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Videokonferenz auf Ministerebene „Inneres“, 14. Dezember 2020
Wichtigste Ergebnisse
Migration und Asyl
Die Innenministerinnen und ‑minister haben die wesentlichen Punkte der Kommissionsvorschläge für ein Migrations- und Asylpaket erörtert. Hierzu zählen die externe Dimension, die vorgeschlagene Phase vor der Einreise, der Solidaritätsmechanismus, das interne Migrations- und Asylmanagement, verschiedene Mittel zur Verbesserung von Rückkehr und Rückführung, die Rolle der Agenturen, legale Wege für die Einreise nach Europa sowie die Integration. Die Arbeiten an diesen Vorschlägen werden in den kommenden Monaten fortgesetzt.
Die Kommissionsvorschläge für ein neues Migrations- und Asylpaket haben uns den dringend benötigten Neuanfang ermöglicht. Die EU-Mitgliedstaaten sind entschlossen, sich auf ein gemeinsames Vorgehen zu verständigen, und es besteht bereits weitgehendes Einvernehmen über einige Aspekte, wie unter anderem die externe Dimension, die Grenzen und die Rückkehr und Rückführung. Auch besteht eine große Bereitschaft zur Solidarität mit den Mitgliedstaaten, die einem hohen Migrationsdruck ausgesetzt sind. Allerdings sind noch weitere Beratungen darüber erforderlich, wie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Solidarität und Verantwortung in der Praxis aussehen soll.
Stephan Mayer, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat
Die Ministerinnen und Minister wurden zudem von der Kommission darüber informiert, wie sich die Zusammenarbeit der EU mit Drittlandspartnern im Hinblick auf wirksame Rückübernahmeverfahren und ein besseres Migrationsmanagement inzwischen gestaltet. Für die Zusammenarbeit mit Drittlandspartnern sind umfassende, ausgewogene, maßgeschneiderte und für beide Seiten vorteilhafte Partnerschaften erforderlich. In den vergangenen Monaten haben die EU und ihre Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit mit einer Reihe von Partnern – unter anderem im Westbalkan, in Nordafrika, Westafrika und Asien – sowohl auf politischer als auch auf operativer Ebene verstärkt.
Die Ministerrunde hat über die nächsten Schritte zur Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates zur inneren Sicherheit und zu einer europäischen Polizeipartnerschaft beraten. Diese Schlussfolgerungen sind Teil umfassenderer Bemühungen um den Aufbau eines gemeinsamen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Nach den Schlussfolgerungen soll die Zusammenarbeit bei der inneren Sicherheit weiter verstärkt werden, um auf neue Herausforderungen in diesem Bereich besser reagieren und das Potenzial technologischer Entwicklungen nutzen zu können.
Diesbezüglich werden verschiedene politische Prioritäten bekräftigt, die bis 2025 erreicht werden sollen. Auch wird im Einzelnen dargelegt, wie in mehreren Bereichen künftig vorgegangen werden soll. Dabei geht es etwa um die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung, das Schritthalten mit dem technischen Fortschritt, die Zusammenarbeit auf globaler Ebene, die Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität sowie die Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus.
Die Ministerinnen und Minister begrüßten die Mitteilung über eine EU-Agenda für Terrorismusbekämpfung, die die Kommission am 9. Dezember auf die Ministererklärung vom 13. November hin vorgelegt hat.
Der Vorsitz unterstrich zudem, wie wichtig die Entschließung des Rates zur Verschlüsselung sei.
Der Vorsitz hat die Ministerrunde über die vorläufige Einigung unterrichtet, die mit dem Europäischen Parlament über den Entwurf der Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte erzielt worden ist. Die vorläufige Einigung wird den EU-Botschafterinnen und -Botschaftern am 16. Dezember unterbreitet. Anschließend muss sie noch vom Rat und vom Europäischen Parlament förmlich angenommen werden.
Die Verordnung hat zum Ziel, dass terroristische Online-Inhalte rasch entfernt werden. Hierzu soll ein gemeinsames Instrument für alle Mitgliedstaaten geschaffen werden. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten werden befugt sein, Dienstanbieter überall in der EU im Wege von Entfernungsanordnungen aufzufordern, innerhalb einer Stunde terroristische Inhalte zu entfernen oder den Zugang zu ihnen in allen Mitgliedstaaten zu sperren. Die vorgeschlagene Regelung enthält strikte Garantien zum Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit und der unternehmerischen Freiheit.
Die Ministerinnen und Minister haben geprüft, welche Fortschritte bei der Verwirklichung der Interoperabilität erzielt worden sind. Sie haben bestätigt, dass sie dem überarbeiteten Zeitplan zustimmen.
Die Umsetzung des neuen Interoperabilitätsrahmens ist unmittelbar verbunden mit der Schaffung und dem Ausbau einiger IT-Systeme im Bereich Justiz und Inneres. Hierzu zählen insbesondere das neue Einreise-/Ausreisesystem, das Europäische Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem (ETIAS) und das Europäische Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN). Wegen der Verzögerungen, die im Zuge der COVID-19-Pandemie noch größer geworden sind, wurde ein überarbeiteter Zeitplan für die Inbetriebnahme des Einreise-/Ausreisesystems festgelegt. Alle drei Systeme werden nun voraussichtlich bis 2022 einsatzbereit sein.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.