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Rat „Allgemeine Angelegenheiten“, 16. September 2025
Wichtigste Ergebnisse
Die für europäische Angelegenheiten zuständigen Ministerinnen und Minister haben mit den Vorbereitungen für die Tagung des Europäischen Rates im Oktober 2025 begonnen und einen Entwurf der erläuterten Tagesordnung erörtert. Die Kommission legte zur Vorbereitung ihres Arbeitsprogramms für 2026 eine Absichtserklärung vor, über die die Ministerinnen und Minister einen Gedankenaustausch führten.
Im Rahmen des jährlichen Dialogs des Rates über Rechtsstaatlichkeit erörterten die Ministerinnen und Minister die allgemeinen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Lage der Rechtsstaatlichkeit in der EU und führten einen Gedankenaustausch über die allgemeine Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in mehreren Bewerberländern, nämlich Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien.
In der derzeitigen geopolitischen Lage hat die Erweiterung der EU oberste Priorität. Als Teil der Kopenhagener Kriterien ist die Rechtsstaatlichkeit nach wie vor eine Grundvoraussetzung für eine EU-Mitgliedschaft, die alle neuen Mitglieder erfüllen müssen. Die heutigen Beratungen des Rates mit Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien zeigen, wie wichtig es ist, die Bewerberländer in unseren Dialog einzubeziehen. Sie demonstrieren erneut, dass die EU Fragen der Rechtsstaatlichkeit sehr ernst nimmt. Rechtsstaatlichkeit betrifft nicht nur den Beitrittsprozess. Für Mitglieder der Europäischen Union ist sie ein grundlegender und bestimmender Wert.
Marie Bjerre, dänische Ministerin für europäische Angelegenheiten
Vorbereitung der Oktobertagung des Europäischen Rates
Der Rat leitete die Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates im Oktober 2025 mit einer Erörterung eines Entwurfs der erläuterten Tagesordnung ein, die folgende Punkte enthält:
Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine,
Jüngste Entwicklungen im Nahen Osten mit Schwerpunkt auf dem Gazastreifen,
Europäische Verteidigung und Sicherheit,
Wettbewerbsfähigkeit und der grüne und der digitale Wandel,
Wohnraum und
Migration.
Die Vorbereitungen werden auf der nächsten Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ am 21. Oktober 2025 fortgesetzt.
Legislative Programmplanung
Die Kommission hat ihre Absichtserklärung vom 10. September 2025 vorgestellt, die im Anschluss an die Rede zur Lage der Union veröffentlicht wurde. In ihrem Schreiben legt die Kommission im Vorfeld der Annahme ihres Arbeitsprogramms für 2026 fest, welche Initiativen für das kommende Jahr von großer politischer Bedeutung sind. Die Kommission stellte die folgenden zentralen Prioritäten für das kommende Jahr vor:
Ein neuer Plan für nachhaltigen Wohlstand und nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit in Europa
Eine neue Ära für die europäische Verteidigung und Sicherheit
Die Menschen unterstützen, unsere Gesellschaften und unser Sozialmodell stärken
Unsere Lebensqualität erhalten: Ernährungssicherheit, Wasser und Natur
Unsere Demokratie schützen und unsere Werte wahren
Europa in der Welt: unseren Einfluss und unsere Partnerschaften nutzen
Anschließend haben die Ministerinnen und Minister einen Gedankenaustausch geführt. Der Vorsitz wird diesen Austausch in einem Schreiben an die Präsidentin der Kommission zusammenfassen, um der Kommission die Ansichten der Ministerinnen und Minister zu den geplanten Prioritäten und Initiativen zu übermitteln. Das Arbeitsprogramm 2026 wird dem Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ am 17. November 2025 vorgelegt.
Die drei Organe werden dann auf die Ausarbeitung der gemeinsamen Erklärung zu den gesetzgeberischen Prioritäten der EU für 2026 hinarbeiten, die vom Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ am 16. Dezember 2025 gebilligt und am Rande der Tagung des Europäischen Rates im Dezember unterzeichnet werden soll.
