Lage im Nahen Osten, einschließlich Syrien
Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ hat einen Gedankenaustausch über die jüngsten Entwicklungen in Syrien geführt.
Die Hohe Vertreterin unterrichtete die EU-Ministerinnen und -Minister über ihre Teilnahme an einem vom Königreich Jordanien ausgerichteten internationalen Treffen, bei dem sie mit den Außenministern der arabischen Länder sowie der Türkei und den Vereinigten Staaten zusammentraf, um die Grundprinzipien der Zusammenarbeit mit der neuen Führung Syriens zu erörtern. Die Hohe Vertreterin teilte ferner mit, dass der Leiter der – derzeit in Libanon untergebrachten – EU-Delegation für Syrien nach Damaskus gereist ist, um Kontakte zur neuen Regierung des Landes zu knüpfen und die Botschaften der EU zu vermitteln.
Bei den Beratungen des Rates wurde hervorgehoben, dass die EU sich über die Grundsätze der territorialen Unversehrtheit, Unabhängigkeit und Souveränität Syriens sowie über Rechenschaftspflicht, Inklusivität und Achtung der Rechte von Minderheiten und der Rechte der Frau einig ist. Die Ministerinnen und Minister bestätigten, dass der Übergangsprozess unter syrischer Führung und unter syrischer Eigenverantwortung erfolgen und das syrische Volk in seiner ganzen Vielfalt widerspiegeln muss.
Extremismus, Russland und der Iran sollten keinen Platz in der Zukunft Syriens haben.
Kaja Kallas, Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik und Präsidentin des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“
Die Hohe Vertreterin betonte, dass die Europäische Union nach wie vor der größte Geber humanitärer Hilfe für die syrische Bevölkerung ist, wie die von der EU unmittelbar nach dem Sturz des Regimes eingerichtete Luftbrücke zeigt, über die 100 Tonnen humanitäre Hilfsgüter zur Unterstützung von Gesundheit, Bildung und Unterkünften bereitgestellt wurden.
Die EU wird 2025 die neunte Brüsseler Syrien-Konferenz veranstalten, um das syrische Volk während des Übergangs zu unterstützen.
Anschließend erörterte der Rat die allgemeinen Entwicklungen im Nahen Osten und im Gazastreifen.
Die Ministerinnen und Minister bekräftigten ihre Forderung nach einem Waffenstillstand, der Freilassung der Geiseln und der Bereitstellung ausreichender humanitärer Hilfe, die ungehindert zu den Menschen gelangen muss. Sie bekräftigten auch ihre Unterstützung für eine Zweistaatenlösung.
Die Hohe Vertreterin kündigte ihren Vorschlag an, so bald wie möglich einen Assoziationsrat mit Israel abzuhalten, auf den ein erster Dialog auf hoher Ebene mit der Palästinensischen Behörde folgen wird.
Laufende Angelegenheiten
Unter dem Punkt „Laufende Angelegenheiten“ führte der Rat im Vorfeld der für den 26. Januar 2025 anberaumten sogenannten Präsidentschaftswahl einen Gedankenaustausch über Belarus.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.