- Rat (Justiz und Inneres)
Informelle Videokonferenz auf Ministerebene „Justiz“, 11. März 2021
Wichtigste Ergebnisse
Vorratsdatenspeicherung
Die Ministerinnen und Minister haben einen Gedankenaustausch über die Vorratsdatenspeicherung im Bereich der elektronischen Kommunikation durch Diensteanbieter geführt, die diese Daten unter bestimmten strengen Voraussetzungen den Strafverfolgungs- und Justizbehörden offenlegen können. Sie haben insbesondere geprüft, ob auf EU-Ebene Rechtsvorschriften angenommen werden sollten, um eine Harmonisierung des Rechtsrahmens sicherzustellen, oder ob die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit ausschließlich auf der Grundlage nationaler Rechtsvorschriften zur Vorratsdatenspeicherung stattfinden sollte.
Die Ministerrunde hat ihre Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf strafrechtliche Ermittlungen bekräftigt. Sie haben betont, dass für diese Frage ein gemeinsamer Ansatz gefunden werden muss, der mit den Urteilen des Gerichtshofs im Einklang steht und in dem die Grundrechte uneingeschränkt gewahrt werden. Eine große Mehrheit war der Auffassung, dass ein gemeinsamer europäischer Rechtsrahmen erforderlich sei, um eine kohärente Reaktion auf EU-Ebene zu erreichen. Der Vorsitz und die Europäische Kommission werden nun Überlegungen zum weiteren Vorgehen anstellen.
Die Vorratsdatenspeicherung ist für unsere Strafverfolgungsbehörden bei der Durchführung von Ermittlungen ein entscheidendes Instrument, und es ist offensichtlich, dass die gegenwärtige Ungewissheit die Risiken für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger erhöht. Heute haben wir unsere Entschlossenheit bekräftigt, eine gemeinsame Lösung zu finden – eine Lösung, die es unseren Polizei- und Justizbehörden ermöglicht, ihre Arbeit auszuführen und dabei das Recht auf Privatsphäre unserer Bürgerinnen und Bürger uneingeschränkt zu wahren. Francisca Van Dunem, portugiesische Justizministerin
Grundrechte
Die Ministerinnen und Minister haben erörtert, wie die Anwendung der EU-Grundrechtecharta verstärkt werden kann. Ferner haben sie die im Dezember 2020 vorgelegte Strategie der Kommission und die jüngsten Schlussfolgerungen des Rates zu diesem Thema begrüßt. Sie haben auch die wichtige Rolle der Agentur der EU für Grundrechte (FRA) unterstrichen.
In der Strategie der Kommission und den Schlussfolgerungen des Rates werden gezielte, praktische Maßnahmen – beispielsweise Schulungen, Sensibilisierung der Öffentlichkeit, angemessene Förderung und Überwachung einschlägiger Rechtsakte – in den Mittelpunkt gerückt, mit denen die Umsetzung der Charta konkret verbessert werden kann.
Justizielle Aus- und Fortbildung
Die Ministerinnen und Minister wurden über die Schlussfolgerungen zur Förderung der Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Rechtsberufe, die am 8. März 2021 angenommen wurden, informiert.
In diesen Schlussfolgerungen wird die von der Kommission im Dezember 2020 vorgelegte ehrgeizige Strategie für die justizielle Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene für den Zeitraum 2021-2024 begrüßt und betont, dass die justizielle Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene dazu beitragen sollte, die Achtung der Rechtsstaatlichkeit zu fördern und die europäische Kultur der Rechtsstaatlichkeit zu stärken. Ebenso wird in den Schlussfolgerungen auf die engen Verbindungen zwischen der justiziellen Aus- und Fortbildung und der Digitalisierung der Justiz in der EU verwiesen.
Die Mitgliedstaaten werden in den Schlussfolgerungen aufgefordert, zur Inanspruchnahme der Aus- und Fortbildung zu ermutigen, in die Digitalisierung der justiziellen Aus- und Fortbildung zu investieren, die Aus- und Fortbildung zum EU-Recht zu verbessern, dem multidisziplinären Ansatz der justiziellen Aus- und Fortbildung Geltung zu verschaffen sowie die Justizsysteme außerhalb der EU und insbesondere des Westbalkans zu unterstützen.
Europäische Staatsanwaltschaft
Die Justizministerinnen und -minister wurden von der Kommission über den Sachstand bezüglich der Umsetzung der EUStA-Verordnung informiert. Derzeit wird in mehreren Bereichen daran gearbeitet, die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) so bald wie möglich einsatzbereit zu machen.
In den vergangenen Monaten wurden bei der Ernennung der Delegierten Europäischen Staatsanwälte Fortschritte erzielt, jedoch stehen die Ernennungen einiger Mitgliedstaaten noch immer aus. Zudem wird gegenwärtig für den Aufbau von Beziehungen der EUStA zu Drittländern und internationalen Organisationen gearbeitet. Dazu zählt auch die Notifizierung der EUStA als zuständige Justizbehörde gemäß den einschlägigen Übereinkommen der Vereinten Nationen und in Verbindung mit dem Europäischen Übereinkommen von 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen. Dies betrifft ebenso die Ermittlung von Drittländern, mit denen die EUStA operationelle Vereinbarungen schließen könnte.
Dossiers
Vorbereitungsdokumente
- Tagesordnung
- Hintergrundinformationen
- Non-Paper der Dienststellen der Kommission und der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) über den Sachstand bei der Errichtung der EUStA
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- Bekämpfung illegaler Online-Inhalte im Zusammenhang mit dem Vorschlag für ein Gesetz über digitale Dienste – Informationen des Vorsitzes (WK 2804/21)
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Ergebnisdokumente
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