Im Rahmen des jährlichen Dialogs des Rates über Rechtsstaatlichkeit haben die Ministerinnen und Minister eine horizontale Aussprache über die allgemeinen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Lage der Rechtsstaatlichkeit in der EU geführt. Die Aussprache stützte sich auf den Bericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2025, der am 8. Juli 2025 veröffentlicht wurde.
In der Aussprache ging es um vier Bereiche im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit: die Justizsysteme, den Rahmen für Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus und ‑freiheit sowie andere institutionelle Fragen im Zusammenhang mit Kontrollen und Gegenkontrollen.
Während der Aussprache begrüßten die Ministerinnen und Minister die allgemeinen Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission sowie die Aufnahme einer strukturierten Bewertung der Auswirkungen der Rechtsstaatlichkeit auf den Binnenmarkt in den diesjährigen Bericht.
Außerdem begrüßten sie – ein zweites Jahr in Folge – die Aufnahme der vier Bewerberländer in den Bericht 2025. Die Ministerinnen und Minister bekräftigten ihre Unterstützung für den Dialog als nützliches Instrument für die Lenkung nationaler Reformen. Sie erachteten es als wichtig, den Dialog fortzusetzen, wobei die Grundsätze der Objektivität, der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung aller Mitgliedstaaten uneingeschränkt geachtet werden müssten.
Der Rat wird voraussichtlich auf der Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ im November eine länderspezifische Aussprache mit Schwerpunkt auf Bulgarien, Irland, Deutschland und Tschechien führen.
Ein zweites Jahr in Folge haben die Ministerinnen und Minister einen Gedankenaustausch über die allgemeine Entwicklung der Lage der Rechtsstaatlichkeit in vier Bewerberländern geführt, nämlich Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Die Ministerinnen und Minister der betreffenden Länder haben an den Beratungen teilgenommen.
Als Grundvoraussetzung für die EU-Mitgliedschaft spielt die Rechtsstaatlichkeit im Erweiterungsprozess eine zentrale Rolle. Durch ihre Aufnahme in den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit sollen die Bewerberländer mit den Mitgliedstaaten gleichgestellt werden. Außerdem wird so eine zusätzliche Plattform zur Unterstützung ihrer Reformbemühungen und ihres Beitrittsprozesses bereitgestellt.
Vor diesem Hintergrund führten die Ministerinnen und Minister mit diesen Bewerberländern einen umfassenden Gedankenaustausch über Fragen der Rechtsstaatlichkeit. Im Mittelpunkt des Gedankenaustauschs standen allgemeine Tendenzen in den vier Bereichen im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit. Im Anschluss wurden keine förmlichen Schlussfolgerungen abgegeben. Die Beratungen über die Rechtsstaatlichkeit in den einzelnen Bewerberländern werden im Rahmen des Erweiterungsprozesses fortgesetzt.
Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen der französischen Delegation über den anstehenden Vorschlag der Kommission zum Europäischen Schutzschild für die Demokratie. Die französische Delegation betonte, dass diese Initiative
die Widerstandsfähigkeit der Zivilgesellschaft gegenüber Informationsmanipulation erheblich erhöhen sollte, indem die Verbreitung zuverlässiger, pluralistischer und hochwertiger Informationen gefördert wird, und
die Integrität der demokratischen Prozesse in der EU sicherstellen sollte, insbesondere durch die Gewährleistung der vollständigen Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften über digitale Dienste.
Die polnische Delegation unterrichtete den Rat ferner über die Verletzung des polnischen Luftraums durch russische Drohnen in der Nacht vom 9. auf den 10. September sowie über die Reaktion der Streitkräfte Polens und seiner Verbündeten.
Sonstiges
Der Rat nahm eine Empfehlung für den schrittweisen Übergang vom vorübergehenden Schutz ukrainischer Vertriebener zu einem anderen Aufenthaltsstatus an, sofern die Umstände dies zulassen. Darin werden auch Maßnahmen vorgeschlagen, um die Wiedereingliederung ukrainischer Flüchtlinge in die ukrainische Gesellschaft zu erleichtern.
Mit dieser Empfehlung bereitet die EU einen koordinierten Ansatz für die Zeit vor, wenn die Bedingungen in der Ukraine die schrittweise Abschaffung des vorübergehenden Schutzstatus zulassen.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.