Interne Reformen der EU
Die EU muss Reformen in den Bereichen Werte, politische Maßnahmen, Haushalt und Governance erarbeiten, um zukunftsfähig zu werden und sich auf eine erweiterte Union vorzubereiten.
Warum die EU interne Reformen braucht
Die EU ist mit einer neuen geopolitischen Realität, einer anderen Sicherheitslage und immer komplexeren Herausforderungen konfrontiert. Auch muss die Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaften verbessert sowie sichergestellt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger vom ökologischen und digitalen Wandel profitieren.
Um die EU souveräner, wettbewerbsfähiger und sicherer zu machen und gleichzeitig weitere Erweiterungen vorzubereiten, muss die EU interne Reformen erarbeiten. Zu diesem Zweck hat der Europäische Rat im Juni 2024 betont, dass die notwendigen Grundlagen geschaffen und zentrale Fragen im Zusammenhang mit den Prioritäten, den politischen Maßnahmen und der Handlungsfähigkeit behandelt werden müssen.
Dieser Prozess der internen Reformen sollte parallel zum Erweiterungsprozess erfolgen, da sowohl die EU als auch die künftigen Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt des Beitritts bereit sein müssen.
Worauf konzentrieren sich die internen Reformen?
Die Arbeit an internen Reformen konzentriert sich auf vier Bereiche:
- Werte
- politische Maßnahmen
- Haushalt
- Governance
Im Rat wurden im Juni 2023 während des schwedischen Ratsvorsitzes Beratungen über künftige Reformen in diesen Bereichen aufgenommen. Während des darauffolgenden spanischen, belgischen, ungarischen und polnischen Ratsvorsitzes wurden die Beratungen fortgesetzt.
Werte
Die EU gründet sich auf folgende Werte: Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören.
Die Achtung dieser Werte, insbesondere der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte, ist für das grundlegende Funktionieren der EU von wesentlicher Bedeutung; sowohl die EU als auch die beitrittswilligen Länder müssen diese Werte wahren. Dies gilt für die gesamte EU und im Verlauf des gesamten Erweiterungsprozesses: vor dem Beitritt, zum Zeitpunkt des Beitritts und als Mitgliedstaat.
In den ersten Beratungen im Rat über Reformen im Bereich der Werte wurde bisher Folgendes behandelt:
- Optimierung des EU-Rechtsstaatlichkeitsinstrumentariums
- Konditionalitätsmaßnahmen als wirksamstes Instrument mit der Möglichkeit, die Verfahren transparenter zu gestalten und präzisere Kriterien dafür festzulegen
- Optionen zur Aufnahme von Konditionalitätselementen in EU-Finanzierungsprogramme
- Einbeziehung der Bewerberländer in den jährlichen Dialog über Rechtsstaatlichkeit
- Unterstützung der Zivilgesellschaft bei der Wahrung und Überwachung der Rechtsstaatlichkeit
Politische Maßnahmen
Um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit, den Wohlstand und die Führungsrolle der EU auf globaler Ebene zu gewährleisten und ihre strategische Autonomie zu stärken, müssen alle einschlägigen EU-Politikbereiche überprüft werden, einschließlich derjenigen, die voraussichtlich von der Erweiterung betroffen sein werden.
Bislang hat der Rat an politischen Maßnahmen gearbeitet, die als vorrangige Bereiche eingestuft wurden, insbesondere Wettbewerbsfähigkeit und Binnenmarkt, gemeinsame Agrarpolitik (GAP), Kohäsionspolitik, europäische Verteidigung und Sicherheit sowie Freiheit, Sicherheit und Recht.
Haushalt
Der künftige EU-Haushalt wird eine Schlüsselrolle spielen, wenn es darum geht, gemeinsame Prioritäten und neue Herausforderungen anzugehen und sicherzustellen, dass politische Maßnahmen nachhaltig finanziert werden. In diesem Zusammenhang ist der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) – der langfristige Haushalt der EU – besonders wichtig, insbesondere der nächste MFR 2028-2034.
Organisationsstruktur
Die EU muss ihre Handlungsfähigkeit erhalten und verbessern und das wirksame Funktionieren ihrer Institutionen gewährleisten.
Bei den ersten Beratungen im Rat über Reformen im Zusammenhang mit der Governance ging es hauptsächlich darum, das volle Potenzial und die gesamte Flexibilität der EU-Verträge auszuloten.
Zu diesem Zweck wurden mehrere Aspekte ermittelt, die besondere Aufmerksamkeit verdienen, insbesondere
- die Erleichterung der Beschlussfassung im Rat und
- die Inanspruchnahme anderer Flexibilitätsregelungen im Rahmen der EU-Verträge, z. B. der Mechanismen, die es einigen Mitgliedstaaten ermöglichen, in bestimmten Fällen enger zusammenzuarbeiten.
Weitere Aspekte, die ermittelt wurden, sind
- die Notwendigkeit, bestimmte EU-Vorschriften zu vereinfachen, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu steigern und
- EU-Governance im weiteren Sinne, einschließlich Reformanstrengungen zur Verbesserung der Arbeitsmethoden und der Funktionsweise der EU-Organe.
Fahrplan für die künftige Arbeit an internen Reformen
Der Prozess, die EU zukunftsfähig zu machen, wurde von den Staats- und Regierungschefs der EU erstmals auf dem informellen EU-Gipfel in Granada am 6. Oktober 2023 erörtert und auf späteren Tagungen des Europäischen Rates weiterentwickelt. Der Rat und die Kommission haben sich ebenfalls mit dieser Angelegenheit befasst. In diesem Zusammenhang sind vier Dokumente von Bedeutung:
- Die Erklärung von Granada, 6. Oktober 2023
- Die Zukunft Europas: Fortschrittsbericht des spanischen Ratsvorsitzes, 7. Dezember 2023
- Mitteilung der Kommission über Reformen politische Maßnahmen im Vorfeld der Erweiterung, 20. März 2024
- Die Zukunft Europas: Fortschrittsbericht des belgischen Ratsvorsitzes, 10. Juni 2024
Auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen legten die Führungsspitzen der EU im Juni 2024 einen Fahrplan für die künftigen Arbeiten an internen Reformen vor und ersuchten die Kommission, eingehende politische Überprüfungen mit operativen Elementen zu den folgenden vier Arbeitsbereichen vorzulegen: Werte, politische Maßnahmen, Haushalt und Governance der EU.
Die Führungsspitzen forderten den Rat ferner auf, die Arbeit voranzubringen und einen Folgebericht vorzulegen, der die vier Aktionsbereiche widerspiegelt. Im Einklang mit den vier Aktionsbereichen des Fahrplans wird derzeit im Rat an den internen Reformen gearbeitet.
Letzte Überprüfung: 27. Juni 2025