Kunststoff
Um die Umweltverschmutzung zu verringern und die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu schützen, muss die EU unbedingt für eine Vermeidung von Kunststoffabfällen sorgen. Die Maßnahmen der EU zielen darauf ab, eine Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe zu entwickeln.
Weniger Kunststoffverschmutzung ist entscheidend
Kunststoff spielt eine wichtige Rolle in unserer Wirtschaft, unserer Industrie und unserem Alltag. Kunststoffmaterialien werden in allen Wirtschaftszweigen und in vielen unterschiedlichen Produkten und Waren verwendet.
Allerdings ist Kunststoff in der Regel nicht biologisch abbaubar. Ein Stück Plastik braucht bis zu 500 Jahre bis zur Zersetzung. Weggeworfene Kunststoffartikel zersetzen sich oft zu Mikroplastik, das nur schwer wieder aus der Natur entfernt werden und durch Wasser oder Tiere in unsere Lebensmittelkette gelangen kann.
Daher ist es für den Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Menschen von entscheidender Bedeutung, die Menge an Kunststoff und Mikroplastik, das in die Natur gelangt, zu verringern und dafür zu sorgen, dass weniger Kunststoffabfälle entstehen und diese ordnungsgemäß bewirtschaftet werden.
Der nachhaltige Umgang mit Kunststoffen ist für den Übergang Europas zu einer CO₂-neutralen Kreislaufwirtschaft von entscheidender Bedeutung.
Vermeidung von Kunststoffen: Maßnahmen der EU
Europäische Strategie für Kunststoffe
Im Jahr 2018 nahm die Europäische Kommission eine europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft an, um die Wiederverwendung und das Recycling von Kunststoffen und Kunststoffprodukten zu fördern.
Mit der Strategie wurde die Grundlage dafür geschaffen, die Plastikverschmutzung zu verringern und zur Verwirklichung der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris beizutragen.
Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft
Die Ziele der Strategie für Kunststoffe wurden im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, der 2020 von der Kommission vorgelegt wurde, weiterentwickelt. Der Plan enthielt Maßnahmen zur Abfallreduzierung für Produkte wie Verpackungen sowie verbindliche Anforderungen für den Rezyklatanteil.
Null-Schadstoff-Aktionsplan
Im Mai 2021 legte die Kommission einen Null-Schadstoff-Aktionsplan für Luft, Wasser und Boden vor. Hauptziel des Plans ist es, die Vermeidung von Umweltverschmutzung in allen einschlägigen EU-Politikbereichen einzubeziehen und die Verringerung von Kunststoffen und anderen Schadstoffen in der Natur zu beschleunigen.
Die Verringerung der Kunststoffmenge an Land und im Meer sind zwei der Ziele des Aktionsplans für 2050.
Globaler Vertrag über Kunststoffe
Die EU setzt sich für ein globales Übereinkommen über Kunststoffe in einem internationalen Rahmen ein. Ziel des Übereinkommens wäre es, die Plastikverschmutzung zu verringern und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft weltweit zu unterstützen.
Die Verhandlungen über den Abschluss eines solchen Übereinkommens wurden 2022 aufgenommen, bislang wurde jedoch noch keine Einigung erzielt.
EU-Rechtsvorschriften zu Kunststoffen
Verbot von Einwegkunststoffartikeln
Im Mai 2019 nahm der Rat eine Richtlinie zur Verringerung von Kunststoffabfällen an. Mit der Richtlinie wurden neue Vorschriften zu bestimmten Einwegkunststoffartikeln eingeführt.
Die Vorschriften umfassen ein Verbot der Verwendung spezifischer Wegwerfartikel aus Plastik, für die es Alternativen gibt. Darüber hinaus werden durch die Richtlinie besondere Maßnahmen eingeleitet, um den Gebrauch der am häufigsten achtlos weggeworfenen Kunststoffartikel zu reduzieren. Nach den neuen Vorschriften sind folgende Einwegkunststoffartikel seit 2021 verboten:
- Teller
- Besteck
- Strohhalme
- Wattestäbchen
- Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff
- Lebensmittel- und Getränkebehälter aus Polystyrolschaumstoff
Die Mitgliedstaaten haben ferner vereinbart, dass Plastikflaschen bis 2025 zu mindestens 25 % und bis 2030 zu mindestens 30 % aus recyceltem Material bestehen sollten.
Mehr Wiederverwendung und besseres Recycling von Kunststoffverpackungen
Der Rat hat im Dezember 2024 eine neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle angenommen.
Die neuen Vorschriften umfassen Beschränkungen für Einwegkunststoffverpackungen von bestimmten vorverpackten Lebensmitteln und Einzelportionen von Lebensmitteln sowie für Einwegprodukte im Gastgewerbe.
Verpackungen
Verhinderung der Freisetzung von Kunststoffgranulat
Kunststoffgranulat ist eine der größten Quellen für unbeabsichtigte Verschmutzung durch Mikroplastik. Tausende Tonnen Granulat werden jährlich infolge fehlerhafter Handhabung in die Umwelt freigesetzt.
Das in die Natur freigesetzte Granulat wird von Tieren aufgenommen und kann sowohl Wildtieren als auch Menschen großen Schaden zufügen.
Die EU arbeitet an neuen Vorschriften, um den Umgang mit Kunststoffgranulat entlang der gesamten Lieferkette zu verbessern, damit weniger davon unbeabsichtigt in die Umwelt gelangt. So könnte die Freisetzung von Kunststoffgranulat in die Umwelt um bis zu 74 % verringert werden.
Im Dezember 2024 legten die EU-Umweltministerinnen und -minister ihren Standpunkt zu der neuen Verordnung fest. Im April 2025 erzielten der Rat und das Europäische Parlament eine Einigung über die Vorschriften. Nun muss die vorläufige Einigung von beiden angenommen werden, bevor sie EU-Recht wird.
Regulierung des Abfallhandels
In Europa werden jedes Jahr mehrere Millionen Tonnen Abfall erzeugt.
Kunststoffe machen einen erheblichen Teil der erzeugten Abfälle aus und Kunststoffabfälle werden von der EU sowohl importiert als auch exportiert.
2024 aktualisierte die EU ihre Vorschriften, um den Abfallhandel innerhalb der EU und mit Drittländern im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft besser zu regulieren.
Darüber hinaus gelten neue, strengere Vorschriften für die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in Nicht-EU-Länder.
Abfallhandel
Letzte Überprüfung: 9. April 2025