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Europäischer Behindertenausweis

Für Menschen mit Behinderungen wird es einfacher, sich in der EU frei zu bewegen. Ein Europäischer Behindertenausweis und ein Parkausweis werden den Zugang zu ihren Rechten und zu Vorzugsbehandlungen in allen EU-Ländern erleichtern.

Europäischer Behindertenausweis

Nachweis einer Behinderung

Menschen mit Behinderungen stellen häufig fest, dass ihre nationalen Behindertenausweise oder -bescheinigungen nicht anerkannt werden, wenn sie in andere EU-Länder reisen.

Der neue Europäische Behindertenausweis wird überall in der EU als Nachweis des Behindertenstatus dienen.

Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen

Mit dem Ausweis sollen Menschen mit Behinderungen Zugang zu denselben Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen erhalten wie die Einwohner und Einwohnerinnen des Landes, in das sie reisen.

EU-Länder bieten in der Regel Sonderkonditionen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und Vorzugsbehandlung bei Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen und -aktivitäten, zum Beispiel beim Besuch eines Museums oder eines Konzerts.

Die Vorteile sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich und können Folgendes umfassen:

  • freier Eintritt
  • Ermäßigungen
  • vorrangiger Zugang
  • persönliche Assistenzkräfte
  • Brailleschrift oder Audioguides
  • Mobilitätshilfen
  • Assistenztiere

Zuerkennungskriterien

Der neue Europäische Behindertenausweis wird von den zuständigen nationalen Behörden in jedem Mitgliedstaat ausgestellt. Die EU-Länder werden weiterhin für die Festlegung der Zuerkennungskriterien und des Verfahrens für die Zuerkennung des Behindertenstatus verantwortlich sein.

Form

Der Ausweis wird sowohl in physischer als auch in digitaler Form angeboten. Mitgliedstaaten werden zweisprachige Ausweise, sowohl auf Englisch als auch in ihren Landessprachen, ausstellen können. Die Ausweise können auch mit einem QR-Code als wirksamstes und einfachstes Mittel zur Verhinderung von Betrug versehen werden.

Europäischer Parkausweis für Menschen mit Behinderungen

Es gibt bereits einen europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen. Leider wird der aktuelle Ausweis aufgrund der in den Ländern jeweils unterschiedlichen Formate in anderen Mitgliedstaaten nicht immer anerkannt.

Um eine einheitliche Umsetzung und wechselseitige Anerkennung in der gesamten Union zu gewährleisten, wird eine verbesserte Version des Europäischen Parkausweises in einem einheitlichen EU-Format die nationalen Ausweise ersetzen.

Vorzugsrechte beim Parken und bei der Nutzung von Infrastruktur

Mit dem Europäischen Parkausweis wird sichergestellt, dass allen Menschen mit einer anerkannten Behinderung Vorzugsrechte beim Parken eingeräumt werden und sie Zugang zu entsprechender Infrastruktur des besuchten Landes haben.

Beispielsweise:

  • breitere Parkplätze
  • reservierte Parkplätze
  • ermäßigte Parkgebühr
  • Zugang zu Zonen mit Verkehrsbeschränkungen

Form

Der Europäische Parkausweis wird von den Mitgliedstaaten in physischer Form ausgestellt, mit der Option, den Ausweis auch freiwillig in digitaler Form anzubieten.

Vorteile

Der neue Europäische Behindertenausweis und der verbesserte Europäische Parkausweis für Menschen mit Behinderungen sollen

die wechselseitige Anerkennung des Behindertenstatus vereinfachen,

die Freizügigkeit in der gesamten EU erleichtern,

Zugang zu den gleichen Vorzugsbehandlungen wie für Einwohnerinnen und Einwohner des Gastlandes erleichtern,

zur Teilnahme an Kultur-, Freizeit- und Sportaktivitäten ermutigen,

Ausweisfälschung oder Betrug verhindern,

letztlich zu einer inklusiveren Gesellschaft führen.

Ab wann stehen die Ausweise zur Verfügung?

Im Oktober 2024 verabschiedete der Rat zwei Richtlinien zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen.

Bei beiden Richtlinien haben die EU-Mitgliedstaaten 2,5 Jahre Zeit, um ihre nationalen Rechtsvorschriften anzupassen, und 3,5 Jahre, um die Richtlinie anzuwenden.

Leben mit Behinderung in der EU

Die Europäische Kommission schätzt, dass 30 Millionen Menschen in der EU eine anerkannte Behinderung haben und daher in den Genuss von Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen kommen können.

Allerdings wird die tatsächliche Zahl der Personen, die Einschränkungen bei üblichen Aktivitäten aufgrund einer Form von Behinderung melden, als weitaus höher geschätzt.

Eurostat-Daten aus dem Jahr 2024 zeigen, dass 24 % der EU-Bevölkerung über 16 Jahren möglicherweise mit einer Form von Behinderung leben. Das entspricht 90 Millionen Menschen bzw. einem von vier Erwachsenen in der EU.

Bild mit drei Personen: ein Mann mit Blindenhund, der von links nach rechts geht, eine Frau in einem Rollstuhl und ein Junge mit Mobilitätsproblemen, der eine Gehhilfe verwendet.
Fakten und Zahlen zum Thema Behinderung in der EU (Infografik)

Fakten und Zahlen zum Thema Behinderung in der EU (Infografik)

Armut und soziale Ausgrenzung

Es gibt vielfältige Ungleichheiten zwischen Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen. Zum Beispiel sind Menschen mit Behinderungen stärker von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Im Jahr 2024 waren 29 % der Menschen mit Behinderungen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, gegenüber 18 % der Menschen ohne Behinderungen.

Aus diesem Grund wollen die EU-Länder Menschen mit Behinderungen den Zugang zu den Sonderkonditionen, auf die sie bei Reisen innerhalb der EU Anspruch haben, erleichtern.

Menschen mit Behinderung sind stärker von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht

Diese Grafik zeigt den Prozentsatz der Menschen mit Behinderungen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, im Vergleich zu Menschen ohne Behinderungen (Daten beziehen sich auf 2024).

Textfassung

Ein doppeltes Balkendiagramm, das den Prozentsatz der Menschen mit Behinderungen und ohne Behinderungen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, nach Ländern im Jahr 2024 zeigt.

Die Länder mit der größten Kluft zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen sind:

  • Estland (Differenz von 21,3 Prozentpunkten)
  • Litauen (Differenz von 24,2 Prozentpunkten)
  • Kroatien (Differenz von 24,5 Prozentpunkten)

Die Länder mit der geringsten Kluft zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen sind:

  • Tschechien (Differenz von 6,9 Prozentpunkten)
  • Italien (Differenz von 6,4 Prozentpunkten)
  • Slowakei (Differenz von 3,5 Prozentpunkten)

Letzte Überprüfung: 1. Dezember 2025