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Datenschutz im Rahmen der Strafverfolgung

Die EU schützt die von Strafverfolgungsbehörden zur Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten verwendeten personenbezogenen Daten von Einzelpersonen.

Datenschutz bei der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit

Aufgrund ihrer Besonderheiten ist es so, dass polizeiliche und justizielle Tätigkeiten in Strafsachen differenzierte Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten bei diesen Tätigkeiten benötigen, um den freien Datenverkehr zu erleichtern und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in diesen Bereichen zu fördern.

Die Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung wurde 2016 angenommen und ist 2018 in Kraft getreten.

Sie zielt darauf ab, das Recht des Einzelnen auf Schutz seiner personenbezogenen Daten zu wahren und gleichzeitig ein hohes Maß an öffentlicher Sicherheit zu garantieren.

Diese Richtlinie gilt sowohl für die grenzüberschreitende als auch die nationale Verarbeitung von Daten durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten für folgende Zwecke:

  • Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten
  • Schutz vor und Abwehr von Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit

Sie erfasst weder Tätigkeiten der Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der EU noch Tätigkeiten, die nicht in den Geltungsbereich des EU-Rechts fallen.

Rechte von Einzelpersonen

Die Richtlinie enthält eine Reihe von Grundsätzen, darunter auch die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass alle erhobenen personenbezogenen Daten

  • rechtmäßig verarbeitet werden,
  • für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben werden,
  • in keinem unangemessenen Verhältnis zu dem Zweck stehen, für den sie verarbeitet werden.

Die Vorschriften umfassen die Verpflichtung für die Mitgliedstaaten, verständliche Informationen bereitzustellen und die Rechte der betroffenen Person auf Auskunft sowie Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung zu gewährleisten. Sie schränken jedoch auch diese Rechte ein, sodass die Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften erlassen können, mit denen diese Rechte eingeschränkt werden.

Anwendung von Datenschutzvorschriften

In der Richtlinie über den Schutz personenbezogener Daten, die für die Zwecke der Strafverfolgung verarbeitet werden, werden die Verantwortlichkeiten der für die Verarbeitung Verantwortlichen (die für die Verarbeitung der Daten verantwortlichen Personen) beschrieben. Dazu gehört

die Benennung eines Datenschutzbeauftragten, der die zuständigen Behörden dabei unterstützt, die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu gewährleisten,

die Anforderung, eine Folgenabschätzung durchzuführen, wenn eine Art der Verarbeitung wahrscheinlich zu einem hohen Risiko für die Rechte der betroffenen Personen führt.

Als Aufsichtsbehörden können auch die gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingerichteten Behörden dienen. Die Richtlinie enthält Vorschriften über die Pflicht zur Amtshilfe und eine allgemeine Pflicht zur Zusammenarbeit.

Der Europäische Datenschutzausschuss stellt sicher, dass die Richtlinie in vollem Umfang angewandt wird. Dieser Ausschuss setzt sich aus Vertretern aller 27 unabhängigen Aufsichtsbehörden zusammen und überwacht auch die Anwendung der DSGVO.

Nach der Richtlinie haben Einzelpersonen zudem Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie wegen einer rechtswidrigen Verarbeitung ihrer Daten einen Schaden erlitten haben.

Weitergabe an Nicht-EU-Länder

Übermittlungen personenbezogener Daten an Nicht-EU-Länder können nur erfolgen, wenn sie für die Zwecke der Strafverfolgung erforderlich sind und wenn die Kommission einen Angemessenheitsbeschluss über das von dem betreffenden Land gebotene Sicherheitsniveau angenommen hat.

Liegt kein Angemessenheitsbeschluss vor, so können Übermittlungen nur vorgenommen werden, wenn angemessene Garantien bestehen.

Ein Fingerabdruck, daneben ein kleines Symbol eines Vorhängeschlosses. Beides vor dunkelblauem Hintergrund, umgeben von einigen gelben Sternen im Stil der EU-Flagge, einer Wolke aus weißen Punkten und einigen Einsen und Nullen.
Datenschutz in der EU

Datenschutz in der EU

Ein transparenter blauer Schild vor einem kugelförmigen Netz aus verbundenen gelben Punkten.
Die Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutz-Grundverordnung

Letzte Überprüfung: 20. Juni 2024