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Grundrechte in der EU

Alle EU-Bürgerinnen und -Bürger genießen dieselben Grundrechte, die auf den Werten Gleichheit, Nichtdiskriminierung, Menschenwürde, Freiheit und Demokratie beruhen. Diese Rechte sind in den EU-Verträgen und in der Charta der Grundrechte verankert.

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Die EU gründet sich auf Werte wie Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Diese Werte stehen im Mittelpunkt der Aufgaben und Grundsätze der EU, und die EU ist bestrebt, sie sowohl innerhalb als auch außerhalb ihrer Grenzen zu schützen und zu fördern.

Die Charta der Grundrechte gewährleistet die Grundrechte aller Menschen in der EU. Sie legt die persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte fest, die allen Menschen in der EU zustehen. Sie wurde erstmals im Jahr 2000 angenommen und ist seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Jahr 2009 rechtsverbindlich. Dies bedeutet, dass alle Organe und Einrichtungen der EU sowie die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des EU-Rechts an die Charta gebunden sind.

Die Charta besteht aus 50 Artikeln zu Rechten, die unter die folgenden Bereiche fallen:

  • Würde des Menschen
  • Freiheiten
  • Gleichheit
  • Solidarität
  • Bürgerrechte
  • Gerechtigkeit

Daran schließen sich allgemeine Bestimmungen über die Auslegung und Anwendung der Charta an.

Eine fliegende weiße Taube neben einem aufgeschlagenen Buch; dahinter ein gelber Kreis.

Umsetzung der Charta

Die Kommission legt jedes Jahr einen Bericht über die Anwendung der Charta vor, der dann im Rat im Rahmen von Schlussfolgerungen weiterverfolgt werden kann. Die Schlussfolgerungen konzentrieren sich im Allgemeinen auf verschiedene Probleme wie Nichtdiskriminierung, Rechte des Kindes, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie Gewalt gegen Frauen.

Gegebenenfalls erlässt die EU Rechtsvorschriften, um den Schutz der in der Charta festgelegten Rechte zu gewährleisten. Dazu gehören beispielsweise das Recht auf ein faires Verfahren und der Schutz personenbezogener Daten.

Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein internationaler Vertrag, der zum Ziel hat, die Menschenrechte und politischen Freiheiten in ganz Europa zu schützen. Sie wurde 1950 angenommen, und alle 27 EU-Länder sind Vertragsparteien.

Damit gewährleistet ist, dass die EU und das EU-Recht den gleichen Standards wie die Mitgliedstaaten unterliegen, wird die Europäische Union mit dem Vertrag von Lissabon verpflichtet, der Konvention beizutreten.

Durch den Beitritt der EU wären die Menschenrechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie die Rechte anderer Europäerinnen und Europäer vollständig geschützt und die Grundwerte würden gestärkt. Der Beitritt würde ferner die Wirksamkeit des Unionsrechts verbessern sowie zu einer Vereinheitlichung des Schutzes der Grundrechte in Europa führen.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 18. Dezember 2014 eine negative Stellungnahme zur Vereinbarkeit des damaligen Entwurfs einer Beitrittsübereinkunft mit den EU‑Verträgen abgegeben. Ein geänderter Übereinkommensentwurf wurde dem Europäischen Gerichtshof zur erneuten Stellungnahme vorgelegt.

Rolle des Rates

Der Schutz der Grundrechte ist ein horizontales Thema, das sich auf alle Tätigkeitsbereiche der Europäischen Union auswirkt. Das bedeutet, dass die Grundrechte von allen Ratsgremien – , unabhängig von deren Ebene und den von ihnen bearbeiteten Themen – bei ihrer Arbeit im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens berücksichtigt werden müssen.

Darüber hinaus gibt es mit der Gruppe „Grundrechte, Bürgerrechte und Freizügigkeit“ ein Fachgremium, das sich mit allen Fragen im direkten Zusammenhang mit Menschenrechten beschäftigt.

Zusammenarbeit mit der EU-Agentur für Grundrechte

Der Rat arbeitet eng mit der EU-Agentur für Grundrechte zusammen. Diese Zusammenarbeit beinhaltet:

  • die Annahme der Rechtsgrundlage und des Programmplanungsdokuments
  • die Gewährleistung von Folgemaßnahmen zum Jahresbericht der Agentur und zu anderen für die Arbeit des Rates relevanten Studien und Berichten

Der Jahresbericht der Agentur dient ferner als Grundlage für die Beratungen im Rat über Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Charta.

Am 5. April 2022 hat der Rat ein erweitertes Mandat für die Agentur angenommen.

Schutz und Förderung der Menschenrechte

Schutz und Förderung der Menschenrechte

Ponte Vasco da Gama Bridge in Lisbon, at sunset.
Shaping the EU as we know it: the Lisbon Treaty

Shaping the EU as we know it: the Lisbon Treaty

Ein Fingerabdruck, daneben ein kleines Symbol eines Vorhängeschlosses. Beides vor dunkelblauem Hintergrund, umgeben von einigen gelben Sternen im Stil der EU-Flagge, einer Wolke aus weißen Punkten und einigen Einsen und Nullen.
Datenschutz in der EU

Datenschutz in der EU

Letzte Überprüfung: 4. Dezember 2025