"Wir verwenden Cookies, um Ihr Nutzererlebnis zu verbessern. Notwendige Cookies sind für die wesentlichen Funktionen der Website des Rates erforderlich. Optionale Cookies helfen uns, anonyme und aggregierte Statistiken zu erheben, um besser Ihren Bedürfnissen zu entsprechen.
Mit Ihrer Erlaubnis werden wir Cookies verwenden, um aggregierte anonyme Daten über die Navigation und das Verhalten der Besucher auf unserer Website zu erfassen. Wir werden diese Daten für ein verbessertes Besuchserlebnis unserer Website nutzen.
Der Rat hat mit den Vorbereitungen für die Tagung des Europäischen Rates am 26./27. Juni begonnen, seine allgemeine Ausrichtung zur Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichssystems der EU (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) angenommen und über den Antrag Spaniens auf Aufnahme von Katalanisch, Baskisch und Galicisch in die Verordnung Nr. 1/1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die EU beraten. Im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 7 Absatz 1 EUV hat der Rat die achte Anhörung betreffend Ungarn abgehalten, und er hat vor dem Hintergrund des jährlichen Rechtsstaatlichkeitsdialogs eine länderspezifische Aussprache über die Lage bezüglich der Rechtsstaatlichkeit in der Slowakei, in Schweden und in Belgien durchgeführt. Schließlich haben die Ministerinnen und Minister Schlussfolgerungen zur demokratischen Resilienz der EU erörtert und wurden von der tschechischen Delegation über die Finanzierungslücke von Radio Free Europe unterrichtet.
Zu Beginn der Tagung hat der Rat unter den sogenannten A-Punkten (ohne Aussprache) das neue Investitionsprogramm für die Verteidigung „SAFE“ (Security Action for Europe – Instrument für Sicherheitsmaßnahmen für Europa) förmlich angenommen. Dabei handelt es sich um ein beispielloses Instrument im Umfang von 150 Mrd. €, mit dem die Verteidigungsfähigkeiten der EU gestärkt werden.
Unsere Prioritäten sind Sicherheit und Deregulierung. Auf der heutigen Tagung des Rates haben wir bei beiden Fortschritte erzielt. Wir haben SAFE – das erste groß angelegte Programm für Verteidigungsinvestitionen auf EU-Ebene – angenommen. Damit werden 150 Mrd. € zur Stärkung unserer Verteidigungsfähigkeiten bereitgestellt. Außerdem haben wir uns auf den Standpunkt des Rates zum ersten Vereinfachungspaket für CBAM geeinigt. Dies wird den Verwaltungsaufwand verringern und die Unternehmen in der EU unterstützen.
Adam Szłapka, polnischer Minister für Angelegenheiten der Europäischen Union
Vorbereitung der Juni-Tagung des Europäischen Rates
Der Rat hat mit den Vorbereitungen für die Tagung des Europäischen Rates am 26./27. Juni 2025 begonnen und einen Entwurf der erläuterten Tagesordnung erörtert. Erwartet werden folgende Themen:
Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine
jüngste Entwicklungen im Nahen Osten
europäische Sicherheit und Verteidigung
die EU in der Welt
Wettbewerbsfähigkeit
Migration
Die Vorbereitungen werden auf der nächsten Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ am 24. Juni 2025 fortgesetzt.
Die Ministerinnen und Minister haben die Verhandlungsposition des Rates (allgemeine Ausrichtung) zur Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) der EU angenommen. Die Vereinfachung ist Teil des sogenannten Omnibus-I-Vereinfachungspakets der Kommission.
Der Vorschlag zielt auf die Vereinfachung und auf kosteneffiziente Verbesserungen bei der Einhaltung der CBAM-Verordnung ab, ohne dabei ihre Klimaziele zu gefährden, da etwa 99 % der grauen Emissionen von eingeführten CBAM-relevanten Waren weiterhin abgedeckt würden. Das übergeordnete Ziel besteht darin, den Regelungs- und Verwaltungsaufwand sowie die Befolgungskosten für Unternehmen in der EU, insbesondere KMU, zu verringern.
Der Rat hat den Antrag Spaniens auf Aufnahme von Katalanisch, Baskisch und Galicisch in die Verordnung Nr. 1/1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die EU erörtert.
