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Die Ministerinnen und Minister führten eine Aussprache über die Bekämpfung illegaler Online-Inhalte im Zusammenhang mit dem Vorschlag für ein Gesetz über digitale Dienste.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein Grundrecht, das geschützt werden muss. Gleichzeitig ist klar, dass wir die unkontrollierte Verbreitung illegaler Inhalte auf den Internetplattformen nicht zulassen dürfen. Die Suche nach dem richtigen Konzept für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen diesen wichtigen Grundsätzen wird für den Erfolg des Gesetzes über digitale Dienste entscheidend sein, und so haben die Justizministerinnen und -minister heute erneut ihren Wunsch bekräftigt, sich weiterhin an diesen Beratungen zu beteiligen.
Francisca Van Dunem, portugiesische Justizministerin
Im Mittelpunkt der Aussprache standen vor allem die Aspekte im Zusammenhang mit Anordnungen nationaler Behörden an die Anbieter, gegen illegale Inhalte vorzugehen oder Informationen bereitzustellen, sowie die Verpflichtung großer Anbieter, den Behörden den Verdacht auf schwere Straftaten zu melden.
Bei ihrer Aussprache betonten die Ministerinnen und Minister wie wichtig die Meinungsfreiheit ist, und dass dafür gesorgt werden müsse, das richtige Gleichgewicht zu finden, damit Beschränkungen die Ausnahme blieben.
In Bezug auf die Aspekte im Zusammenhang mit den Anordnungen der nationalen Behörden bekundete die Ministerrunde generell ihre Unterstützung für das vorgeschlagene System, wiesen jedoch darauf hin, dass der Text weiter präzisiert werden muss, um insbesondere sicherzustellen, dass das Gesetz über digitale Dienste die Funktionsweise bestehender und künftiger JI-Instrumente nicht beeinträchtigt.
In Bezug auf die Verpflichtung der Anbieter, einen Verdacht auf schwere Straftaten zu melden, hielten es die Ministerinnen und Minister für notwendig, die Begriffe „schwere Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit von Personen darstellt“ und „unverzüglich“ zu klären.
Die Ministerrunde führte einen Gedankenaustausch über Schlüsselelemente für Staatsanwaltschaften. Dieses Thema ist Teil eines Dialogs über justizspezifische Themen im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit.
Bei diesen Beratungen lag der Schwerpunkt auf folgenden drei Themen: Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften von der Exekutive, Digitalisierung des Justizwesens und angemessene Ausstattung mit Human- und Finanzressourcen.
Der Rat hat heute seine allgemeine Ausrichtung zu dem Vorschlag für eine Verordnung über das auf die Drittwirkung von Forderungsübertragungen anzuwendende Recht gebilligt. Mit dem Verordnungsentwurf soll für Unternehmen sowie für Bürgerinnen und Bürger mehr Rechtssicherheit in Bezug auf grenzüberschreitende Forderungsübertragungen geschaffen werden, wodurch der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert und grenzüberschreitende Investitionen in der EU gefördert werden sollen.
Durch die Annahme einheitlicher Kollisionsnormen auf EU-Ebene werden mit der vorgeschlagenen Verordnung rechtliche Risiken und mögliche systemische Folgen grenzüberschreitender Geschäfte mit Forderungen beseitigt und dadurch grenzüberschreitende Investitionen, der Zugang zu günstigeren Krediten und eine weitere Marktintegration ermöglicht. Dies wird zu mehr Rechtssicherheit in der gesamten EU beitragen.
Der Rat hat eine allgemeine Ausrichtung zur Verordnung über das e-CODEX-System gebilligt, mit der die grenzüberschreitende Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden effizienter gestaltet und der Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen erleichtert werden soll.
Der Rat hat außerdem eine allgemeine Ausrichtung zur Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Errichtung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte gebilligt. Mit diesem Text soll das Mandat der Agentur erweitert und ihre Arbeitsweise durch effizientere Verfahren verbessert werden.
Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Menschenhandels
Unter „Sonstiges“ stellte die Europäische Kommission die Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und die Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels vor, die im April 2021 angenommen worden waren.