Die Ministerinnen und Minister führten einen konstruktiven Gedankenaustausch und beschlossen, die Beratungen über den Antrag Spaniens auf Änderung der Verordnung Nr. 1 fortzusetzen. Der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ wird mit der Angelegenheit befasst bleiben.
Verfahren nach Artikel 7 – Ungarn
Im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 7 Absatz 1 EUV betreffend Ungarn hat der Rat eine Anhörung durchgeführt. Dies war die achte Anhörung Ungarns im Rahmen des Verfahrens. Dabei ging es um die Fragen, die das Europäische Parlament in seinem begründeten Vorschlag vom September 2018, mit dem dieses Verfahren eingeleitet wurde, aufgeworfen hatte. Ziel war es, dem Rat ein aktuelles Bild der Lage in Ungarn zu vermitteln.
Im Mittelpunkt des Austauschs standen insbesondere das Funktionieren des Verfassungssystems und das Gewaltenteilungsprinzip, die Korruptionsbekämpfung, der Schutz des zivilgesellschaftlichen Raums, die akademische Freiheit, die Medienfreiheit und der Schutz der Rechte von LGBTQI-Personen in Ungarn.
Im Rahmen des jährlichen Rechtsstaatlichkeitsdialogs haben die Ministerinnen und Minister die Lage bezüglich der Rechtsstaatlichkeit in der Slowakei, in Schweden und in Belgien erörtert.
Die Kommission hat für jeden Mitgliedstaat die wichtigsten Ergebnisse des jeweiligen länderspezifischen Kapitels in ihrem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 vorgestellt. Danach stellten die betreffenden Mitgliedstaaten die wichtigsten Entwicklungen in ihrem Land und die besonderen Aspekte ihres nationalen Rahmens für Rechtsstaatlichkeit vor. Daran schloss sich eine Kommentar- und Fragerunde an, in der andere Delegationen über ihre Erfahrungen und bewährte Verfahren in Bezug auf die genannten Entwicklungen berichteten.
Schlussfolgerungen zur Stärkung der demokratischen Resilienz der EU
Da die Demokratien in der EU vor großen Herausforderungen stehen, hat der EU-Ratsvorsitz vorgeschlagen, Schlussfolgerungen zur Stärkung der demokratischen Resilienz der EU auszuarbeiten. Da kein Konsens über den Text erzielt wurde, hat der Vorsitz beschlossen, Schlussfolgerungen des Vorsitzes auf der Grundlage des Entwurfs von Schlussfolgerungen, der den Ministerinnen und Ministern heute auf der Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vorgelegt wurde, zu veröffentlichen.Die Schlussfolgerungen sind ein Beitrag zur bevorstehenden Initiative der Kommission zum Europäischen Schutzschild für die Demokratie.
Ziel der Schlussfolgerungen ist es, die Fähigkeit der EU zur Bewältigung der derzeitigen Herausforderungen für die demokratische Resilienz zu stärken. Darin werden die Bedeutung des gesamtgesellschaftlichen Ansatzes, die entscheidende Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen und die Notwendigkeit einer angemessenen Finanzierung für Maßnahmen zur Stärkung der demokratischen Resilienz hervorgehoben. Weitere Elemente der Schlussfolgerungen sind die Notwendigkeit, die Demokratie durch Programme für politische Bildung, Cyber- und Medienkompetenzkampagnen und unabhängige Medien zu unterstützen, die Bedeutung fairer Wahlen sowie die Notwendigkeit von Maßnahmen, um aktiv auf Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland, einschließlich Desinformation, zu reagieren.
Einstellung der Finanzierung von Radio Free Europe
Unter „Sonstiges“ hat die tschechische Delegation aktuelle Informationen über den derzeitigen Stand in Bezug auf die Finanzierung von Radio Free Europe/Radio Liberty und mögliche weitere Schritte vorgelegt.
Die Zukunft Europas und die demokratische Resilienz der EU
Die Ministerinnen und Minister haben bei einem informellen Frühstück einen Gedankenaustausch über das Thema Resilienz geführt. Die Kommission hat den Rat während eines informellen Mittagessens über die laufende Vorbereitung des Europäischen Schutzschilds für die Demokratie unterrichtet.
A-Punkte
Der Rat hat die Verordnung zur Festlegung des Instruments „Sicherheitsmaßnahmen für Europa“ (SAFE), einen Beschluss zur Einleitung der sechsten Welle von Projekten im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) und eine überarbeitete Verordnung zu CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge ohne Aussprache angenommen.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.