„Der digitale Wandel unserer Gesellschaften bringt viele Vorteile mit sich, aber auch bestimmte Herausforderungen im Bereich der Sicherheit. Die COVID-19-Pandemie hat diesen Wandel beschleunigt, was zu einer Zunahme der Online-Kriminalität und einem stärkeren Rückgriff auf digitale Instrumente für die polizeiliche Zusammenarbeit geführt hat. Heute haben wir eine Reihe von Maßnahmen erörtert, die uns eine bessere Vorbereitung auf die digitale Zukunft im Bereich der Sicherheit ermöglichen.
Eduardo Cabrita, portugiesischer Minister des Innern
Nachdem die Kommission ihren jüngsten Vorschlag für eine Verordnung über künstliche Intelligenz vorgestellt hatte, führten die Ministerinnen und Minister einen Gedankenaustausch über die Aussichten für die innere Sicherheit in Bezug auf künstliche Intelligenz. Sie betonten, wie wichtig es ist, den Strafverfolgungsbehörden Rechtssicherheit zu geben, damit diese auch weiterhin neue Instrumente zur Verbrechensbekämpfung nutzen können, wobei gleichzeitig aber auch die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger geschützt werden.
Die Ministerinnen und Minister führten ferner eine Aussprache über die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität. Sie legten politische Leitlinien für vorrangige Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz und der Abwehrbereitschaft im Bereich der inneren Sicherheit, zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Krise und im Hinblick auf potenzielle ähnliche Krisen in der Zukunft fest.
Sie zogen eine Bilanz der Fortschritte bei den Beratungen über die Verordnung zur Änderung der Europol-Verordnung. Der Vorsitz ist nach wie vor entschlossen, die Arbeit in den kommenden Wochen mit dem Ziel fortzusetzen, möglichst viele Elemente zum Abschluss zu bringen und bis Ende Juni ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament zu erhalten.
Nach Erläuterungen der Kommission führten die Ministerinnen und Minister eine erste Aussprache über die am 2. Juni von der Europäischen Kommission angenommene Schengen-Strategie.
Mit der Strategie und den sie flankierenden Vorschlägen soll das uneingeschränkte Funktionieren des Schengen-Raums wiederhergestellt, das gegenseitige Vertrauen der Mitgliedstaaten gestärkt und die Lehren aus der COVID-19-Krise, insbesondere im Hinblick auf eine bessere Koordinierung der Maßnahmen auf EU-Ebene, eingebunden werden. Die Strategie folgt einem umfassenden Ansatz für den Raum der Freizügigkeit, in dem der Schutz der Außengrenzen und die innere Sicherheit enthalten ist, sodass die Herausforderungen, mit denen wir heute konfrontiert sind, bewältigt werden können.
Der Vorsitz berichtete über den Sachstand beim neuen Migrations- und Asylpaket.
Die externe Dimension ist nach wie vor einer der zentralen Aspekte des Pakets. Der Ausbau und die weitere Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern sowie die konkrete Umsetzung umfassender, maßgeschneiderter und für beide Seiten vorteilhafter Partnerschaften mit wichtigen Partnerländern finden breite Unterstützung. In diesem Zusammenhang erinnerte der portugiesische Vorsitz an die wichtigen Ergebnisse der EU-Afrika-Ministerkonferenz über die Steuerung von Migrationsströmen, die am 12. Mai in Lissabon stattfand.
In Bezug auf die interne Dimension wurden die Arbeiten auf Expertenebene an der Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement, der geänderten Asylverfahrensverordnung und der Screening-Verordnung fortgesetzt. Bei diesen Beratungen konnten alle Mitgliedstaaten ihre allgemeine Zusage bekräftigen, sich gegenseitig zu unterstützen und Solidaritätsbeiträge anzubieten, wenn der Zuwanderungsdruck auf einen der Mitgliedstaaten besonders hoch ist.
Die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission betonten ferner ihre Entschlossenheit und ihre Bereitschaft, in den kommenden Wochen intensiv daran zu arbeiten, dass eine Einigung über die Verordnung über eine Asylagentur der Europäischen Union bestätigt werden kann.
Der Rat unterstrich erneut, wie wichtig die Einigung ist, die über die Richtlinie über die Blaue Karte erzielt wurde. Durch diese Einigung konnte eine der Prioritäten des portugiesischen Vorsitzes konkretisiert werden: die Steuerung der legalen Migration und die notwendige Abstimmung zwischen den Bedürfnissen der EU-Arbeitsmärkte und denjenigen der Fachkräfte, die ordnungsgemäß auf legale Weise nach Europa kommen.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.